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Leitfaden zur Einkommensteuererklärung

Leitfaden zur Einkommensteuererklärung

Das Ausfüllen der Steuererklärung kann ein komplexer Vorgang sein, insbesondere wenn Sie gerade erst nach Luxemburg gezogen sind.

Um Ihre Steuererklärung korrekt auszufüllen, ist es wichtig, das Steuersystem des Landes, in dem Sie wohnen, zu verstehen. Aus diesem Grund finden Sie hier einen möglichst umfassenden Leitfaden zum Verfahren der Steuererklärung und -zahlung in Luxemburg.

Einkommensteuererklärung in Luxemburg – für wen?

In Luxemburg sind Privatpersonen und Unternehmen zur Zahlung verschiedener Steuern verpflichtet, darunter die Einkommensteuer. Sie müssen daher zwingend eine jährliche Steuererklärung einreichen.

Diese Steuererklärung muss spätestens am 31. Dezember des auf das Jahr der Einkünfte folgenden Jahres abgegeben werden.

Allgemeiner Grundsatz der Einkommensteuererklärung in Luxemburg

Dank dieser Einkommenserklärung verfügen die Steuerbehörden über genaue Informationen zu Ihrer finanziellen Situation und der Höhe der letztlich zu zahlenden Steuer auf der Grundlage Ihrer im Vorjahr erzielten Einkünfte.

Die Steuerverwaltung nimmt Korrekturen in Form von Nachzahlungen oder Steuerrückerstattungenvor , je nach anderen Steuerquellen oder Steuerabzügen (insbesondere Versicherungen).

Zur Erinnerung: Steuern werden in Luxemburg an der Quelle auf das gezahlte Einkommen erhoben.

Weitere Informationen zu den Steuervorschriften und zum besseren Verständnis des Steuersystems im Großherzogtum finden Sie in unserem umfassenden Leitfaden zu diesem Thema unter folgendem Link: Leitfaden zu den Steuersätzen in Luxemburg. Dort finden Sie alle notwendigen Informationen.

Einkommenserklärung für in Luxemburg ansässige Personen

Als Einwohner gelten Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz in Luxemburg haben, d. h. ihren Hauptwohnsitz.

Welche Einkünfte müssen als Einwohner Luxemburgs angegeben werden?

Personen mit Wohnsitz in Luxemburg müssen ihr gesamtes Einkommen bei der luxemburgischen Steuerbehörde angeben, unabhängig von der Quelle dieses Einkommens, auch wenn es sich um ausländisches Einkommen handelt.

Die luxemburgische Steuerbehörde berechnet einen weltweiten Steuersatz auf der Grundlage aller Einkünfte, einschließlich ausländischer Einkünfte. Dieser Steuersatz wird dann nur auf die luxemburgischen Einkünfte angewendet.

Doppelbesteuerung von in Luxemburg ansässigen Personen

In bestimmten Fällen kann ein Einwohner Luxemburgs, der Einkünfte in einem anderen Land erzielt, einer Doppelbesteuerung unterliegen. Ein bilaterales Abkommen kann ebenfalls die Bedingungen für die Anwendung dieser Doppelbesteuerung regeln.

Im Rahmen eines Steuerabkommens zwischen zwei Ländern gilt der weltweite Steuersatz nur für Ihre luxemburgischen Einkünfte. Wenn Sie Einkünfte in verschiedenen Ländern erzielen, erkundigen Sie sich bitte bei den Steuerbehörden der betreffenden Länder.

Besteuerung von Nichtansässigen auf luxemburgische Einkünfte

Nicht in Luxemburg ansässige Personen sind nur für ihre Einkünfte aus Luxemburg steuerpflichtig. Wenn sie bestimmte Kriterienerfüllen , können Nichtansässige sich dafür entscheiden, für Steuerzwecke als Ansässige behandelt zu werden, wodurch sie Zugang zu allen verfügbaren Steuerabzügen erhalten.

In den allermeisten Fällen werden Nichtansässige mit Grenzgängern gleichgestellt. Wie bei Ansässigen werden die Steuern von Grenzgängern an der Quelle einbehalten. Am Ende des Jahres muss der nichtansässige Steuerpflichtige eine Steuererklärung abgeben.

