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Quellensteuer: Optimieren Sie Ihre Steuern

Quellensteuer: Optimieren Sie Ihre Steuern

Luxemburg zieht jedes Jahr zahlreiche Einwohner an, darunter viele Expats, die von der dynamischen Wirtschaft und den attraktiven Lebensbedingungen profitieren möchten.

Das luxemburgische Steuersystem ist zwar günstig, kann aber für Neuankömmlinge komplex erscheinen. Tatsächlich müssen sich viele an die Besonderheiten der Besteuerung in zwei Schritten gewöhnen: die Quellensteuer während des Steuerjahres und die Anpassung im folgenden Jahr durch die jährliche Steuererklärung.

„Dieser Mechanismus ermöglicht es, die Einkommensteuer direkt über den Arbeitgeber einzuziehen, berücksichtigt jedoch nicht alle Einkünfte sowie mögliche Steuergutschriften und Steuervorteile. Aus diesem Grund ist die jährliche Steuererklärung in Luxemburg nach wie vor unverzichtbar, um die eigene Situation anzupassen und zu optimieren“, bestätigt Séverine Bergé von Neofisc, einer auf Steuerfragen spezialisierten Kanzlei.

Schauen wir uns einmal genauer an, wie dieses System funktioniert. Welche Steuerpflichten gibt es und wie kann man seine Steuern durch Steuergutschriften und Steuerabzüge in Luxemburg reduzieren?

Die Quellensteuer verstehen, um seine Steuern besser zu verwalten

Quellensteuer: Wie funktioniert sie in Luxemburg?

Luxemburg wendet ein Steuersystem auf der Grundlage der Quellensteuer an. Dieses System, das für Gebietsansässige und Gebietsfremde gilt, ermöglicht es dem Staat, die Steuern direkt vom Arbeitgeber einziehen zu lassen. Dieser fungiert als Vermittler zwischen dem Steuerzahler und der Steuerbehörde.

Für Expats und Neuankömmlinge kann es schwierig sein, die Kriterien dieser Quellensteuer und die Entwicklung ihres Satzes zu verstehen. Der vom Arbeitgeber einbehaltene Betrag wird durch Faktoren wie das Einkommensniveau und die familiäre Situation bestimmt, wodurch die Berechnung der Steuer unvorhersehbar wird.

Zwei Hauptkriterien beeinflussen diese Quellensteuer:

  • Das Einkommen: Luxemburg verwendet einen progressiven Steuertarif, dessen Steuersatz zwischen 0 % und über 42 % variiert. Dieser Steuersatz wird auf der Grundlage des jährlichen steuerpflichtigen Einkommens berechnet. Er steigt proportional zum Einkommen.
  • Familiäre Situation: Je nach Familienstand des Steuerpflichtigen (ledig, verheiratet, Alleinerziehender usw.) wird ein spezifischer Steuersatz angewendet, der eine Anpassung an die familiären Belastungen ermöglicht.

Ratschlag unseres Neofisc -Steuerexperten zur Quellensteuer

„Die Angaben auf dem Quellensteuerformular müssen überprüft werden, da sie den abgezogenen Steuersatz bestimmen. Bei Fehlern oder Änderungen der Situation (Heirat, Geburt usw.) ist es wichtig, Ihr Quellensteuerformular zu aktualisieren, um zu vermeiden, dass Sie einen falschen Betrag zahlen.“

Steuerklassen: In welcher Klasse sind Sie und wie können Sie davon profitieren?

Was sind Steuerklassen in Luxemburg?

Luxemburgische Steuerzahler werden entsprechend ihrem Familienstand in drei Hauptsteuerklassen eingeteilt:

  • Klasse 1 für Alleinstehende, in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ohne Kinder, verheiratete Nichtansässige;
  • Klasse 1A für Alleinerziehende oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Personen mit Kindern;
  • Klasse 2 für verheiratete Paare mit Wohnsitz in Luxemburg.

Nicht ansässige Verheiratete können von Klasse 1 abweichen und die Anwendung eines Durchschnittssatzes beantragen.

Neuankömmlinge und Auswanderer haben oft Schwierigkeiten mit ihrer Steuerklasse. Dies gilt insbesondere für Paare, die in einer eheähnlichen Gemeinschaft oder mit einem Partnerschaftsvertrag leben und in Klasse 1 eingestuft sind. Dies betrifft auch Personen mit befristeter Aufenthaltsgenehmigung. Die Steuerklasse beeinflusst den Steuersatz und damit den monatlich einbehaltenen Betrag.

Aktualisierung Ihrer Steuerklasse nach einer Änderung Ihrer Situation

Die Steuerklasse hat einen direkten Einfluss auf die Abzüge. Eine Anpassung ist erforderlich, sobald sich der Familienstand ändert: Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes oder Wechsel des Wohnsitzlandes (von Luxemburg in ein Nachbarland).

Nichtansässige müssen die Verwaltung informieren, damit Ihre Steuerklasse bei einer Änderung des Familienstands oder der Geburt eines Kindes aktualisiert wird. Nachdem Sie die erforderlichen Schritte unternommen haben, müssen Sie überprüfen, ob Ihr neuer Steuerabzugsbeleg Ihrer Situation entspricht .

