Gesetze und Arbeitsbedingungen
Die luxemburgischen Gesetze regeln die Arbeitswelt im Großherzogtum Luxemburg. Unabhängig vom Status, ob Einwohner oder Grenzgänger, entsandter oder lokal angestellter Arbeitnehmer, unterliegt jede in Luxemburg arbeitende Person dem geltenden Arbeitsgesetzbuch.
Hier finden Sie die verschiedenen Arten von Arbeitsverträgen, die in Luxemburg existieren. Wir gehen auch auf das Thema Telearbeit ein, insbesondere für Grenzgänger. Außerdem finden Sie hier die repräsentativen Instanzen der Arbeitswelt in Luxemburg.
Arbeitsrecht in Luxemburg
Das luxemburgische Arbeitsrecht soll die Rechte der Arbeitnehmer, unabhängig von ihrem Status als Einwohner oder Grenzgänger, und der Unternehmenschützen .
Die arbeitsrechtlichen Vorschriften werden von den politischen Akteuren in Absprache mit den Vertretern der Arbeitnehmer und Arbeitgeber festgelegt. Die Rechte und Pflichten jedes Einzelnen sind somit klar definiert, um die Interessen aller Parteien zu wahren.
Die Arbeitnehmer müssen die gesetzlichen Bestimmungen einhalten, insbesondere im Falle einer Arbeitsunterbrechung. In diesem Bereich unterliegen Grenzgänger anderen Bestimmungen für ihren Krankenstand.
Work-Life-Balance für Arbeitnehmer
Das Arbeitsgesetzbuch garantiert, dass Arbeitnehmer nicht überlastet werden. Dank Urlaub und Arbeitszeitregelungen haben sie genügend Freizeit , um Zeit mit ihrer Familie zu verbringen und ihren Interessen nachzugehen. Sie müssen jedoch die Gesetze der Arbeitswelt einhalten, sonst droht ihnen die Entlassung.
Gesetzliche Rahmenbedingungen, die die Entwicklung von Unternehmen fördern
Arbeitgeber profitieren ebenfalls von einem Rahmen, der die Entwicklung ihres Unternehmens fördert, müssen jedoch die Vorschriften einhalten, da ihnen sonst Geldstrafen und Gerichtsverfahren drohen. Arbeitnehmer, die der Meinung sind, dass ihre Rechte verletzt werden, können eine Beschwerde beim Ministerium für Arbeit, Beschäftigung und Sozial- und Solidarwirtschaft einreichen.
Insgesamt ist Luxemburg ein Land, in dem es sich gut arbeiten und leben lässt. Die Arbeitsgesetze sind solide. Sie zielen darauf ab, ein Gleichgewicht in den Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu wahren.
Suchen Sie eine unabhängige Gewerkschaft in Luxemburg? Informieren Sie sich bei der ALEBA.
Arten von Arbeitsverträgen in Luxemburg
In Luxemburg gibt es verschiedene Arten von Arbeitsverträgen. Die gängigsten sind der unbefristete Vertrag und der befristete Vertrag. Arbeitsverträge werden spätestens bei Eintritt des Arbeitnehmers in das Unternehmen abgeschlossen.
Der unbefristete Arbeitsvertrag in Luxemburg
Der CDI oder unbefristete Arbeitsvertrag ist ein Vertrag, der zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen wird. Der CDI hat kein Ablaufdatum. Er entspricht somit einem dauerhaften Bedarf des Unternehmens. Der Arbeitnehmer arbeitet dann für das Unternehmen und erhält dafür ein Gehalt.
Der unbefristete Arbeitsvertrag kann von beiden Parteien, dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, gekündigt werden. Die Mindestkündigungsfrist ist im Vertrag festgelegt. Der Arbeitgeber, der den Arbeitsvertrag seines Arbeitnehmers kündigt, muss seine Entscheidung begründen. Tut er dies nicht, hat der entlassene Arbeitnehmer die Möglichkeit, den Grund für seine Entlassung zu erfragen. Der Arbeitgeber muss dann die Rechtmäßigkeit seiner Entscheidung begründen. Der Arbeitnehmer kann hingegen ohne Angabe von Gründen kündigen.
