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Sie sind in Luxemburg wohnhaft oder Grenzgänger. Auf welche Familienbeihilfen haben Sie Anspruch? Je nach Ihrer Situation gibt es verschiedene Arten von Zuschüssen und anderen staatlichen Finanzhilfen für die Ausbildung und Schulbildung Ihrer Kinder.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Familienbeihilfen, die Sie in Luxemburg für Ihre Familie beantragen können.
Anfang 2026 wurde ein Maßnahmenpaket zugunsten von Familien und Kindern vorgestellt, das auf die Stärkung der Kaufkraft, die Berücksichtigung der Vielfalt der Familienzusammensetzungen und die Bekämpfung der Kinderarmut abzielt.
Die Zukunftskeess ist die offizielle Stelle, die dafür zuständig ist, jedem Kind in Luxemburg die gleichen Chancen für seine Zukunft zu bieten. Sie ist Ihr Hauptansprechpartner für alle Verwaltungsangelegenheiten, die Ihre Kinder betreffen.
Darüber hinaus bietet die CAE nun einen E-Delivery-Service im Abonnement an. Sie können eine Reihe von Dokumenten und Briefen auf elektronischem Wege erhalten: Briefe zu Geburtsprämien, Kindergeld einschließlich Abrechnungen und zugehörigen Informationen sowie Dokumente zum Elternurlaub.
Auf der Website der CAE Zukunftskeess in Luxemburg finden Sie alle Bedingungen und Antragsformulare für Kindergeld.
Um Elternzeit in Anspruch nehmen zu können,müssen Sie sichan die Zukunftskeess wenden.Die CAE zahlt auch die mit der Elternzeit verbundenen Leistungen aus .
Öffnungszeiten der Caisse pour l'Avenir des Enfants: Montag bis Freitag von 7:45 bis 15:30 Uhr
Adresse: 34, av. de la Porte Neuve L-2227 Luxemburg-Zentrum. Telefon: +352 47 71 53-1
Zunächst einmal ist zu beachten, dass die Geburtsbeihilfe nicht mit einer im Wohnsitzland gezahlten Geburtsbeihilfe kumuliert werden kann. Darüber hinaus kann ein Grenzgänger keine Familienbeihilfen im Zusammenhang mit der Geburt für die Mutter erhalten .
Sie erwarten ein Kind oder es ist gerade geboren worden? Die Geburtsprämie wird in Luxemburg nicht automatisch ausgezahlt. Sie muss bei den Verwaltungsbehörden beantragt werden.
Die Geburtsprämien werden auf Antrag in drei Raten zu je 580,03 Euro ausgezahlt. Die Voraussetzungen für den Erhalt von Geburtsbeihilfen sind folgende:
In Luxemburg hat nur die Mutter des Kindes Anspruch auf Geburtsbeihilfe. Um diese zu erhalten, muss sie zum Zeitpunkt der letzten der fünf obligatorischen Vorsorgeuntersuchungen für Schwangere oder der vor der Geburt des Kindes vorgeschriebenen zahnärztlichen Untersuchung in Luxemburg wohnhaft oder bei der Sozialversicherung gemeldet sein .
Die Geburtsbeihilfe wird nur an die Mutter des Kindes gezahlt. Dazu muss das Kind lebensfähig sein (mindestens 22 Schwangerschaftswochen). Außerdem muss die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt in Luxemburg wohnhaft oder bei der CCSS versichert sein. Die Mutter muss sich außerdem nach der Geburt einer ärztlichen Untersuchung durch einen Facharzt für Gynäkologie oder Geburtshilfe unterziehen.
Die postnatale Beihilfe wird gezahlt, wenndas Kind seit seiner Geburt ununterbrochen in Luxemburg aufgezogen wurde. Sie wird auch gezahlt, wenn einer der beiden Elternteile seit der Geburt des Kindes bis zu dessen 2. Lebensjahr in Luxemburg arbeitet oder bei der CCSS versichert ist. Außerdem muss das Kind bis zu seinem 2. Lebensjahr 6 Untersuchungen durch einen Arzt absolviert haben.