Für Einwohner Luxemburgs erfolgt die Aktualisierung automatisch. Eine Überprüfung wird jedoch empfohlen, um eine korrekte Besteuerung zu gewährleisten.

Sehen Sie sich die Auswirkungen der Art der Lebensgemeinschaft (freie Partnerschaft, eingetragene Partnerschaft oder Ehe) auf Ihre Besteuerung in Luxemburg an.

Steuererklärung: Steuern optimieren?

Jährliche Steuererklärung: ein wichtiger Schritt zur Anpassung Ihrer Steuern

Die Quellensteuer ist vorläufig und stellt eine erste Schätzung der geschuldeten Einkommensteuer dar. Sie berücksichtigt jedoch keine variablen oder zusätzlichen Einkünfte. Dies führt oft zu erheblichen Abweichungen zwischen der einbehaltenen Steuer und der tatsächlich geschuldeten Steuer, sodass eine Steuererklärung erforderlich ist, um den endgültigen Betrag anzupassen.

Variable Einkünfte (z. B. Prämien, Boni), Arbeitgeberwechsel oder Statusänderungen im Laufe des Jahres (Krankheit, Verlust des Arbeitsplatzes, Mutterschaft oder Elternzeit) können sich erheblich auf die Höhe der Steuern auswirken. Selbstständige oder Personen mit anderen Einkommensquellen als dem Gehalt sind ebenfalls betroffen, da nicht immer eine Quellensteuer erhoben wird.

Die Steuererklärung in Luxemburg, die im folgenden Jahr abgegeben wird, ermöglicht es, diese Abweichungen zu korrigieren. Sie berücksichtigt alle Einkünfte und Ausgaben und ermöglicht eine genaue Berechnung der tatsächlichen Steuer. Diese wird mit den vom Arbeitgeber einbehaltenen Beträgen verglichen. So ist es möglich, eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Beträge zu erhalten, wenn die Abzüge zu hoch waren, oder im gegenteiligen Fall eine Nachzahlung zu leisten.

Die Tipps unseres Experten Neofisc

Auch wenn sie nicht für alle obligatorisch ist, wird die Steuererklärung dringend empfohlen, um die Richtigkeit der Besteuerung zu überprüfen und die Möglichkeit einer Rückerstattung zu prüfen. Sie ist auch ein Mittel, um die verfügbaren Steuervorteile zur Verringerung der Steuerlast zu ermitteln.

Sind Sie von der Steuererklärungspflicht betroffen?

In Luxemburg gibt es mehrere Situationen, in denen eine Steuererklärung obligatorisch ist. Das Überschreiten bestimmter Einkommensgrenzen sowie bestimmte familiäre Konstellationen machen die Abgabe dieser Erklärung erforderlich.

Die Nichteinhaltung der Meldepflichten kann zu erheblichen Strafen und einer rückwirkenden Steuerberichtigung für 5 Jahre führen. Dies gilt insbesondere für Personen mit Einkünften aus ausländischen Quellen, einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 € oder für verheiratete Paare mit Wohnsitz in Luxemburg und im Ausland, die sich für die gemeinsame Veranlagung entschieden haben.

Hier sind die wichtigsten Fälle, in denen eine jährliche Steuererklärungspflicht besteht:

  • Zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 100.000 €;
  • Gemeinsam veranlagte Ehepaare;
  • Lebenspartner (Partnerschaftsvertrag), die eine gemeinsame Besteuerung in Anspruch nehmen möchten;
  • Bei mehreren Einkünften (Löhne, Renten, Mieteinnahmen, Kapitalerträge usw.), deren Gesamtbetrag bestimmte Schwellenwerte überschreitet;
  • Bei Einkünften, die nicht der Quellensteuer unterliegen (z. B. Mieteinnahmen).

Was empfiehlt unser Experte?

Es ist unbedingt erforderlich, die Steuererklärung vor dem 31. Dezember des auf das Steuerjahr folgenden Jahres einzureichen ( z. B. vor dem 31.12.2024 für Einkünfte aus dem Jahr 2023). So vermeiden Sie eine Geldstrafe (zwischen 400 und 500 €) und den Verlust einer möglichen Steuerrückerstattung.

Bereiten Sie Ihre Unterlagen rechtzeitig vor, um Fristversäumnisse zu vermeiden. Warten Sie nicht bis Dezember, um alle für die Steuererklärung erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen.

Reduzieren Sie Ihre Steuern: die besten Strategien zur Steueroptimierung

Steuergutschriften und Abzüge, die Sie auf keinen Fall verpassen sollten

Luxemburg bietet verschiedene Maßnahmen zur Entlastung der Steuerzahler in Form einer Verringerung des steuerpflichtigen Einkommens für alle Steuerzahler. Außerdem gibt es eine Steuergutschrift für Alleinerziehende. Dies sind wirksame Hebel zur Senkung der Steuerlast, die jedoch manchmal wenig bekannt sind oder nicht ausreichend genutzt werden.