Der befristete Arbeitsvertrag in Luxemburg
Der befristete Arbeitsvertrag ist ein Arbeitsvertrag, der zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen wird. Der befristete Arbeitsvertrag entspricht dem Bedarf des Unternehmens für eine bestimmte, nicht dauerhafte Aufgabe.
Die maximale Laufzeit eines befristeten Arbeitsvertrags beträgt 2 Jahre. Er kann zweimal verlängert werden. Der befristete Arbeitsvertrag entspricht einem außergewöhnlichen Bedarf des Unternehmens. Wenn der Bedarf weiterhin besteht, muss das Unternehmen einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit seinem Arbeitnehmer abschließen.
Weitere luxemburgische Arbeitsverträge
Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer können auch andere Arten von Arbeitsverträgen abgeschlossen werden. Diese entsprechen bestimmten Fällen und spezifischen Bedürfnissen.
- Zeitarbeit entspricht einem spezifischen, nicht dauerhaften Bedarf eines Unternehmens. Sie ist Gegenstand einer dreiseitigen Beziehung:
- zwischen dem Arbeitgeber und einer Zeitarbeitsfirma im Rahmen eines Überlassungsvertrags,
- zwischen der Zeitarbeitsfirma und der mit dem Auftrag betrauten Person durch einen Auftragsvertrag,
- Der Saisonvertrag ist ein unbefristeter Vertrag, der einem dauerhaften Bedarf des Unternehmens entspricht, aber an eine bestimmte Saison gebunden ist, wie beispielsweise die Weinlese.
- Dualer Ausbildungsvertrag, der insbesondere auf der Jobmesse Unicareers angeboten wird.
- Praktika zur beruflichen Weiterbildung entsprechen dem Bedarf an beruflicher Wiedereingliederung für benachteiligte Arbeitnehmer.
- Studentenverträge.
Möchten Sie weitere Informationen zu den Arten von Arbeitsverträgen in Luxemburg? Klicken Sie hier.
Telearbeit in Luxemburg
Integration der Telearbeit in die Organisation luxemburgischer Unternehmen
Der luxemburgische Arbeitsmarkt wurde durch die Covid-19-Krise stark erschüttert. Diese führte zu einer Lockerung der Anzahl der Telearbeitstage, damit Arbeitnehmer und Unternehmen nicht benachteiligt werden.
Seit der Covid-Krise haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Telearbeitstage. An diesen Tagen dürfen sie in voller Übereinstimmung mit ihrem Arbeitgeber von zu Hause aus arbeiten.
Derzeit liegt die Entscheidung über Telearbeit im Ermessen der Arbeitgeber. Im Rahmen einer Stellensuche kann der Bewerber diesen Punkt zum geeigneten Zeitpunkt mit seinem zukünftigen Arbeitgeber besprechen.
Geschichte der Telearbeit in Luxemburg
Nach Angaben der Arbeitnehmerkammer arbeiteten 2019 21 % der Einwohner von zu Hause aus. Mitten in der Krise im Jahr 2020 und um die Ausbreitung der Epidemie einzudämmen, wurde Telearbeit von der luxemburgischen Regierung zur Pflicht gemacht, außer in Sonderfällen und wenn dies aufgrund des ausgeübten Berufs nicht möglich war. Im Jahr 2021 arbeiteten 40 % der Arbeitnehmer im Homeoffice.
Telearbeit ist vollständig in die Arbeitsorganisation der Unternehmen integriert und wird von den luxemburgischen Unternehmen unterschiedlich gehandhabt. Im Jahr 2023 arbeiteten noch fast 30 % der Arbeitnehmer im Homeoffice.
