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Arbeitslosenunterstützung für Selbstständige

Arbeitslosenunterstützung für Selbstständige

Arbeitslosigkeit kann eine schwierige Zeit sein, insbesondere für Selbstständige. Luxemburg bietet jedoch ein solides Unterstützungssystem für Arbeitslose, auch für Selbstständige. In diesem Leitfaden erfahren Sie alles über die Anspruchsvoraussetzungen, die erforderlichen Formalitäten und die Leistungen, die speziell für Selbstständige in Luxemburg verfügbar sind.

Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld in Luxemburg?

Selbstständige und Arbeitslosigkeit in Luxemburg

Ein Selbstständiger ist eine Person, die eine berufliche Tätigkeit auf eigene Rechnung ausübt, ohne durch einen Arbeitsvertrag an einen Arbeitgeber gebunden zu sein. Aufgrund ihres Status erhalten Selbstständige kein Gehalt. Sie beziehen ihr Einkommen aus ihrer eigenen beruflichen Tätigkeit, unabhängig davon, ob sie Kaufleute, Handwerker, Freiberufler (wie Rechtsanwälte, Ärzte oder Berater) oder Freiberufler sind.

Selbstständige sind für ihre eigene Verwaltung verantwortlich und müssen bei der Sozialversicherung gemeldet sein . Daher müssen sie jeden Monat Sozialversicherungsbeiträge für Krankenversicherung, Rente und Arbeitslosenversicherung zahlen.

Welche Rechte habe ich als Selbstständiger im Falle einer Arbeitslosigkeit?

Mindestens 6 Monate Berufstätigkeit, um in Luxemburg Arbeitslosengeld zu erhalten

Um als Selbstständiger in Luxemburg Arbeitslosengeld zu erhalten, müssen Sie eine mindestens 6-monatige Berufstätigkeit nachweisen. Außerdem müssen Sie seit mindestens 2 Jahren bei der luxemburgischen Sozialversicherung versichert sein.

Achten Sie auf die Gründe für die Beendigung Ihrer Tätigkeit, um Arbeitslosengeld zu erhalten

Warum haben Sie Ihre Tätigkeit eingestellt? Nur bestimmte Gründe für die Einstellung der Tätigkeit sind für den Bezug von Arbeitslosengeld gültig.
Finanzielle Schwierigkeiten, medizinische Gründe oder höhere Gewalt sind akzeptierte Gründe für die Beendigung Ihrer Tätigkeit. Dies sind die wichtigsten Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld für Selbstständige.

Wie beantragen Sie Ihre Arbeitslosenunterstützung?

Pflicht zur Registrierung bei der ADEM

Um Arbeitslosengeld zu erhalten, müssen sich Selbstständige bei einer regionalen Agentur der ADEM anmelden . Dies muss innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung ihrer Tätigkeit erfolgen.

Um seinen Antrag auf Arbeitslosengeld in Luxemburg zu bestätigen, muss der Selbstständige folgende Unterlagen vorlegen:

  • Nachweis der Einstellung der Tätigkeit (amtliche Dokumente, die belegen, dass Ihre selbstständige Tätigkeit beendet wurde)
  • Steuerunterlagen und Einkommensteuererklärungen der vergangenen Jahre zum Nachweis Ihres Status als Selbstständiger.

Diese Unterlagen sind für die Bearbeitung Ihres Antrags auf Arbeitslosengeld für Selbstständige in Luxemburg durch die ADEM von entscheidender Bedeutung.

Wie viel Arbeitslosengeld erhält ein Selbstständiger?

Nehmen wir das Beispiel von Pierre, einem Selbstständigen in Luxemburg. In den letzten zwei Jahren hat Pierre ein durchschnittliches beitragspflichtiges Einkommen von 4.000 € pro Monat angegeben. Er hat zwei unterhaltsberechtigte Kinder.

  • 80 % des beitragspflichtigen Einkommens: Pierre erhält normalerweise 80 % von 4.000 €, also 3. 200 € pro Monat.
  • Zuschlag für unterhaltsberechtigte Kinder: Da Pierre unterhaltsberechtigte Kinder hat, hat er Anspruch auf 85 % seines beitragspflichtigen Einkommens. Er erhält also 85 % von 4.000 €, also 3.400 € pro Monat.
  • Höchstbetrag der Arbeitslosenunterstützung für Selbstständige: Der Höchstbetrag für Selbstständige ist auf das 2,5-fache des sozialen Mindestlohns (SSM) festgelegt, d. h. 6.270,60 €. Der Betrag von 3.400 € liegt unter dem Höchstbetrag, daher erhält Pierre 3.400 € pro Monat.

Weitere Informationen zur Berechnung des Arbeitslosengeldes für Selbstständige

Dauer des Arbeitslosengeldes für Selbstständige

Bis zu 365 Tage Arbeitslosengeld und mögliche Verlängerungen

In der Regel erhält ein Selbstständiger in Luxemburg 365 Tage lang über einen Zeitraum von 24 Monaten Arbeitslosengeld.

Verlängerung möglich: Je nach Ihrem Alter und Ihrer Betriebszugehörigkeit können Sie Ihren Leistungsbezug verlängern.

AlterBerufserfahrungDauer der Arbeitslosenunterstützung
5030 Jahre oder mehr24 Monate
5535 Jahre oder mehr36 Monate
6040 Jahre oder älter48 Monate

Wie können Sie Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld behalten?

Das Arbeitslosengeldsystem in Luxemburg bietet Selbstständigen finanzielle Sicherheit. Um davon profitieren zu können, muss der Selbstständige die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen und die erforderlichen Verwaltungsschritte befolgen.

Die folgenden Gründe können zum Verlust Ihres Anspruchs auf Arbeitslosengeld führen

  • Erreichen der maximalen Bezugsdauer
  • Wiederholte Ablehnung einer angemessenen Beschäftigung oder Ausbildung
  • Versäumnis von obligatorischen Terminen bei der ADEM.

Ihre Pflichten, um weiterhin Arbeitslosengeld zu beziehen

  • Aktive Arbeitssuche und Nachweis auf Anfrage
  • Für den Arbeitsmarkt verfügbar sein
  • An den von der ADEM angebotenen Schulungen oder Praktika teilnehmen.

Für spezifische Antworten zu Ihrer Situation wenden Sie sich bitte direkt an die ADEM. Diese staatliche Einrichtung berät Sie in allen Fragen rund um die Arbeitslosigkeit von Selbstständigen in Luxemburg.

Weitere Informationen zum Arbeitslosengeld und zur Arbeitslosigkeit finden Sie auf der offiziellen Website der ADEM.

Laurent Ollier

Laurent Ollier

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