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Die eingetragene Lebenspartnerschaft oder PACS

Die eingetragene Lebenspartnerschaft oder PACS

Die eingetragene Lebenspartnerschaft (PACS) gibt es in Luxemburg seit 2004. Sie gewährt Lebenspartnern ähnliche Rechte wie die Ehe, auch bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften.

Was muss man über die PACS in Luxemburg wissen? Welche Schritte sind erforderlich, um eine PACS einzugehen? Hier finden Sie alle nützlichen Informationen.

Was ist eine eingetragene Lebenspartnerschaft (PACS) in Luxemburg?

Die PACS ist eine zivile Lebenspartnerschaft zwischen zwei Personen. Diese Form der Lebensgemeinschaft kann zwischen zwei Personen gleichen oder unterschiedlichen Geschlechts geschlossen werden.

Sie bietet unverheirateten Paaren rechtliche Anerkennung sowie rechtliche Sicherheit in zivilrechtlicher, steuerlicher und sozialer Hinsicht.

Rechte, Pflichten und Vorteile der zivilen Lebenspartnerschaft in Luxemburg

Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem PACS

Lebenspartner genießen ähnliche Rechte wie verheiratete Paare.

Die Erklärung der Lebenspartnerschaft begründet Rechte und Pflichten zwischen den beiden Partnern. Der PACS kann mit einer Vereinbarung zwischen den beiden Personen einhergehen oder auch nicht. Auch ohne Vereinbarung genießen die Partner jedoch folgendeRechte:

  • die Verpflichtung zur gegenseitigen und materiellen Unterstützung,
  • Gegenseitige Verpflichtung zur Begleichung von Schulden
  • Schutz der Wohnung als Hauptwohnsitz

Steuervorteile im Zusammenhang mit dem PACS

In ihrer jährlichen Steuererklärung können die Partner sich für eine gemeinsame Veranlagung entscheiden. Dazu müssen sie einen Antrag bei der Steuerbehörde stellen.

Personen, die in einer zivilrechtlichen Partnerschaft leben, werden steuerlich wie verheiratete Paare behandelt. Daher werden sie gemeinsam in der Steuerklasse 2 besteuert und kommen in den Genuss von Steuerabzügen. In bestimmten Fällen können sie auch von einem Freibetrag auf das zu versteuernde Einkommen profitieren.

Bitte beachten Sie, dass die Partnerschaft, um in den Genuss der Steuervorteile zu kommen, während des gesamten Steuerjahres, d. h. vom 1. Januar bis zum 31. Dezember, bestanden haben muss .

Bestimmte Paare können darüber hinaus einen außerberuflichen Freibetrag in Anspruch nehmen. Dieser Freibetrag wird in der Regel von der Steuerverwaltung automatisch den betroffenen Personen gewährt.

Hier finden Sie die Auswirkungen der verschiedenen Arten von Lebensgemeinschaften auf die Besteuerung in Luxemburg.

PACS ohne Vermögensvereinbarung

Ohne vertragliche Vereinbarung bleibt jeder Partner Eigentümer der Vermögenswerte, deren Eigentum er nachweisen kann, sowie der Erträge und Einkünfte, die ihm aus seinem Vermögen zufließen. Die übrigen Vermögenswerte gehören zu gleichen Teilen beiden Partnern.

Jeder Partner verfügt auch über die Erträge seiner Arbeit, wie z. B. Löhne oder Gewinne aus einer gewerblichen Tätigkeit.

Beide Partner können sich gegenseitig Schenkungen oder Vermächtnisse machen. Ohne Vereinbarung oder Testament kann jedoch ein Partner nicht Erbe des anderen werden. Erfahren Sie mehr über das Erbrecht in Luxemburg.

Bitte beachten Sie, dass im Erbfall der überlebende Partner nicht automatisch Erbe wird. Der PACS ähnelt in diesem Fall einem Ehevertrag mit Gütertrennung. Ohne Testament erbt der Partner nichts. Er kann maximal ein Jahr lang in der gemeinsamen Wohnung bleiben.

Erstellung einer Vermögensvereinbarung im Rahmen eines PACS

Die Vermögensvereinbarung ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen den beiden Partnern. Sie dient dazu, die vermögensrechtlichen Auswirkungen der Partnerschaft zu regeln. Ihr Inhalt ist frei wählbar.

Es gibt keine Frist für den Abschluss dieser Vereinbarung. Sie kann gleichzeitig mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft oder zu einem späteren Zeitpunkt erstellt werden. Sie kann auch jederzeit geändert werden.

Die Partner einer PACS können die vermögensrechtlichen Auswirkungen frei festlegen, sofern sie nicht gegen die Rechte und Pflichten der PACS verstoßen.

Der Abschluss der Vereinbarung erfolgt ohne besondere Formalitäten, außer Datum und Unterschrift. Die Vereinbarung wird in zweifacher Ausfertigung erstellt, damit jeder Partner über ein Original verfügt. Es ist nicht erforderlich, einen Notar hinzuzuziehen. Sie kann sogar auf einem einfachen Blatt Papier verfasst, datiert und unterzeichnet werden.

Die Vereinbarung sowie alle späteren Änderungen treten erst mit Eingang der Erklärung beim Standesbeamten in Kraft. Die Erklärung wird anschließend zur Eintragung in das Zivilregister an die Generalstaatsanwaltschaft weitergeleitet.

Schließlich wird die Vereinbarung den Partnern ausgehändigt, die für ihre Aufbewahrung sorgen müssen.

Wie geht man in Luxemburg eine eingetragene Partnerschaft (PACS) oder Lebenspartnerschaft ein?

Wer kann eine PACS eingehen?