Heute rufen immer mehr Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer zurück in die Unternehmensräume, darunter Amazon, einer der größten Arbeitgeber des Landes, der alle seine Arbeitnehmer auffordert, ins Büro zurückzukehren.
Telearbeit und Grenzgänger in Luxemburg
Regeln für Telearbeit für Grenzgänger
Was Grenzgänger betrifft (etwa die Hälfte der Erwerbsbevölkerung), werden die Telearbeitstage in bilateralen Abkommen zwischen der luxemburgischen Regierung und den betroffenen Ländern ausgehandelt .
- Französische Grenzgänger haben Anspruch auf 34 Telearbeitstage pro Jahr.
- Belgische Grenzgänger haben ebenfalls Anspruch auf 34 Telearbeitstage.
- Deutsche Grenzgänger haben nur Anspruch auf 19 Tage. Diese Zahl wird ab dem 1. Januar 2024 ebenfalls auf 34 Tage erhöht.
Die Auswirkungen der Telearbeit für Grenzgänger
Die Überschreitung der Anzahl der dem Grenzgänger zustehenden Telearbeitstage kann für diesen erhebliche Auswirkungen haben. Tatsächlich verbessert die Telearbeit die Lebensqualität der Grenzgänger, da sie ihre Fahrzeiten verkürzt.
Allerdings kann sich die Fernarbeit aus finanzieller Sicht als nachteilig erweisen. Denn bei Überschreitung der vereinbarten Telearbeitstage muss der Grenzgänger die Steuer auf sein Arbeitseinkommen in seinem Wohnsitzland und nicht mehr in Luxemburg entrichten.
Außerdem müssen sich Arbeitnehmer, die mehr als 25 % ihrer Arbeitszeit in ihrem Wohnsitzland verbringen, bei den lokalen Sozialversicherungsträgern anmelden. Das bedeutet, dass ihre Rentenbeiträge nicht mehr in Luxemburg gezahlt werden. Außerdem werden vom Großherzogtum keine Familienzulagen mehr gezahlt.
Die Telearbeitszeit hat direkte Auswirkungen auf die Besteuerung von Nichtansässigen, die von Steueroptimierungen profitieren möchten. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Vergütung des Arbeitnehmers
Der Arbeitgeber und sein Arbeitnehmer können frei über die Vergütung des Arbeitnehmers entscheiden. Diese wird entsprechend der Aufgabe oder Position, den Qualifikationen des Arbeitnehmers und seinen Kompetenzen berechnet. Ein sozialer Mindestlohn muss jedoch eingehalten werden.
Sachleistungen können das monatliche Gehalt des Arbeitnehmers ergänzen. Diese werden frei zwischen dem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber ausgehandelt. Unternehmen bieten häufig Sachleistungen an , die mit ihrer Tätigkeit in Zusammenhang stehen.
Sie bewerben sich auf eine Stelle und möchten wissen, welche Gehaltsspanne Sie erwarten können? Informieren Sie sich hier über die neuesten Trends in Sachen Vergütung.
Weitere nützliche Informationen zur Arbeitswelt
Gleicher Status für Flüchtlinge und luxemburgische Einwohner
Angesichts der internationalen Lage gibt es in Luxemburg immer mehr Personen, die internationalen Schutz genießen, auch „Flüchtlinge” genannt. Bestimmte Profile sind für luxemburgische Unternehmen interessant, insbesondere angesichts des Arbeitskräftemangels in bestimmten Branchen.
Das luxemburgische Recht gewährt Flüchtlingen das gleiche Recht auf Arbeit wie luxemburgischen Einwohnern: Sie benötigen keine Arbeitserlaubnis.
Am Arbeitsplatz gesprochene Sprachen
Luxemburgisch, Französisch und Deutsch sind die drei Amtssprachen in Luxemburg. Je nach Branche wird die eine oder andere Sprache im Austausch zwischen Kollegen oder Geschäftspartnern bevorzugt.
