Mutterschafts- und Elternurlaub
Ein Kind zu erwarten ist für werdende Eltern ein unglaublicher Moment. Zwischen den intensiven Emotionen und den vielen Fragen, die sich Eltern stellen, müssen diese die Geburt ihres zukünftigen Babys vorbereiten und zahlreiche administrative Schritte unternehmen.
Mutterschaft und Elternschaft sind im Ausland umso wichtiger. Es ist wichtig, sich begleitet zu fühlen. Wir erzählen Ihnen mehr über den Mutterschafts- und Elternurlaub in Luxemburg.
Schritte vor der Geburt eines Kindes in Luxemburg
Die Geburt eines Kindes verändert das Leben der werdenden Mutter und das Gleichgewicht der Familie. Um sich bestmöglich auf die Ankunft eines neuen Familienmitglieds vorzubereiten, sollten Sie vor der Geburt bestimmte Schritte unternehmen, insbesondere gegenüber Ihrem Arbeitgeber, wenn Sie in Luxemburg leben und arbeiten.
Information des Arbeitgebers über die Schwangerschaft
Schwangere Frauen genießen in Luxemburg einen besonderen Schutzstatus, sobald ihr Arbeitgeber über ihre Schwangerschaft informiert ist. Die junge Mutter wird in ihrem beruflichen Umfeld bis zum Ende der Stillzeit ihres Kindes begleitet.
Um diesen besonderen Status zu erhalten, muss die werdende Mutter ihren Arbeitgeber über ihre Schwangerschaft informieren. Diese Information muss mindestens 12 Wochen vor der Entbindung erfolgen.
Information ihres Arbeitgebers über ihre Schwangerschaft
Die werdende Mutter muss ihrem Arbeitgeber ein ärztliches Attestvorlegen, das ihre Schwangerschaft bestätigt undden voraussichtlichen Entbindungstermin angibt. Dieses von einem Arzt ausgestellte ärztliche Attest kann per Einschreiben verschickt oder dem Arbeitgeber gegen Unterschrift und Datum des Eingangs persönlich ausgehändigt werden. Der Arbeitgeber leitet dieses ärztliche Attest zur Information an die zuständige Krankenkasse weiter.
Es ist wichtig, die Richtlinien bezüglich Krankschreibungen und Urlaub für Arbeitnehmer in Luxemburg genau zu verstehen. Für einen vollständigen Überblick über die Rechte und Pflichten lesen Sie bitte die Bedingungen für einen Krankheitstag ohne Attest in Luxemburg.
Information über die Schwangerschaft bei der Arbeitssuche in Luxemburg
Während des Einstellungsprozesses ist eine schwangere Frau nicht verpflichtet , ihren Zustand anzugeben. Bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag mit Probezeit wird die Probezeit für die Dauer der Schwangerschaft bis zum Beginn des Mutterschaftsurlaubs ausgesetzt. Die Probezeit wird 12 Wochen nach der Entbindung fortgesetzt.
Weitere Informationen zum Elternurlaub finden Sie weiter unten.
Ärztliche Untersuchungen während der Schwangerschaft in Luxemburg
In Luxemburg sind für Schwangere eine Reihe von Arztbesuchen vorgesehen, um eine gute Betreuung während der Schwangerschaft zu gewährleisten.
Die vorgeburtlichen Untersuchungen können während der Arbeitszeit ohne Lohnausfall durchgeführt werden:
- Zahnärztliche Untersuchung vor Ende des 5. Schwangerschaftsmonats
- 1. ärztliche Untersuchung vor Ende des 3. Schwangerschaftsmonats
- 2. ärztliche Untersuchung vor Ende des 4. Monats
- 3. ärztliche Untersuchung vor Ende des 6. Monats
- 4. ärztliche Untersuchung zu Beginn des 8. Monats
- Fünfte Untersuchung zu Beginn des 9. Monats.
Bei Bedarf kann der für die Schwangerschaftsvorsorge zuständige Arzt weitere Untersuchungen verschreiben.
Theoretische und praktische Kurse für Schwangere in Luxemburg
Krankenhäuser und Entbindungskliniken bieten theoretische Informationskurse und praktische Übungen zur Vorbereitung auf die Geburt oder zur Begleitung schwangerer Frauen in Luxemburg an.
Haptonomie zur Vorbereitung auf die Geburt in Luxemburg
Haptonomie, vom griechischen hapsis / haptein ( Berührung, Verbindung) und nomos ( Regel), ist die Wissenschaft der Emotionalität und der menschlichen Beziehungen. Sie ist daher eine bei werdenden Eltern sehr geschätzte Methode zur Vorbereitung auf die Geburt .
Diese Sitzungen richten sich an beide Elternteile und beginnen in der 20. Schwangerschaftswoche. Sie ermöglichen es, eine beruhigende Kommunikation zwischen dem Kind und den werdenden Eltern herzustellen.
