Fördermittel für Elektrofahrzeuge: Subventionen
Die luxemburgische Regierung fördert aktiv die Einführung von Elektrofahrzeugen durch finanzielle Beihilfen und Steuervorteile. Diese Anreize tragen dazu bei, die Preisdifferenz zwischen herkömmlichen Fahrzeugen und Fahrzeugen mit geringen CO2-Emissionen zu verringern und erleichtern so den Übergang zu einer umweltfreundlicheren Mobilität.
Allerdings ändern sich die Förderbedingungen ab dem 1. Oktober 2024, insbesondere für Plug-in-Hybridfahrzeuge, die dann keine Subventionen mehr erhalten.
Neue Förderbeträge für Elektrofahrzeuge
Geringere Förderungen für Elektrofahrzeuge
Der 1. Oktober 2024 markiert einen Wendepunkt bei den finanziellen Förderungen für den Kauf von Elektrofahrzeugen in Luxemburg. Die Subventionen für Plug-in-Hybridfahrzeuge werden abgeschafft, aber für rein elektrische Fahrzeuge stehen weiterhin erhebliche Förderungen zur Verfügung. Diese Förderungen basieren auf dem Energieverbrauch des Fahrzeugs:
- Maximal 6.000 € für den Kauf eines rein elektrischen Autos mit einem Energieverbrauch von weniger als 160 Wh/km.
- Maximal 3.000 € für den Kauf eines reinen Elektroautos mit einem Verbrauch zwischen 161 Wh/km und 180 Wh/km.
Welche Kriterien gelten für die Förderfähigkeit von Elektrofahrzeugen?
Die Förderfähigkeit hängt vom Energieverbrauch der Fahrzeuge ab. Beispielsweise würde ein elektrischer Peugeot 2008 gerade noch die maximale Förderung von 6.000 € erhalten.
Konkretes Beispiel: Für ein Auto mit einem Preis von 30.000 € inkl. MwSt.:
- Mit einer Förderung von 6.000 € für ein Fahrzeug mit 150 Wh/km würde sich der Kaufpreis auf 24.000 € reduzieren .
Expertenmeinung: „Wir empfehlen, den Energieverbrauch Ihres Elektrofahrzeugs vor dem Kauf sorgfältig zu prüfen, da ein Verbrauch von mehr als 160 Wh/km recht häufig vorkommt.“ – ACL – der Mobilitätsspezialist in Luxemburg
Kriterien für die Förderfähigkeit von Elektrofahrzeugen
Familien mit mehr als 4 Personen, die beim Kauf eines Elektrofahrzeugs Fördermittel erhalten
Bestimmte Personengruppen erhalten zusätzliche Zuschüsse, insbesondere kinderreiche Familien oder beim Kauf von Gebrauchtfahrzeugen.
- Beihilfen für kinderreiche Familien zum Kauf eines Elektrofahrzeugs: Familien mit mindestens fünf Personen haben Anspruch auf eine zusätzliche Beihilfe von bis zu 6.000 € für den Kauf eines Fahrzeugs mit sieben oder mehr Sitzplätzen.
- Beihilfen für den Kauf von gebrauchten Elektrofahrzeugen:Für den Kauf von gebrauchten Elektrofahrzeugen, die älter als drei Jahresind, wird eine Beihilfe in Höhe von 1.500 € gewährt , wodurch mehr Haushalte Zugang zu umweltfreundlichen Fahrzeugen erhalten.
Finanzielle Beihilfen für den Kauf von Elektrofahrrädern
Neben Autos gibt es auch für andere Fahrzeugtypen spezielle finanzielle Förderungen.
- Elektromotorräder und -mopeds: Die finanzielle Unterstützung beträgt 50 % der Kosten ohne Mehrwertsteuer, mit einer Obergrenze von 1.000 €. Ab dem 1. Oktober 2024 wird die Mindesthaltedauer von 1 auf 3 Jahre erhöht.
- E-Bikes: Die Beihilfe für E-Bikes bleibt bei 50 % der Kosten ohne MwSt. mit einer Obergrenze von 600 €, aber ab dem 1. Oktober 2024 wird diese Beihilfe nur noch Personen aus Haushalten gewährt, die eine Teuerungszulage oder eine Energieprämie erhalten.
- Elektro-Lastenfahrräder: Für Lastenfahrräder gibt es eine neue Beihilfe in Höhe von 50 % der Kosten ohne MwSt. mit einer Obergrenze von 1.000 €.
- Elektro-Vierradfahrzeuge: Vierradfahrzeuge haben Anspruch auf die gleiche Beihilfe wie Motorräder, d. h. maximal 1.000 € bei einer Deckung von 50 % der Kosten ohne MwSt.
Achtung bei der ATN und den Ladestationen für Fahrzeuge
Was ist die ATN und wie hoch ist sie?
Die luxemburgische Regierung strebt an, dass bis 2030 49 % des nationalen Fahrzeugbestands aus Elektroautos bestehen. Dies führt zu Steuervorteilen für Arbeitnehmer mit Dienstwagen.