Das luxemburgische Steuersystem verstehen

Das progressive Steuersystem Luxemburgs

Wie viele andere Länder wendet Luxemburg ein progressives Steuersystem auf das erklärte Einkommen an. Die Steuersätze steigen mit der Höhe des Einkommens, unabhängig von dessen Quelle. Nach dem aktuellen progressiven Steuertarif variieren die Steuersätze zwischen 0 und 42 %.

In Luxemburg wird die Einkommensteuer in Stufen auf den Betrag des angegebenen Einkommens erhoben. Einkünfte unter 11.265 Euro sindsteuerfrei . Der Höchstsatz von 42 % gilt für Einkünfte ab 200.005 Euro pro Jahr.

Die von den Steuerzahlern gezahlten Steuern dienen zur Finanzierung verschiedener öffentlicher Ausgaben der Regierung in den Bereichen Sicherheit, Verkehr, Gesundheit usw.

Doppelbesteuerungsabkommen

Luxemburg hat mit zahlreichen Ländern weltweit Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) unterzeichnet.

Diese Abkommen verhindern, dass natürliche und juristische Personen, die Einkünfte aus verschiedenen Ländern beziehen, zweimal für dasselbe Einkommen besteuert werden. Im Falle von Steuerabkommen profitieren Privatpersonen und Unternehmen von Steuererleichterungen, beispielsweise in Form einer Gutschrift für die im anderen Land gezahlten Steuern.

In jedem Fall empfehlen wir Ihnen, zumindest für die ersten Steuererklärungen einen Steuerexperten hinzuzuziehen. Sokönnen Sie sich besser mit dem luxemburgischen Steuersystem und den für Ihre persönliche Situation geltenden Maßnahmen vertraut machen.

Einkommenserklärung in Luxemburg

Steuerzahler müssen ihr Einkommen jährlich in einer Steuererklärung angeben. Diese Einkommenserklärung dient als Grundlage für die Berechnung der Steuer, die sich nach der Höhe des im Vorjahr erzielten Einkommens und der entsprechenden Steuerklasse richtet.

Optimieren Sie Ihre Besteuerung in Luxemburg dank unserer Expertenberatung.

Wann müssen Sie Ihre luxemburgische Steuererklärung einreichen?

Luxemburg richtet sich bei der Berechnung der Einkommensteuer nach dem Kalenderjahr, d. h. vom 1. Januar bis zum 31. Dezember. Die Nichteinhaltung der Fristen kann zu Strafen oder Zinsen führen.

Die Einkünfte des Jahres müssen spätestens am 31. Dezember des folgenden Jahres bei der Steuerbehörde gemeldet werden. Diese Frist gilt auch für die Einkommen- und Vermögenssteuer der Gemeinden sowie für die Gewerbesteuer.

Einkommenserklärung auf Papier oder online

In der Regel erhält jeder Steuerpflichtige im Februar per Post ein Papierformular für die Steuererklärung oder eine Aufforderung, seine Einkünfte elektronisch zu melden.

Der Steuerpflichtige muss dann seine Einkünfte des Vorjahres bei der Steuerverwaltung angeben. Die Steuererklärung kann erfolgen:

  • in Papierform auf dem/den entsprechenden Formular(en), das/die von der Behörde zugestellt wird/werden
  • online anstelle der Papiererklärung, was einfacher ist.

Wie kann man sein Einkommen in Luxemburg online angeben?

Die elektronische Steuererklärung ist ganz einfach. Melden Sie sich auf der Website guichet.lu an, wählen Sie Ihren Status(ansässig oder nicht ansässig) und folgen Sie den Anweisungen.

Guichet.lu, der Verwaltungsleitfaden des luxemburgischen Staates, hat auch ein Online-Tutorial veröffentlicht, das Sie Schritt für Schritt durch Ihre Steuererklärung begleitet. Guichet.lu bietet auch ein sehr anschauliches Erklärvideo, das Sie während des gesamten Prozesses Ihrer Online-Steuererklärung unterstützt.

Was muss in der luxemburgischen Steuererklärung angegeben werden?

In seiner Steuererklärung für das Vorjahr muss der Steuerzahler sein gesamtes Einkommen angeben.