In bestimmten Berufen, wie z. B. der Pflege und Betreuung, sind Luxemburgischkenntnisse unverzichtbar. Luxemburgischkenntnisse werden von der luxemburgischen Bevölkerung sehr geschätzt, unter anderem in Geschäften und Dienstleistungsbetrieben.
Angesichts des hohen Anteils an Ausländern in bestimmten Unternehmen wird Englisch jedoch in vielen Bereichen des Berufslebens sehr häufig gesprochen.
Sie suchen einen Job in Luxemburg? Vernachlässigen Sie nicht die Sommermonate.
Die Bedeutung des Networking im beruflichen Austausch
Luxemburg ist ein kleines Land, das aufgrund seiner Einwohnerzahl oft mit einem großen Dorf verglichen wird. Das persönliche Netzwerk ist auch im beruflichen Umfeld sehr wichtig. Zögern Sie nicht, sich an die zahlreichen Vereine zu wenden und an Veranstaltungen teilzunehmen, die das „Networking” fördern! Dies kann insbesondere bei der Arbeitssuche hilfreich sein .
Arbeit und Führerschein
Wenn Sie für Ihre Arbeit mobil sein müssen, informieren Sie sich über die Formalitäten, die Sie in Bezug auf Ihren Führerschein erledigen müssen. Wenn Sie Ihren ausländischen Führerschein umschreiben lassen müssen, damit er in Luxemburg gültig ist, finden Sie wichtige Informationen zu den erforderlichen Schritten in unserem umfassenden Leitfaden auf unserer Detailseite zum Führerschein in Luxemburg, in dem die zu beachtenden Schritte aufgeführt sind.
Im Rahmen der beruflichen Integration in Luxemburg ist es unerlässlich, die Anerkennung Ihrer beruflichen Qualifikationen zu erlangen, um Ihre Bewerbung und Ihr Gehalt zu verbessern. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Seite über die Anerkennung von Diplomen und Berufserfahrung in Luxemburg.
Wo können Sie sich im Rahmen Ihrer Arbeit informieren?
Arbeitnehmerkammer in Luxemburg CSL
Die Arbeitnehmerkammer (Chambre des Salariés, CSL) untersteht dem Ministerium für Arbeit und Beschäftigung. Sie umfasst alle Arbeitnehmer (Angestellte oder Arbeiter), Auszubildende sowie Rentner, die in Luxemburg arbeiten oder gearbeitet haben.
Neben ihrer beratenden Funktion bei allen Gesetzesentwürfen und großherzoglichen Verordnungen informiert die Arbeitnehmerkammer Sie über das Arbeitsrecht, einschließlich der Gesetzgebung zu Krankschreibungen, und alles, was die Sozialversicherung in Luxemburg betrifft . Sie liefert auch alle Informationen zu Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz.
Eine der Hauptaufgaben der CSL ist auch die Ausbildung künftiger Arbeitnehmer und die Gewährleistung der beruflichen Weiterbildung der Arbeitnehmer.
Die Arbeitnehmerkammer bietet über das Luxembourg Lifelong Learning Center eine breite Palette von Schulungen (Recht, Marketing, Geisteswissenschaften, Finanzen, Büro- und Computertechnik usw.) in Französisch, Englisch oder Deutsch an.
Die Kurse finden in verschiedenen Formen statt: Seminare, Abendkurse – 224 Module und Tageskurse, ebenfalls in Modulen.
Chambre des Métiers et Artisanat du Luxembourg
Die Handwerkskammer Luxemburg ist die zuständige Berufsorganisation für das Handwerk. Sie umfasst alle Handwerksbetriebe in Luxemburg, d. h. mehr als 120 lokale Berufe und Arbeitsplätze. Die Handwerkskammer vertritt somit mehr als 7.000 Unternehmen, was 22 % der Unternehmen in Luxemburg entspricht.
