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Arbeitszeit und gesetzlicher Urlaub

Arbeitszeit und gesetzlicher Urlaub

Organisation der Arbeitszeit in Luxemburg

Gesetzliche Arbeitszeit in luxemburgischen Unternehmen

In Luxemburg beträgt die normale Arbeitszeit bei Vollzeitbeschäftigung 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche.

Das Gesetz erlaubt Überstunden von maximal 2 Stunden pro Tag und maximal 8 Stunden pro Woche. Die maximale Arbeitszeit darf daher 10 Stunden pro Tag und 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten.

Die Arbeitnehmer haben Anspruch auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten. Diese Ruhezeiten müssen betragen:

  • mindestens 11 Stunden pro 24-Stunden-Zeitraum
  • mindestens 44 aufeinanderfolgende Stunden pro Zeitraum von 7 Tagen.

Der Arbeitsvertrag oder die Betriebsordnung des Unternehmens müssen die Arbeitszeit in festen Arbeitszeiten festlegen.

Überstunden in Luxemburg

Grundsatz der Überstunden

Jede Arbeitsstunde, die über die normale Arbeitszeit hinausgeht, gilt als Überstunde.

Bei Überstunden darf die maximale Arbeitszeit 10 Stunden pro Tag oder 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten.

In bestimmten Fällen kann die maximale Arbeitszeit auf 12 Stunden pro Tag verlängert werden :

  • in bestimmten Branchen
  • in bestimmten Berufen
  • zu bestimmten Zeiten des Jahres.

Die wöchentliche Arbeitszeit darf jedoch, von Ausnahmen abgesehen, 40 Stunden nicht überschreiten. Die Begrenzung auf maximal 48 Wochenstunden gilt nicht für Arbeiten, die

  • zur Bewältigung eines Unfalls
  • im Notfall

Schließlich können Arbeitnehmer die geleisteten Überstunden ausgleichen oder sich entsprechend vergüten lassen.

Überstunden in Luxemburg

In Ausnahmefällen kann der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer auffordern, Überstunden zu leisten.

Allerdings können nicht alle Mitarbeiter Überstunden leisten. Das Gesetz schützt insbesondere:

  • jugendliche Arbeitnehmer,
  • schwangere und stillende Arbeitnehmerinnen oder Auszubildende
  • Teilzeitbeschäftigte
  • Zeitarbeitnehmer
  • Führungskräfte.

Wenn der Arbeitnehmer Überstunden leistet, darf die maximale Arbeitszeit 10 Stunden pro Tag oder 48 Stunden pro Woche betragen.

Vergütung von Überstunden in Luxemburg

Überstunden berechtigen zu:

  • Ausgleichsruhezeit oder
  • Lohnzuschläge.

In beiden Fällen beträgt der Zuschlag 40 %.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass bezahlte Überstunden steuerfrei und teilweise von Sozialabgaben befreit sind.

Bitte beachten Sie, dass Führungskräfte keine zusätzliche Vergütung für Überstunden erhalten.

Lockerung der gesetzlichen Arbeitszeit in Luxemburg

Immer mehr luxemburgische Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit selbst zu gestalten, um ein besseres Gleichgewicht zwischen Privat- und Berufsleben zu erreichen.

Dies äußert sich in den Unternehmen in einem freien Nachmittag pro Monat oder der Möglichkeit, zwei Stunden für persönliche Bedürfnisse in Anspruch zu nehmen...

Weitere Informationen finden Sie bei ALEBA, der Gewerkschaft für alle in Luxemburg.

Telearbeit

Mit der Covid-Krise hat sich die Telearbeit in Luxemburg stark entwickelt. Telearbeit ist in Luxemburg nach Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber zulässig. Dies hängt natürlich mit der erforderlichen Vereinbarung zwischen den Arbeitnehmern und ihrem Arbeitgeber unter Einhaltung des Arbeitsgesetzbuchs und der für jedes Unternehmen je nach seinem Tätigkeitsbereich geltenden Regeln zusammen.

Seit dem 1. Januar 2024 haben Grenzgänger nun Anspruch auf 34 Tage Telearbeit, ohne dass dies steuerliche Auswirkungen in ihrem Wohnsitzland hat.