Alle angegebenen Einkünfte und Ausgaben müssen durch offizielle Dokumente in französischer, deutscher oder luxemburgischer Sprache belegt werden . Die verschiedenen Stellen, mit denen Sie in Kontakt stehen (Arbeitgeber, verschiedene Kassen, Versicherungen, Dienstleister), werden Ihnen die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zukommen lassen. Zögern Sie nicht, Ihre Dienstleister zu kontaktieren, wenn Sie diese Unterlagen nicht erhalten haben.

In Luxemburg zu deklarierende Einkünfte

Es gibt 8 Kategorien steuerpflichtiger Einkünfte für natürliche Personen:

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
  • Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, einschließlich Sitzungsgelder für Verwaltungsratsmitglieder
  • Einkünfte aus gewerblichen Tätigkeiten
  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus Kapitalanlagen
  • Einkünfte aus Grundbesitz und Vermietung
  • Einkünfte aus Renten, Unterhaltszahlungen usw.
  • sonstige Einkünfte.

In der luxemburgischen Steuererklärung abzugsfähige Ausgaben

Für jede dieser Kategorien kann der Steuerpflichtige bestimmte Ausgaben abziehen, um sein Nettoeinkommen zu ermitteln.
Der Steuerzahler profitiert außerdem von Steuerabzügen und Steuergutschriften, insbesondere:

  • Ausgaben im Zusammenhang mit der Beschäftigung: Privatpersonen können bestimmte Ausgaben wie berufsbedingte Fahrtkosten von ihrem steuerpflichtigen Einkommen abziehen.
  • Kinderbetreuungskosten oder Unterhaltszahlungen im Falle einer Scheidung
  • Renten beiträge
  • Spenden für wohltätige Zwecke
  • ...

Das zu versteuernde Einkommen wird durch Addition aller dieser Beträge, Einnahmen und Ausgaben berechnet. Die Steuer wird pro Tranche dieses zu versteuernden Einkommens berechnet.

Erfahren Sie mehr über das Steuersystem und die Einkommensteuer für Privatpersonen.

Zahlung der Einkommensteuer in Luxemburg

Besteuerung in Luxemburg nach Steuerklassen

In Luxemburg gibt es drei Steuerklassen, die sich nach verschiedenen Kriterien richten:

  • Familienstand (ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet ...),
  • Elternstatus (unterhaltsberechtigte Kinder oder nicht),
  • Status als Gebietsansässiger/Gebietsfremder
  • Altersgrenze von 64 Jahren.

Diese Steuerklassen werden mit 2, 1a und 1 bezeichnet. Die Klasse 2 ist die günstigste Steuerklasse.

Die Steuerklasse 2 gilt für verheiratete Paare oder Paare in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Geschiedene oder verwitwete Personen können während einer Übergangszeit ebenfalls davon profitieren. Danach werden sie in Steuerklasse 1 oder 1a eingestuft. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Steuerbehörde.

Je nach Ihrer Situation gehören Sie der einen oder anderen Steuerklasse an. Der von der Verwaltung ausgestellte Steuerabzugsbeleg bestimmt Ihre Steuerklasse. Die Steuerklasse legt die Art und Weise der Steuerberechnung in Abhängigkeit vom Gesamtbetrag des Einkommens des Steuerpflichtigen fest.

Die Wahl einer bestimmten Form der Lebensgemeinschaft kann sich positiv oder negativ auf Ihre Besteuerung in Luxemburg auswirken. Erfahren Sie hier mehr über die steuerlichen Auswirkungen für Paare in einer eheähnlichen Gemeinschaft, einer eingetragenen Partnerschaft oder einer Ehe.

Steuerbescheid und Steuerzahlung in Luxemburg

Sobald Ihre Steuern berechnet wurden, sendet Ihnen die Steuerbehörde Ihren Steuerbescheid zu. So erfahren Sie, welche Beträge Sie an die Steuerbehörde zahlen müssen oder welche Rückerstattungen Sie erhalten. Sie werden aufgefordert, die fälligen Beträge so schnell wie möglich zu begleichen.

Die fälligen Steuerbeträge werden direkt von Ihrem Bankkonto abgebucht.

Überblick über das luxemburgische Steuersystem

Laurent Ollier

Laurent Ollier

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