Die Caisse pour l'Avenir des enfants (Kasse für die Zukunft der Kinder) ist die Kontaktstelle für die Beantragung von Geburtsprämien. Siehe Wie meldet man die Geburt eines Kindes in Luxemburg?
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Wenn Sie in Luxemburg Eltern sind oder werden, können Sie Kindergeld beziehen. Diese staatlichen Finanzhilfen unterstützen Eltern bei der Erziehung und Ausbildung ihres Kindes bis zum 18. Lebensjahr oder sogar bis zum Ende der Hochschulausbildung (maximal 25 Jahre).
Im Großherzogtum hängendie Familienbeihilfen von der familiären und beruflichen Situation, der Zusammensetzung der Familie und dem Wohnort ab. Nachstehend erläuternwir Ihnen die Voraussetzungen und die Schritte, die Sie unternehmen müssen, um Kindergeld für die Zukunft Ihrer Kinder zu erhalten.
Die Beihilfe für die Zukunft der Kinder ist ein persönliches Recht jedes in Luxemburg wohnhaften Kindes vom Monat seiner Geburt bis zum Alter von 18 Jahren.
Diese staatliche finanzielle Unterstützung wird bis zum 25. Lebensjahr fortgesetzt, wenn das Kind eine weiterführende Schule besucht. Dabei kann es sich um eine allgemeine, technische oder spezialisierte Ausbildung, eine Lehre oder jede andere ergänzende oder vorbereitende Ausbildung handeln. Das Kind muss seine Ausbildung in Luxemburg mit mindestens 24 Stunden pro Woche fortsetzen. Ein Fernstudium berechtigt nicht zum Bezug von Kindergeld für die Zukunft des Kindes.
Kinder, die eine differenzierte Ausbildung mit angepasster Betreuung im Ausland absolvieren, können ebenfalls über das 18. Lebensjahr hinaus die Beihilfe für die Zukunft des Kindes erhalten.
Im Falle des Todes eines anspruchsberechtigten Kindes wird die Beihilfe im folgenden Monat eingestellt.
Die „Zukunftskeess” oder Caisse pour l’Avenir des Enfants (CAE) ist die für die Familienbeihilfen für die Zukunft des Kindes zuständige Stelle.
Um die Beihilfe für die Zukunft der Kinder zu erhalten, muss das betreffende Kind seinen rechtmäßigen Wohnsitz ununterbrochen im Großherzogtum haben. Ist dies nicht der Fall , muss sein Fall bestimmten spezifischen Situationen entsprechen.
Innerhalb eines Monats nach Vollendung des 18. Lebensjahres kann der Jugendliche bei der CAE einen Antrag auf Familienbeihilfe in seinem eigenen Namen stellen.
Grenzgänger haben ebenfalls Anspruch auf die Kinderbeihilfe, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Um diese Beihilfe zu erhalten, müssen die Eltern des Kindes in Luxemburg arbeiten und bei der gemeinsamen Sozialversicherungsanstalt gemeldet sein. Ihr Kind muss in einem Land der Europäischen Union wohnen, das ein Sozialversicherungsabkommen mit dem Großherzogtum hat.
Ein Kind eines europäischen Beamten hat keinen Anspruch auf zusätzliche Beihilfen, wenn es in Luxemburg wohnt und sowohl Anspruch auf luxemburgische als auch auf nicht-luxemburgische Familienleistungen hat.
In diesem Fall werden die luxemburgischen Familienbeihilfen bis zur Höhe der nach dem nicht-luxemburgischen System gezahlten Familienleistungen eingestellt.
Bei der Zukunftszulage für Kinder werden folgende Entsendungsfälle unterschieden:
Ein vorübergehend nach Luxemburg entsandter Elternteil unterliegt weiterhin dem Sozialversicherungssystem seines Entsendelandes. Seine Kinder haben keinen Anspruch auf Familienleistungen.
Wenn einer der Elternteile eine Arbeit im Großherzogtum aufnimmt und sich bei der luxemburgischen Sozialversicherung anmeldet, zahlt Luxemburg die Differenz zwischen den vom Entsendeland gezahlten Beträgen und den im Großherzogtum geltenden Beträgen.