Hypnose für Schwangere
Schwangeren Frauen können Hypnosesitzungen angeboten werden. Sie bieten Unterstützung beim Aufhören mit dem Rauchen, beim Abbau von Stress während der Geburt, bei der Steigerung des Lebenskomforts durch Linderung von Schwangerschaftsbeschwerden oder auch bei der Einleitung einer Veränderung der Lage des Babys.
Sportliche Aktivitäten für Schwangere
Schwanger zu sein bedeutet nicht, dass man jegliche körperliche Aktivität einstellen muss. Schwangere Frauen können vorgeburtliche Yoga-, Gymnastik- oder Wassergymnastikkurse besuchen. Informieren Sie sich bei Sportvereinen.
Schutz für schwangere oder stillende Frauen in Luxemburg
In Luxemburg genießen schwangere Frauen Schutz am Arbeitsplatz.
Bei Bedarf kann während der Schwangerschaft die Arbeitszeit oder der Arbeitsplatz einer Frau in Absprache mit dem Arbeitsmediziner vorübergehend angepasst werden.
Diese Anpassung der Arbeitszeiten erfolgt ohne Gehaltsverlust. Bei einer Freistellung vonder Arbeit aus medizinischen Gründen zahlt die Krankenkasse der schwangeren oder stillenden Frau eine finanzielle Entschädigung, um den Einkommensverlust aufgrund ihrer Arbeitsunterbrechung auszugleichen.
Darüber hinaus kann eine schwangere oder stillende Frau nicht mit Kündigungsfrist entlassen werden. Dies gilt ab dem Zeitpunkt, an dem der Arbeitgeber von der Schwangerschaft Kenntnis erlangt, bis 12 Wochen nach der Entbindung. Es ist zu beachten, dass eine Kündigung wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens möglich ist.
Nachsorge und medizinische Untersuchungen nach der Entbindung
Die postnatale Hausbesuche bei der jungen Mutter
Nach der Entbindung stehen freiberufliche Hebammen den jungen Müttern weiterhin zur Verfügung, um sie zu unterstützen.
Wenn die junge Mutter spätestens vier Tage nach der Entbindung die Entbindungsklinik verlässt, kann eine freiberufliche Hebamme je nach Bedarf und Verfügbarkeit der Mutterbis zum zehnten Tag nach der Geburt zu ihr nach Hause kommen. Diese Besuche werden von den Krankenkassen übernommen.
Wenn die junge Mutter nach mehr als vier Tagen im Entbindungsheim und nachdem zehnten Tag nach der Geburt nach Hause zurückkehrt, wird nur eine Konsultation durch eine Hebamme erstattet.
Bei Problemen kann eine Hebamme jederzeit bei der jungen Mutter intervenieren. Für die Erstattung dieses Besuchs ist jedoch eine ärztliche Verordnung erforderlich.
Einige freiberufliche Hebammen bieten auch private Stillberatungen, Babymassagen usw. an .
Zu beachten ist, dass der Tag der Geburt des Kindes als „Tag Null” gilt.
Der Besuch bei der Frauenärztin der jungen Mutter
Die junge Mutter sollte sechs bis acht Wochen nach der Entbindung einen Termin beim Frauenarzt vereinbaren. Ziel dieser Untersuchung ist es, den Gesundheitszustand der jungen Mutter zu überprüfen.
Der Gynäkologe kann der jungen Mutter bei Bedarf auch Beckenbodentraining bei einem Physiotherapeuten verschreiben.
Mutterschaftsurlaub und Entschädigungen in Luxemburg
Um Mutterschaftsurlaub in Anspruch nehmen zu können, muss die Arbeitnehmerin in den letzten 12 Monaten mindestens 6 Monate lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben.
In Luxemburg ist der Mutterschaftsurlaub wie folgt aufgeteilt:
- Vorgeburtlicher Urlaub 8 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin
- Postnataler Urlaub 12 Wochen nach dem Entbindungstermin. Bei einer Frühgeburt wird der vor der Geburt nicht in Anspruch genommene Urlaub dem postnatalen Urlaub bis zu einer Dauer von 20 Wochen hinzugefügt. Bei einer Geburt nach dem voraussichtlichen Entbindungstermin kann die Dauer des postnatalen Urlaubs nicht verkürzt werden.
Der Mutterschaftsurlaub wird auf den regulären Jahresurlaub angerechnet. Dieser wird auf das Ende des Mutterschaftsurlaubs übertragen.
Der Mutterschaftsurlaub wird auf die Betriebszugehörigkeit der Arbeitnehmerin angerechnet.
Die Vergütung des Mutterschaftsurlaubs wird von der Caisse Nationale de Santé (CNS) in Höhe des Bruttogehalts der vorangegangenen Monate übernommen, wobei die Obergrenze des fünffachen Mindestlohns gilt.