Die eingetragene Lebenspartnerschaft ermöglicht die Verbindung zweier Personen gleichen oder unterschiedlichen Geschlechts. Beide Partner müssen einige Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen in einer Paarbeziehung leben und ihren rechtmäßigen Wohnsitz im Großherzogtum haben.
  • Sie müssen geschäftsfähig sein.
  • Sie dürfen nicht durch eine Ehe oder eine andere Partnerschaft gebunden sein.
  • Sie dürfen gemäß den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches über die Ehe nicht miteinander verwandt oder verschwägert sein. Mit anderen Worten: Eine Partnerschaft ist in gerader Linie und in der Seitenlinie (eheliche oder uneheliche Nachkommen, Geschwister usw.) verboten.

Schritte zur Eingehung einer eingetragenen Partnerschaft in Luxemburg

Um ihre Partnerschaft anzumelden, müssen beide Partner persönlich und gemeinsam bei der Gemeinde ihres Wohnortes vorstellig werden.

Erforderliche Unterlagen für den Abschluss einer PACS

Bei der Anmeldung der Partnerschaft müssen die zukünftigen Partner folgende Unterlagen vorlegen:

  • Gültiger Personalausweis (Staatsangehörige der Europäischen Union) oder Reisepass (Staatsangehörige eines Drittlandes),
  • Aktuelle vollständige Kopie der Geburtsurkunde jedes Partners,
  • Eidesstattliche Erklärung, dass zwischen den Partnern kein Verwandtschafts- oder Schwägerschaftsverhältnis besteht. Die zukünftigen Partner müssen diese Erklärung entweder vor dem Standesbeamten oder vor einem Notar unterzeichnen,
  • Bescheinigung, dass keiner der beiden Partner eine andere Partnerschaft registriert hat. Die Partner können dieses Dokument per Post, unterzeichnet von beiden Partnern, bei folgender Stelle beantragen:
    Justizstadt, Generalstaatsanwaltschaft, Zivilstandsregister
    L-2080 Luxemburg
    Sie müssen ihrem von beiden unterzeichneten Schreiben außerdem eine Kopie ihrer Sozialversicherungskarten und ihrer Personalausweise oder Reisepässe beifügen.

Zusätzliche Dokumente, die für die Eintragung einer Lebenspartnerschaft vorzulegen sind:

Je nach Fall kommen folgende Dokumente hinzu:

  • Geschiedene Personen: eine Kopie der Scheidungsurkunde
  • Witwen oder Witwer: die Sterbeurkunde des Ehepartners
  • Für Personen, die bereits vor dem1. November 2010 eine Lebenspartnerschaft geschlossen haben: eine aktuelle Bescheinigung aus dem Personenstandsregister, in der die Auflösung der eingetragenen Lebenspartnerschaft eingetragen ist
  • Für Personen, die einen Vermögensvertrag unterzeichnet haben: ein Nachweis über das Bestehen dieses Vertrags.

Bitte beachten Sie, dass die dem Antrag beizufügenden Unterlagen je nach Situation der zukünftigen Partner variieren können. Diese müssen zwingend in Französisch, Deutsch oder Englisch vorliegen. Die Dokumente können von einem vereidigten Übersetzer übersetzt werden. Eine Liste ist beim Justizministerium erhältlich.

Gut zu wissen: Der gemeinsame rechtliche Wohnsitz wird ebenfalls im nationalen Personenregister überprüft.

Antrag auf Sonderurlaub im Zusammenhang mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft

Das junge Paar, das kürzlich eine Partnerschaft geschlossen hat, kann im Rahmen seiner Beschäftigung einen Tag Sonderurlaub in Anspruch nehmen.

Jeder der Partner muss diesen bei seinem Arbeitgeber beantragen und seinen Urlaub zum Zeitpunkt des Ereignisses nehmen. Der Urlaub kann jedochauf den ersten folgenden Arbeitstag verschoben werden, wenn er auf einen Sonntag, einen arbeitsfreien Tag, einen Feiertag oder einen Ausgleichsruhetag fällt.

Wenn die Partner den Urlaub für die eingetragene Lebenspartnerschaft nicht nehmen, können sie keine Ausgleichszahlung beantragen.

Wie kann man eine eingetragene Lebenspartnerschaft in Luxemburg auflösen?

Im Gegensatz zur Ehe kann eine PACS-Partnerschaft einseitig von einem der Partner aufgelöst werden.

In folgenden Fällen erlischt eine PACS automatisch:

  • gemeinsame Erklärung beider Partner vor dem Beamten der Gemeinde, der die PACS geschlossen hat
  • einseitige Erklärung eines der beiden Partner. Dieser muss jedoch seinen Partner durch einen Gerichtsvollzieher informieren
  • Heirat eines der beiden Partner
  • Tod eines der beiden Partner.

Bei der Kündigung des PACS muss der Antragsteller eine Kopie seines Ausweises sowie die PACS-Urkunde vorlegen.

Der PACS-Vertrag endet mit Eingang der verschiedenen erforderlichen Unterlagen. Diese Beendigung ist jedoch erst nach Eintragung in das Standesamt gegenüber Dritten wirksam. Die Übermittlung an die Staatsanwaltschaft und die Eintragung dauern einige Tage.

Der Friedensrichter, der innerhalb von drei Monaten nach der Aufhebungserklärung angerufen wird, kann die entsprechenden Maßnahmen wie die Nutzung der gemeinsamen Wohnung, die Aufteilung des Vermögens der Partner sowie alle gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen anordnen.

In unserem Verwaltungsleitfaden für Luxemburg erfahren Sie mehr über die verschiedenen Verwaltungsvorgänge.

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Laurent Ollier

Laurent Ollier

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