Es gibt keine Änderungen für Arbeitnehmer, die in ein anderes Land der Europäischen Union entsandt werden, aber weiterhin bei der luxemburgischen Sozialversicherung versichert sind und ihren rechtlichen Wohnsitz in der Europäischen Union behalten .
Kindergeld oder Beihilfen für die Zukunft des Kindes werden am Monatsende ausgezahlt, in der Regel in der letzten Woche des Monats, für den sie fällig sind. Das Datum kann jedoch von Monat zu Monat variieren.
Es gibt zwei Kindergeldsysteme.
Das Kind kommt in folgenden Fällen in den Genuss des neuen Systems der Familienbeihilfen:
Seit Inkrafttreten dieses neuen Gesetzes haben nur noch eheliche, außereheliche oder adoptierte Kinder von Arbeitnehmern in Luxemburg Anspruch auf Kindergeld.
Die Beihilfe ist vereinheitlicht und unterliegt der Indexierung. Der monatliche Betrag der Familienbeihilfe beläuft sich auf 299,86 Euro pro Kind.
Für Kinder über 6 Jahre wird ein Alterszuschlag von 22,67 Euro und für Kinder über 12 Jahre ein Zuschlag von 56,57 Euro gewährt.
Das Kind kommt in den Genuss der Übergangsregelung für Kindergeld:
Die Höhe der Familienbeihilfe beträgt:
Es wird auch ein Alterszuschlag gewährt:
Die Familie erhält außerdem eine zusätzliche Beihilfe in Höhe von 200 Euro sowie einen Alterszuschlag in Höhe von:
Alle Anträge auf Beihilfen müssen bei der Kasse für die Zukunft der Kinder gestellt werden. Die Eltern müssen ein Formular ausfüllen und die erforderlichen Unterlagen beifügen.
Die Beihilfe zum Schuljahresbeginn entlastet Familien in dieser Zeit, in der sie ihre Kinder für die Schule ausstatten müssen: Kleidung, Schulmaterial usw.
Die Beihilfe zum Schuljahresbeginn steht Kindern ab 6 Jahren bei Eintritt in die Grundschulezu. Sie erhalten sie bis zum Ende ihrer Sekundarschulausbildung odereiner gleichwertigen Ausbildung.
Kinder, die indie 2. Stufeder Grundschule aufgenommen werden und zum Zeitpunkt des Schuljahresbeginns noch nicht sechs Jahre alt sind, haben ebenfalls Anspruch auf die Beihilfe. Allerdings muss eine Schulbescheinigung vorgelegt werden.
Die Beihilfe zum Schuljahresbeginn besteht aus einem einmaligen Betrag, der pro Kind im August jedes Jahresgezahlt wird . Er beträgt 115 Euro ab einem Alter von 6 Jahren und 235 Euro ab einem Alter von 12 Jahren.
Die Beihilfe zum Schuljahresbeginn wird automatisch gewährt. Wenn jedoch ein Kind in die 2. Stufe der Grundschule aufgenommen wird, ohne das erforderliche Alter von sechs Jahren erreicht zu haben, müssen die Eltern eine Schulbescheinigung vorlegen, um die Beihilfe zu erhalten.
Die Beihilfe für Haushalte mit geringem Einkommen kommt Familien zugute, die ein oder mehrere Kinder haben, die an einer luxemburgischenSekundarschule oder technischen Sekundarschule eingeschrieben sind.
Dies kann auch eine private Bildungseinrichtung sein, die unter Vertrag steht, sofern sie den offiziellen Lehrplan des Ministeriums für Bildung, Kindheit und Jugend anwendet. Schließlich muss der Schüler in Vollzeit oder in einer begleitenden Ausbildung eingeschrieben sein.
Um diese Beihilfe zu erhalten, muss die Familie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, darunter:
Die Beihilfe für Haushalte mit geringem Einkommen kommt Haushalten zugute , die unter einem bestimmten Sozialindex liegen , der je nach Zusammensetzung des Haushalts und dessen monatlichem Nettoeinkommen variiert .
Der Zuschuss wird in zwei Tranchen ausgezahlt: eine erste Tranche zu Beginn des Schuljahres, die zweite im April.
Je nach Situation des Haushalts können bestimmte Schüler auch einen Vorzugspreis für Mahlzeiten in der Schulkantine erhalten .