Eine Geburtsurkunde muss der CNS so schnell wie möglich nach der Entbindung zugestellt werden.
Wie meldet man die Geburt eines Neugeborenen in Luxemburg?
Rückkehr der jungen Mutter an den Arbeitsplatz und Stillen am Arbeitsplatz
Stillende Frauen haben Anspruch auf zwei Stillpausen von jeweils 45 Minuten pro Arbeitstag, sobald sie nach dem Mutterschaftsurlaub wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren.
Weitere Informationen zur Mutterschaft oder Vaterschaft in Luxemburg finden Sie auf der Website der Caisse Nationale de Santé (CNS, Nationale Gesundheitskasse).
Am Ende ihres Mutterschaftsurlaubs kann eine Arbeitnehmerin ohne Vorankündigung ihren Arbeitsvertrag kündigen, um sich um ihr Kind zu kümmern.
Sie hat dann ein Jahr lang Vorrang bei der Wiedereinstellung, sobald das Unternehmen ein Einstellungsverfahren für eine Stelle eröffnet, für die die Bewerberin über die erforderlichen Qualifikationen verfügt.
Der Muttertag wird in Luxemburg traditionell am zweiten Sonntag im Juni gefeiert. Er ist kein Feiertag.
Elternurlaub in Luxemburg
Wer kann Elternurlaub beantragen?
Nach der Geburt oder Adoption eines Kindes können beide Elternteile unter folgenden Bedingungen Elternurlaub für dasselbe Kind nehmen:
- Sie sind seit 12 Monaten ununterbrochen und ohne Unterbrechung von mehr als 7 Tagen vor Beginn des Elternurlaubs bei der luxemburgischen Sozialversicherung gemeldet.
- Der oder die Arbeitsvertrag(e) müssen eine Mindestarbeitszeit von 10 Stunden pro Woche vorsehen.
- Sie müssen während der gesamten Dauer des Elternurlaubs in einem Arbeitsverhältnis stehen.
Der Elternurlaub wird mit einer Entschädigung der Caisse pour l'Avenir des Enfants (Kasse für die Zukunft der Kinder) vergütet, die das ausfallende Arbeitseinkommen ersetzen soll .
Dauer des Elternurlaubs in Luxemburg
In Luxemburg kann jeder Elternteil einmalig für jedes Kind Elternurlaub beantragen:
- entweder den ersten Elternurlaub, der im Anschluss an den Mutterschafts- oder Adoptionsurlaub genommen werden kann
- oder den zweiten Elternurlaub, der vor dem 6. Lebensjahr des Kindes (12 Jahre im Falle eines adoptierten Kindes) genommen werden muss.
Der Antragsteller kann einen flexiblen Elternurlaub in Anspruch nehmen. Beispielsweise kann ein Vollzeitbeschäftigter, der 40 Stunden pro Woche arbeitet, wahlweise einen Elternurlaub von
- Vollzeiturlaub von 4 oder 6 Monaten
- einen Teilzeiturlaub von 8 oder 12 Monaten
- Geteilter Urlaub von 4 Monaten während eines Zeitraums von maximal 20 Monaten oder 1 Tag pro Woche während maximal 20 Monaten
Wo kann man Elternzeit beantragen?
Der Antrag auf Elternurlaub ist vom Arbeitnehmer/von der Arbeitnehmerin spätestens 2 Monate vor Beginn des Mutterschaftsurlaubs an den Arbeitgeber zu richten.
Selbstständige wenden sich innerhalb derselben Frist direkt an die CAE (Caisse pour l’Avenir des Enfants, Kasse für die Zukunft der Kinder).
Weitere Informationen oder Sonderfälle finden Sie auf der Website cae.public.lu.
Erfahren Sie mehr über Geburtsbeihilfen und Familienbeihilfen.
Für alle weiteren Fragen zur Beschäftigung in Luxemburg.
Zentrum für Schwangere und junge Eltern: Initiativ Liewensufank
Die Initiativ Liewensufank ist eine Beratungsstelle für werdende und junge Eltern. Dort können sie alle Fragen zu Schwangerschaft, Geburt, Stillen und Elternschaft stellen.
Dieses Institut wurde gegründet, um die familiären Bedingungen rund um die Geburt durch Informationen und Beratung durch Fachleute zu verbessern.
Kostenlose Informationen und Beratung (per Telefon oder E-Mail) zu allen Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt, Stillen, Leben mit Babys usw.
Weitere Informationen unter www.liewensufank.lu
Eine gute Ernährung ist für die Gesundheit Ihres Kindes von entscheidender Bedeutung. Slow Food Grand-Duché gibt Ihnen Tipps für eine gesunde, gute, saubere und faire Ernährung.
Erfahren Sie mehr über Kinderkrippen und Kinderbetreuungssysteme in Luxemburg.
Wie sieht das Familienleben in Luxemburg aus? Weitere Informationen finden Sie hier.
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