Die ATN (Avantage en Nature) ist eine Steuer, die der Arbeitnehmer für die private Nutzung seines Dienstwagens zahlen muss. Sie wird auf der Grundlage des Kaufpreises des Fahrzeugs, seines Motortyps und seines CO2-Ausstoßes berechnet.
- Für ein rein elektrisches Auto liegt der ATN für 2024 zwischen 0,5 % und 0,6 % und wird ab 2025 je nach Verbrauch auf 1 % oder 1,2 % steigen.
- Für Plug-in-Hybridautos wird die ATN ab 2025 bei 2 % liegen, während sie für andere Motorisierungen bis zu 2 % betragen kann.
Anwendbare Sätze für Sachleistungen für Fahrzeuge in Luxemburg
| Fahrzeugtyp | 2024 | Ab 2025 |
| 100 % elektrische Fahrzeuge | 0,5 % bis 0,6 | 1 % bei einem Verbrauch ≤ 18 kWh/100 km 1,2 % bei einem Verbrauch > 18 kWh/100 km |
| Plug-in-Hybridautos | variabler Satz je nach CO2-Emissionen | 2 |
| Andere Motorisierungen | Satz bis zu 1,8 % | 2 |
ATN-Vergleich für ein Auto im Wert von 40.000 € (ab 1. Oktober 2024):
- Elektroauto: ATN von 400 €
- Plug-in-Hybridauto: ATN von 800 €
- Verbrennungsmotor: ATN von 800 €
Das bedeutet, dass für einen Elektro-2008 etwa 5.000 € ATN anzugeben sind, gegenüber 9.600 € für einen Verbrennungsmotor-2008.
Angenommen, Sie sind alleinstehend und geben ein Jahreseinkommen von 50.000 Euro an. Bei einem durchschnittlichen Steuersatz von 32 % würde die zusätzliche jährliche Steuer für ein Elektroauto 1.536 € betragen.
Expertenmeinung: „Sachbezüge gelten als integraler Bestandteil des Arbeitsentgelts und werden daher in die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Sozialabgaben einbezogen, was zu einer Erhöhung der Beiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer führt.“ –ACL – der Mobilitätsspezialist in Luxemburg.
Beihilfen für private Ladestationen für Elektrofahrzeuge
Luxemburg unterstützt auch die Installation privater Ladestationen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Hindernisse für die Einführung von Elektrofahrzeugen zu beseitigen, indem die Kosten für die Installation der Ladeinfrastruktur gesenkt werden.
- Einfache Ladestationen: Maximale Förderung von 750 €.
- Intelligente Ladestationen (OCPP): Beihilfe von 1.200 € für Einzelstationen und 1.650 € für Stationen, die in ein kollektives intelligentes Lademanagementsystem integriert sind.
Die durchschnittlichen Kosten für die Installation einer Ladestation liegen zwischen 1.200 € und 3.000 € inkl. MwSt. Dieser Preis umfasst die Ladestation selbst, das Installationsmaterial und die Arbeitskosten. Es ist auch möglich, eine verstärkte Steckdose zu reduzierten Kosten (zwischen 700 € und 1.000 € inkl. MwSt.) zu installieren, aber diese Lösung berechtigt nicht zum Erhalt staatlicher Förderungen.
Welche Förderungen gibt es für Unternehmen, die auf Elektrofahrzeuge umsteigen?
Unternehmen, die in Elektrofahrzeuge investieren, profitieren ebenfalls von erheblichen Steuervorteilen.
- Steuerliche Abschreibung: Bis 2026 sind Elektrofahrzeuge zu 100 % steuerlich absetzbar. Bei einem Elektrofahrzeug im Wert von 40.000 € würde die jährliche Abschreibung beispielsweise 8.000 € betragen , wobei der Betrag zu 100 % absetzbar wäre .
- Abzugsfähigkeit der Betriebskosten: Unternehmen können bis 2026 auch 100 % der Kosten für den Kauf, die Wartung und den Betrieb von Elektrofahrzeugen abziehen. Diese Abzugsfähigkeit wird ab 2027 schrittweise reduziert und erreicht 2031 67,5 %.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Einführung von Elektrofahrzeugen in Luxemburg durch eine Reihe von finanziellen Beihilfen und steuerlichen Anreizen stark von der Regierung gefördert wird. Diese Vorteile ändern sich jedoch im Jahr 2024.
Ab dem 1. Oktober werden die Subventionen für Plug-in-Hybridfahrzeuge abgeschafft, während 100 % elektrische Fahrzeuge weiterhin von erheblichen Förderungen profitieren, insbesondere mit Beihilfen von bis zu 6.000 €.
Große Familien und Personen mit geringem Einkommen profitieren weiterhin von zusätzlichen Subventionen. Darüber hinaus bleiben die Sachleistungen für Elektroautos attraktiv, obwohl für 2025 eine Erhöhung vorgesehen ist.
Luxemburg fördert somit weiterhin den Übergang zu einer nachhaltigeren Mobilität und passt gleichzeitig seine Förderungen an die neuen Umweltprioritäten an.
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