Der Antrag auf Beihilfe muss als natürliche Person bis spätestens 15. Oktober gestellt werden. Er ist jedes Jahr beim SePAS ( Service Psycho-social et d'accompagnement scolaire, Psychosozialer Dienst und schulische Begleitung) des Gymnasiums jedes betroffenen Schülers zu wiederholen .
Für jedes Kind des Haushalts muss ein Antrag gestellt werden. Dieser wird im November geprüft, um zu entscheiden, ob diese Sozialleistung gewährt wird oder nicht.
Weitere Informationen zur Beihilfe für Haushalte mit geringem Einkommen
Die Beihilfe zur Aufrechterhaltung des Schulbesuchs richtet sich an volljährige Schüler, die sich in einer psychosozialen Notlage befinden und gezwungen sind, allein zu leben.
Um Anspruch auf diese Beihilfe zu haben, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:
Es gibt keine Frist für die Einreichung der Unterlagen.
Die Beihilfe zur Fortsetzung der Ausbildung wird pro Schuljahr gewährt, abhängig vom Einkommen und den Mietkosten des jungen Antragstellers. Die Zahlung erfolgt in Dreimonatstranchen ab Antragstellung auf das Konto des jungen Antragstellers. Die Zahlung endet spätestens drei Monate nach Erhalt des Abschlusszeugnisses.
Für alle Schritte muss ein Termin mit dem SePAS des Gymnasiums vereinbart werden, um die soziale Situation des Antragstellers zu analysieren und einen Antrag beim CePAS zur Bearbeitung und Genehmigung einzureichen.
Es gibt keine Frist für die Einreichung der Unterlagen.
Weitere Informationen zu Stipendien für ein Hochschulstudium finden Sie auf dieser Seite.
Die Sonderzulage (ASS) ist eine luxemburgische Finanzhilfe zum Ausgleich der zusätzlichen Kosten, die durch die Behinderung eines Kindes entstehen.
Um diese Beihilfe zu erhalten, muss das Kind an einer oder mehreren Erkrankungen leiden, die zu einer dauerhaften Beeinträchtigung seiner körperlichen oder geistigen Fähigkeiten von mindestens 50 % im Vergleich zu einem gleichaltrigen Kind führen . Der Grad der Behinderung wird ausschließlich vom Arzt der Sozialversicherung festgelegt. Seine Einschätzung kann jedoch von der des behandelnden Arztes des Kindes abweichen.
Die monatliche Beihilfe ASS ergänzt das Kindergeld. Das Kind muss daher Kindergeld beziehen. Diese finanzielle Beihilfe wird bis zum vollendeten 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt. Sie kann auch bis zum 25. Lebensjahr verlängert werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Die Caisse pour l'avenir des enfants (CAE) ist die Kontaktstelle für alle Anträge auf ASS.
Die Eltern müssen der Stelle ein ordnungsgemäß ausgefülltes Formular sowie ein aktuelles ärztliches Attest mit detaillierten Angaben übermitteln .
Besuchen Ihre Kinder eine Krippe, eine Kindertagesstätte oder eine Maison-Relais im Rahmen der Grundschule? Nehmen sie an außerschulischen Aktivitäten teil? Dann können Sie den Chèque-Service-Accueil in Anspruch nehmen.
Der Chèque-Service-Accueil ist eine finanzielle Beteiligung des luxemburgischen Staates an den Kosten für die außerschulische Betreuung von Kindern zwischen 0 und 12 Jahren.
Die finanzielle Unterstützung durch den CSA oder Chèque Service Accueil richtet sich an Familien mit einem oder mehreren Kindern, die eine Krippe oder Kindertagesstätte besuchen odereine luxemburgische Grundschule besuchen. Familien können diesen Scheck bis zum 12. Lebensjahr des Kindes oder auch später in Anspruch nehmen, wenn das Kind noch die Grundschule besucht.
Der Staat unterstützt Familien im Rahmen des CSA finanziell, indem er die Kosten für die Kinderbetreuung ganz oder teilweise übernimmt. Der CSA kann auch zur Finanzierung von außerschulischen Aktivitäten bei CSA-Dienstleistern beitragen.