Gleitende Arbeitszeit

Die Arbeit mit flexiblen Arbeitszeiten wird zwischen den Parteien (Arbeitnehmer und Arbeitgeber) vereinbart. Dies muss innerhalb der gesetzlichen Grenzen und entsprechend den dienstlichen Erfordernissen erfolgen.

Flexible Arbeitszeiten in Luxemburg

Ein Arbeitnehmer, der Elternteil eines unter 9-jährigen Kindes mit einer schweren Krankheit ist, kann bei seinem Arbeitgeber eine Anpassung seiner Arbeitszeit beantragen. Diese Anpassung kann in Form von flexiblen Arbeitszeiten, der Möglichkeit zur Telearbeit oder einer Arbeitszeitverkürzung für einen bestimmten Zeitraum erfolgen. Um diese Regelung in Anspruch nehmen zu können, muss der Arbeitnehmer seit mindestens 6 Monaten in seinem Unternehmen beschäftigt sein.

Arbeitsorganisationsplan

Auf Wunsch kann ein Unternehmen einen „Arbeitsorganisationsplan” oder „POT” erstellen. Der POT legt die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer entsprechend der voraussichtlichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens fest. Der POT gilt für einen bestimmten Bezugszeitraum.

Der POT kann für einen Zeitraum von maximal 1 bis 4 Monaten eingeführt werden. Überschreitungen müssen durch Überstunden oder zusätzlichen Urlaub ausgeglichen werden.

Nachtarbeit in Luxemburg

Nachtarbeit ist in Luxemburg legal. Sie umfasst die zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens geleisteten Arbeitsstunden. Im Hotel- und Gaststättengewerbe (Horeca) beginnt die Nachtarbeit um 23 Uhr und endet um 6 Uhr.

Nachtarbeiter dürfen pro Woche maximal 8 Stunden pro 24-Stunden-Zeitraum arbeiten. Die Tarifverträge regeln den Zuschlag für Nachtstunden.

Arbeit an Sonn- und Feiertagen in Luxemburg

Mit wenigen Ausnahmen ist es in Luxemburg verboten, an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten. In diesen Fällen muss der Arbeitnehmer eine finanzielle Entschädigung oder einen Ausgleichsurlaub erhalten.

Dies erklärt, warum Geschäfte an Feiertagen und Sonntagen in der Regel geschlossen sind.

Ruhezeiten in Luxemburg: gesetzliche Bestimmungen

Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden pro Tag hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf eine oder mehrere Ruhezeiten.

Die Pausen können vergütet werden oder nicht. Nur eine Ruhezeit pro Tag kann unbezahlt sein.

Die Dauer der Pausen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Unbezahlte Pausen sind jedoch zeitlich begrenzt. Sie dürfen drei Stunden nicht überschreiten, bzw. vier Stunden, wenn die Arbeitsregelung dies erfordert.

Mittagspause an Arbeitstagen

Die Mittagspause besteht oft aus einer unbezahlten Arbeitsunterbrechung.

Meistens ist die Mittagspause im individuellen Arbeitsvertrag festgelegt. Auch der geltende Tarifvertrag kann die Mittagspause regeln.

Kaffeepausen und Zigarettenpausen

Der Arbeitgeber kann Kaffee- und Zigarettenpausen nach eigenem Ermessen festlegen. Diese werdenin der Regel toleriert und vergütet, es wird jedoch empfohlen, sie nicht zu übertreiben.

Einige Unternehmen verlangen jedoch von ihren Mitarbeitern, dass sie während einer Zigarettenpause ausstempeln.

Stillpause in Luxemburg

Eine jungeMutter kann während ihrer Arbeitszeit Stillpausen beantragen. Der Arbeitgeber muss ihr dann während ihres Arbeitstages Stillzeit gewähren. Stillpausen gelten als Arbeitszeit. Sie berechtigen zum Bezug des normalen Lohns.

Die Stillzeit umfasst zwei Zeiträume von jeweils 45 Minuten. Die erste Pause muss zu Beginn des Arbeitstages genommen werden. Die zweite Stillpause erfolgt am Ende der normalen täglichen Arbeitszeit.