Aus Unkenntnis oder Vergesslichkeit nehmen einige Steuerzahler nicht alle ihnen zustehenden Abzüge in Anspruch oder vergessen, die entsprechenden Kästchen in ihrer Steuererklärung anzukreuzen, wodurch ihnen erhebliche Beträge entgehen.

Zu den wichtigsten Steuervorteilen zur Senkung Ihrer Steuerbelastung gehören:

  • Steuergutschrift für Alleinerziehende: bis zu 2500 €, reserviert für Alleinerziehende;
  • Höhere Abzüge bei Vorhandensein von Kindern;
  • Abzüge für bestimmte Aufwendungen im Zusammenhang mit Personen, insbesondere Kindern;
  • Abzüge für Wohnkosten, um den Kauf eines Eigenheims in einem stark steigenden Immobilienmarkt zu fördern.

Warum einen Steuerberater hinzuziehen?

Nach einer gründlichen Analyse Ihrer Situation kann ein Steuerberater alle Steuerabzüge ermitteln, auf die Sie in Luxemburg Anspruch haben. Ein Versäumnis oder ein Fehler in einem Feld kann einen Verlust von mehreren Tausend Euro bedeuten.

Dies betrifft insbesondere Familien mit unterhaltsberechtigten Kindern, Alleinerziehende oder Patchwork-Familien mit Kindern in geteilter Obhut.

Personen mit Einkünften aus ausländischen Quellen oder mehreren Einkommenskategorien sind ebenfalls betroffen. Denn die Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens erfordert spezifische steuerliche Anpassungen für jede Einkommenskategorie, wobei oft verschiedene Alternativen möglich sind.

Investitionen und Ersparnisse: Optionen zur Senkung Ihrer Steuerlast

Luxemburgische Einwohner und Nicht-Einwohner haben die Möglichkeit, steuerlich begünstigte Sparmodelle zu nutzen. Diese Modelle ermöglichen es den Steuerzahlern, ihre finanzielle Zukunft zu sichern und gleichzeitig ihre Einkommenssteuer zu senken.

Ohne Sparstrategie zahlen luxemburgische Steuerzahler oft mehr Steuern als nötig. Durch Investitionen in förderfähige Produkte lassen sich jedoch erhebliche Einsparungen beim zu versteuernden Betrag erzielen.

Hier sind einige Anlageprodukte, die Sie zur Senkung Ihrer Steuerlast bevorzugen sollten:

Was sagt unser Experte Neofisc zur Anlagestrategie zur Steuerreduzierung?

Um die Steuerersparnis zu maximieren, sollten Sie eine langfristige Anlagestrategie für die Altersvorsorge und das Bausparen entwickeln. Mit der Unterstützung eines Beraters können Sie die rentabelsten Optionen entsprechend Ihren persönlichen und beruflichen Zielen bewerten.

Unsere Empfehlungen zur Optimierung Ihrer Steuern in Luxemburg

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Quellensteuersystem in Luxemburg auf den ersten Blick einfach erscheinen mag. Um es jedoch optimal zu nutzen und Fehler zu vermeiden, ist ein tiefgreifendes Verständnis erforderlich.

Obwohl der monatliche Einbehalt durch den Arbeitgeber eine Schätzung ist, ermöglicht nur die jährliche Steuererklärung eine genaue Berechnung der geschuldeten Steuer. Dank dieser Erklärung können Steuerzahler Steuergutschriften und Abzüge in Anspruch nehmen, die ihre Steuerlast erheblich verringern. Schließlich ergänzen Anlagestrategien wie Rentensparen oder Immobilieninvestitionen diese Maßnahmen, indem sie langfristige Lösungen bieten.

Angesichts der Komplexität des Steuersystems empfiehlt es sich, einen Steuerexperten zu konsultieren, um jede Optimierungsmöglichkeit zu nutzen. Auf Steuerberatung spezialisierte Kanzleien wie Neofisc können Ihnen dabei helfen, maßgeschneiderte Steuerstrategien zu entwickeln und so die Vorteile des luxemburgischen Systems optimal zu nutzen.

Wenn Sie in die Dienste eines Steuerexperten investieren, ist die Rendite fast immer garantiert. Die erzielten Steuerersparnisse decken oft die Beratungskosten bei weitem. Für viele Steuerzahler ermöglicht diese fachkundige Begleitung nicht nur die Optimierung jedes einzelnen Euro an Steuern, sondern auch die Sicherung ihrer steuerlichen Situation in aller Ruhe.

Berechnung der tatsächlichen Besteuerung in Luxemburg mit und ohne Optimierung

Nehmen wir das Beispiel von X und Y, einem kinderlosen Ehepaar unter 40 Jahren.

  • Jährliches steuerpflichtiges Einkommen von X: 20.000 Euro
  • Jährliches steuerpflichtiges Einkommen von Y: 80.000 Euro

Tatsächliche Steuer ohne Optimierung: 15.369 Euro

Steuer mit Optimierung (*): 13.948 Euro

Das entspricht einer Steuerersparnis von 1.421 Euro bei gleichzeitiger Erzielung von Einsparungen.

(*) basierend auf Pensionssparen und Bausparen.

Laurent Ollier

Laurent Ollier

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