Die Handwerkskammer Luxemburg sorgt für den Erhalt und die Weiterentwicklung des Handwerks in Luxemburg. Sie ist zuständig für:
- die berufliche Ausbildung in Handwerksberufen, um das Know-how der Handwerker zu bewahren und weiterzuentwickeln
- die Schaffung eines rechtlichen Rahmens und die Festlegung von Vorschriften für das Handwerk, um dessen Know-how zu bewahren und gleichzeitig Innovationen zu fördern
- Beratung, Information usw.
Bei der Handwerkskammer finden Sie alle Informationen zur Unternehmensgründung. Sie veranstaltet insbesondere Seminare für Unternehmensgründer und andere Selbstständige: Unternehmensführung, Sprachen, Technologie usw., Ausbildung und Weiterbildung im Zusammenhang mit Handwerksberufen und Handwerksberufen.
Handelskammer Luxemburg
Die Handelskammer Luxemburg ist eine öffentliche Einrichtung, die alle luxemburgischen Unternehmen bei ihrer Entwicklung auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene unterstützt und begleitet. Die Handelskammer ist nicht in den Bereichen Handwerk und Landwirtschaft tätig. Sie repräsentiert 75 % aller Arbeitnehmer in Luxemburg und macht 80 % des luxemburgischen BIP aus. Sie ist die wichtigste Berufskammer des Landes.
Die Handelskammer Luxemburg stellt Konjunkturanalysen zur Verfügung und bietet Dienstleistungen für ihre mehr als 90.000 angeschlossenen Unternehmen und alle Personen an, die an der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit interessiert sind.
Die Handelskammer kann durch die Abgabe von Stellungnahmen Einfluss auf die Gesetzgebung des Landes nehmen. Sie fördert den Unternehmergeist, die Gründung und die Entwicklung von Unternehmen im Land. Außerdem unterstützt sie die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen mit dem Ausland.
Das Magazin Merkur der Handelskammer ist ein Informationsmagazin, das alle zwei Monate in einer Auflage von mehr als 35.000 Exemplaren erscheint. Sie können es online auf der Website der Handelskammer bestellen.
Die Handelskammer bündelt ihre Weiterbildungsaktivitäten in der „Luxembourg School for Commerce”.
Hier finden Sie alle Informationen zum Thema Beschäftigung in Luxemburg.
Articles de la catégorie Emploi – formation professionnelle au Luxembourg
Arbeitssuche, wie findet man einen Job?
Sind Sie auf der Suche nach einem Job oder einem Praktikum in Luxemburg? Die Jobsuche kann manchmal langwierig und schwierig sein. Hier finden Sie unsere Empfehlungen, wie Sie Ihre Suche optimieren und schnell und einfach einen Job in Luxemburg finden können.
Personalvertreter in Luxemburg sein
Der Personalvertreter spielt eine wesentliche Rolle für das reibungslose Funktionieren des sozialen Dialogs in Luxemburg. Der einfühlsame, aufmerksame und strategisch denkende Personalvertreter fungiert als Begleiter und Vermittler zwischen den Arbeitnehmern und der Geschäftsleitung. Er ist mehr als nur ein einfacher Vertreter, sondern steht in Zeiten von Spannungen oder Missverständnissen als menschliche und rechtliche Stütze zur Seite.
Wichtigste Forderungen der ALEBA in Bezug auf die Beschäftigung
Am 28. Juni findet in Luxemburg eine große gewerkschaftsübergreifende Demonstration statt. Roberto Mendolia und Jean-Jacques Rieff, Präsident bzw. Vizepräsident der Gewerkschaft bei der EBA, erläutern die fünf Hauptpunkte, die Anlass für diese Mobilisierung sind. Im Mittelpunkt der Forderungen stehen die Sonntagsöffnung, die Arbeitnehmervertretung, die Rentenreform, die einheitliche Steuerklasse und die Anpassung der Steuergrenzen.