Schließlich können diese beiden Pausen in den folgenden Fällen in eine einzige Stillzeit von mindestens 90 Minuten umgewandelt werden:

  • wenn der Arbeitstag nur durch eine einstündige Pause unterbrochen wird
  • wenn die Mutter ihr Kind nicht in der Nähe ihres Arbeitsplatzes stillen kann.

Urlaubsansprüche von Arbeitnehmern in Luxemburg

Gesetzlicher Jahresurlaub in Luxemburg

Jeder Arbeitnehmer hat einen gesetzlichen Anspruch auf 26 Arbeitstage bezahlten Jahresurlaub.

Zu diesen Urlaubstagen kommen 11 gesetzliche Feiertage hinzu: Neujahr , Ostermontag, 1. und 9. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Nationalfeiertag (23. Juni), Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen (1. November), Weihnachten und der Tag danach (25. und 26. Dezember). Fällt einer dieser Feiertage auf einen Sonntag, werden zusätzlich zu den oben genannten 26 Tagen weitere Urlaubstage gewährt.

Fällt ein Feiertag auf einen arbeitsfreien Tag (z. B. einen Sonntag), hat der Arbeitnehmer Anspruch auf einen Ausgleichstag.

Der Arbeitnehmer kann aufgrund des Tarifvertrags oder von Vereinbarungen zwischen den Parteien zusätzliche Urlaubstage erhalten.

Krankheitsurlaub für Arbeitnehmer in Luxemburg

In Luxemburg hat ein erkrankter Arbeitnehmer Anspruch auf Krankheitsurlaub, der gesetzlich genau geregelt ist.

Um sich gegenüber Ihrem Arbeitgeber nicht zu gefährden, finden Sie hier weitere Informationen zum Thema Arbeitsausfall.

Sonderurlaub für Arbeitnehmer in Luxemburg

Arbeitnehmer haben in bestimmten Fällen Anspruch auf Sonderurlaub:

  • Vaterschaftsurlaub bei der Geburt oder Adoption eines Kindes unter 16 Jahren: 10 Tage
  • Mutterschaftsurlaub nach der Geburt: 12 Wochen
  • Urlaub aus familiären Gründen (krankes Kind, außer bei schweren Erkrankungen):
    • 12 Tage für ein Kind zwischen 0 und 4 Jahren
    • 18 Tage für ein Kind zwischen 4 und 13 Jahren
    • 5 Tage für ein Kind zwischen 13 und 18 Jahren
  • Pflegeurlaub: 5 Tage, um einem Haushaltsmitglied oder einem Familienangehörigen, der an einer schweren Krankheit leidet, Hilfe oder Pflege zukommen zu lassen
  • Abwesenheit aufgrund höherer Gewalt: 1 Tag
  • Heirat des Arbeitnehmers: 3 Tage
  • Anmeldung einer Lebenspartnerschaft: 1 Tag
  • Heirat eines Kindes: 1 Tag
  • Umzug: 2 Tage (alle 3 Jahre)
  • Tod eines minderjährigen Kindes: 5 Tage
  • Tod des Partners, Ehepartners, eines Verwandten ersten Grades oder seines Partners oder Ehepartners: 3 Tage
  • Einberufung zum Militärdienst: 1 Tag

Erfahren Sie mehr über Mutterschafts- und Elternurlaub in Luxemburg.

Kollektiver Urlaub in Unternehmen in Luxemburg

Ein Unternehmen kann beschließen, den Betrieb wegen Jahresurlaub zu schließen. In diesem Fall muss der Zeitraum des kollektiven Urlaubs im Voraus mit der Personalvertretung oder, falls es keine gibt, mit den betroffenen Arbeitnehmern festgelegt werden.

Der Arbeitgeber muss seine Arbeitnehmer spätestens im ersten Quartal des Jahres über den festgelegten Zeitraum des kollektiven Urlaubs informieren.

Mehrere Tarifverträge schreiben den Unternehmen einen kollektiven Sommer- und/oder Winterurlaub vor:

  • Baugewerbe und Tiefbau
  • Decken- und Fassadenbauer
  • Heizungs- und Sanitärinstallateure.

Die Tarifverträge für das Baugewerbe und den Tiefbau schreiben den Arbeitnehmern jedes Jahr einen obligatorischen Gesamturlaub vor. Diese Maßnahme,die im Sommer 15 Arbeitstage und im Winter 10 Arbeitstageumfasst , betrifft etwa 18.000 Personen.