Der Staat zahlt den CSA-Betrag direkt an den als „CSA-Anbieter” identifizierten Dienstleister. Diese Subvention führt konkret zu einer Verringerung des Betrags, den die Eltern am Monatsende zu zahlen haben.
Der CSA fördertdie Integration von Kindern in das luxemburgische System. Diese Beihilfe zielt darauf ab, den sozialen Zusammenhalt zu stärken, indem allen Kindern gleiche Chancen geboten werden.
Um den CSA in Anspruch nehmen zu können, müssen die Eltern einen Antrag bei der Gemeindeverwaltung ihres Wohnortes stellen.
Die Mitgliedschaft beim CSA ist kostenlos und kann das ganze Jahr über beantragt werden.
Seit September 2016 können auch nicht in Luxemburg ansässige Europäer, die in Luxemburg arbeiten, den Chèque-Service-Accueil in Anspruch nehmen. Dazu müssen sie sich an die Caisse pour l'Avenir des enfants wenden.
Der Chèque-Service-Accueil wird für eine Dauer von 12 Monaten ausgestellt. Er wird anhand der folgenden Nachweise ausgestellt:
Einwohner müssen ihren Antrag auf Mitgliedschaft beim CSA bei ihrer Wohnsitzgemeinde einreichen.
Um CSA-Leistungen in Anspruch nehmen zu können, muss ein Elternteil in Luxemburg arbeiten und Staatsangehöriger der Europäischen Union sein.
Um den Chèque-Service-Accueil zu beantragen, muss der Grenzgänger:
Sie können auch die Hilfe der CSA für bestimmte Einrichtungen in Anspruch nehmen, die musikalische Aktivitäten, Kunstclubs oder Sportvereine anbieten und Kinder bis zu 12 Jahren aufnehmen . Diese Anbieter müssen als „Prestataire CSA” (CSA-Anbieter) gekennzeichnet sein. Informieren Sie sich bei der Anmeldung Ihrer Kinder in diesen außerschulischen Betreuungseinrichtungen.
Die im Rahmen der Schulverpflegung übernommenen Mahlzeiten sind kostenlos.
Der Chèque-Service-Accueil ist eine Sachleistung. Dank des CSA profitieren Eltern von ermäßigten Tarifen für Bildungs- und Betreuungsleistungen im Bereich der „nicht formalen Bildung”.
Seit Beginn des Schuljahres 2022 ist die Betreuung in öffentlichen Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Tagesheimen und bei Tagesmüttern für Kinder im Grundschulalter während der Schulzeit kostenlos. Kinder im Vorschulalter sind von dieser Maßnahme nicht betroffen.
Bei privaten Einrichtungen zahlendie Eltern die Differenz zwischen dem von der Betreuungseinrichtung berechneten Tarif und dem vom Staat übernommenen Betrag von 6 Euro.
Zusätzlich zu den oben aufgeführten Familienbeihilfen können Sie aufgrund Ihrer unterhaltsberechtigten Kinder auch von weiterenSteuervorteilen profitieren.
Weitere Informationen und praktische Hinweise zum Familienleben in Luxemburg.
Die finanzielle Unterstützung für die Kinderbetreuung hängt von der Mehrsprachigkeit in den Einrichtungen ab. Hier finden Sie Informationen zur Mehrsprachigkeit in den Kindertagesstätten von L'Enfant Roi.
Kleinkinder und kulturelle Vielfalt in Luxemburg: Wie luxemburgische Kindertagesstätten Kinder bei der Anpassung an ein multikulturelles Umfeld unterstützen.
Ein Kind zu erwarten ist eine unglaubliche Zeit. Zwischen intensiven Emotionen und vielen Fragen müssen Eltern die Geburt ihres zukünftigen Babys vorbereiten und zahlreiche administrative Schritte unternehmen.
Sie wohnen in Luxemburg und möchten Ihren Kindern frische Luft gönnen? Wenn Sie auf der Suche nach einer außergewöhnlichen Familienaktivität sind oder einen entspannten Tag mit der Familie verbringen möchten, gibt es in Luxemburg zahlreiche Parks, Spielplätze und Freizeitparks.