Konkret bedeutet dies in Luxemburg, dass der Monat August zu einem „Summerlach” oder Sommerloch wird. Alle öffentlichen und privaten Bauarbeiten werden eingestellt, sofern keine Ausnahmegenehmigungen von der Arbeits- und Bergbauaufsichtsbehörde (ITM) erteilt wurden. Dies ist unter anderem bei Arbeiten in Schulen oder Fabriken während Produktionsunterbrechungen der Fall oder auf Antrag, wenn die ITM die Arbeiten als dringend erachtet. Privatpersonen, die Arbeiten durchführen, müssen sich hingegen daran halten.

Modalitäten für die Inanspruchnahme des bezahlten Urlaubs in Luxemburg

Festlegung des Urlaubs durch den Arbeitnehmer

Der Arbeitnehmer muss seinen Jahresurlaub mindestens 1 Monat im Voraus festlegen und sein Unternehmen darüber informieren.

Er kann seine Urlaubstage grundsätzlich nach eigenem Ermessen festlegen. Er muss seinen Urlaub vollständig im laufenden Jahr nehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Jahresurlaub jedoch bis zum 31. Dezember verschoben werden.

Der Arbeitgeber kann den Urlaub des Arbeitnehmers aus betrieblichen Gründen ablehnen. Er kann jedoch ohne Zustimmung des Arbeitnehmers keine individuellen Urlaubstermine vorschreiben. Er kann ihm auch keinen unbezahlten Urlaub auferlegen.

Die wiederholte und unbegründete Verweigerung des Urlaubs durch den Arbeitgeber stellt ein Fehlverhalten dar. Dieser Fall kann eine fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer rechtfertigen.

Nachholurlaub bei Krankheit des Arbeitnehmers

Wenn der Arbeitnehmer während seines Urlaubs erkrankt, muss er seinen Arbeitgeber unverzüglich darüber informieren. Außerdem musser ihm innerhalb von drei Werktagen ein ärztliches Attest vorlegen.

Die Tage, für die das ärztliche Attest gilt, gelten als Krankheitsurlaub. Ist der Arbeitnehmer nicht mehr arbeitsunfähig, muss er seine Arbeit zu dem ursprünglich mit dem Arbeitgeber vereinbarten Zeitpunkt wieder aufnehmen. Der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber vereinbaren dann einvernehmlich einen neuen Urlaubszeitraum für den Arbeitnehmer.

Arztbesuch während der Arbeitszeit

Es ist nicht möglich, während der Arbeitszeit einen Arzt aufzusuchen. Nur schwangere Frauen sind von der Arbeit befreit, um die gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorgeuntersuchungen wahrzunehmen.

Der Arbeitnehmer kann jedoch seinen Arbeitgeber um die Erlaubnis bitten, während der Arbeitszeit zum Arzt zu gehen. Der Arbeitgeber ist jedoch nicht verpflichtet, diese Erlaubnis zu erteilen.

Bestimmte Tarifverträge können jedoch Sonderurlaub für Arztbesuche gewähren.

Erfahren Sie mehr über Krankheitsurlaub in Luxemburg und die Pflichten des Arbeitnehmers.

Beendigung des Arbeitsvertrags während des Urlaubs der Arbeitnehmer

Während des Urlaubs ist der Arbeitnehmer nicht vor Kündigung geschützt.

Wenn das Arbeitsverhältnis endet, bevor der Arbeitnehmer seinen gesamten Urlaub genommen hat, muss der Arbeitgeber ihm die entsprechende Urlaubsvergütung zahlen.

Wenn ein Arbeitnehmer, der mit Kündigungsfrist entlassen wurde oder gekündigt hat, noch Anspruch auf Urlaubstage hat, kann der Arbeitgeber ihn nicht zwingen, diese während der Kündigungsfrist zu nehmen.

Ebenso ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, ihm während der Kündigungsfrist Urlaub zu gewähren.

Möchten Sie mehr über die Gesetze und Arbeitsbedingungen in Luxemburg erfahren? Klicken Sie hier.

Laurent Ollier

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