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Heiraten in Luxemburg: Was muss man wissen?

Heiraten in Luxemburg: Was muss man wissen?

Um in Luxemburg zu heiraten, sind neben der Organisation der Feier selbst noch einige administrative Schritte erforderlich. Welchen Güterstand soll man wählen? Kann man seinen Namen ändern? Was ändert sich in steuerlicher Hinsicht? Muss eine zuvor im Ausland geschlossene Ehe anerkannt werden?

Hier finden Sie weitere Informationen zur standesamtlichen und kirchlichen Trauung in Luxemburg.

Im Jahr 2022 wurden in Luxemburg etwa 2.500 Ehen geschlossen, davon mehr als 98,6 % zwischen Personen unterschiedlichen Geschlechts. Laut Eurostat liegt die Heiratsrate in Luxemburg derzeit bei 3,2 Ehen pro 1.000 Einwohner, gegenüber einem europäischen Durchschnitt von 3,9.

Die standesamtliche Trauung in Luxemburg

Wer kann in Luxemburg heiraten?

In Luxemburg ist die Eheschließung zwischen zwei Personen unterschiedlichen oder gleichen Geschlechts zulässig. Seit dem 4. Juli 2014 ist die gleichgeschlechtliche Ehe gesetzlich anerkannt. Die Rechte und Pflichten sind für alle homosexuellen und heterosexuellen Paare gleich.

Um in Luxemburg heiraten zu können, müssen beide zukünftigen Ehepartner mindestens 18 Jahre alt sein. Außerdem muss mindestens einer der beiden Ehepartner seinen offiziellen Wohnsitz im Großherzogtum haben .

Minderjährige können mit Genehmigung des Vormundschaftsrichters heiraten.

Schritte zur standesamtlichen Trauung in Luxemburg

Zu erwartende Fristen für eine standesamtliche Trauung

Die Vorbereitung der Hochzeit muss für Einwohner mit luxemburgischer Staatsangehörigkeit mindestens zwei Monate vor dem Hochzeitstermin erfolgen. Nicht-luxemburgische Einwohner müssen mindestens drei Monate einplanen.

Wo kann man in Luxemburg standesamtlich heiraten?

Die Trauung muss in der Gemeinde eines der zukünftigen Ehepartner stattfinden, sofern dieser dort seinen rechtmäßigen Wohnsitz hat. Seit 2022 ist es nun möglich, an einem anderen Ort als dem Rathaus oder „Gemeng” zu heiraten. Die Gemeinden legen die zugelassenen Orte fest. In jedem Fall handelt es sich um feierliche, öffentliche und nicht-religiöse Orte, die sich auf dem Gebiet der Gemeinde befinden.

Zusammenstellung der Heiratsunterlagen bei der Gemeinde

Die Ehepartner müssen ihre Heiratsunterlagen im Voraus zusammenstellen. Einer der zukünftigen Ehepartner muss sich zur Gemeinde seines Wohnortes begeben, um die verschiedenen Formalitäten zu erledigen.

Für eine standesamtliche Trauung in Luxemburg sind mehrere Dokumente vorzulegen. Die zukünftigen Ehepartner müssen insbesondere Folgendes vorlegen:

  • einen gültigen Ausweis,
  • eine aktuelle Geburtsurkunde,
  • eine Ehefähigkeitsbescheinigung,
  • die nationalen Identifikationsnummern der zukünftigen Ehepartner
  • eine Wohnsitzbescheinigung. Mindestenseiner der beiden Ehepartner muss seinen Wohnsitz in Luxemburg haben.

Die Unterlagen müssen persönlich und nach Terminvereinbarung eingereicht werden.

Alle Dokumente müssen in französischer, englischer oder deutscher Sprache vorgelegt werden. Die Übersetzungen müssen von einem vereidigten Übersetzer angefertigt worden sein. Für Nicht-EU-Bürger müssen die Unterschriften mit einer Apostille beglaubigt sein .

Sonderfälle für Heiratsanträge in Luxemburg je nach Staatsangehörigkeit

  • Heiratsunterlagen für deutsche Staatsangehörige

Der luxemburgische Standesbeamte verlangt eine Ehefähigkeitsbescheinigung, die als „Ehefähigkeitszeugnis” bezeichnet wird. Diese wird von der Geburtsgemeinde des Staatsangehörigen, von der Gemeinde des letzten Wohnsitzes in Deutschland oder vom Standesamt in Berlin ausgestellt, wenn der Ehepartner nie in Deutschland gewohnt hat.

  • Heirat italienischer Staatsangehöriger in Luxemburg

Die Veröffentlichung der Eheschließung erfolgt beim italienischen Konsulat, wenn die Staatsangehörigen in Luxemburg geboren sind und seit ihrer Geburt dort ihren Wohnsitz haben. Sind die zukünftigen Ehepartner hingegen in Italien geboren, erfolgt die Veröffentlichung der Eheschließung in Italien.

  • Portugiesische Staatsangehörige und Eheschließung in Luxemburg

Portugiesische Staatsangehörige müssen gemeinsam zum Generalkonsulat von Portugal in Luxemburg gehen und mehrere Dokumente für die Erstellung der Akte vorlegen: Ausweis, Geburtsurkunde, Wohnsitzbescheinigung.

Sobald die Unterlagen bearbeitet sind, übermittelt das Konsulat die Ehefähigkeitsbescheinigung – der die verschiedenen Dokumente beigefügt sind – direkt an die Gemeindeverwaltung der Stadt, in der die Eheschließung stattfinden soll.

Trauzeugen in Luxemburg

Das luxemburgische Zivilgesetzbuch sieht keine Unterschrift von Trauzeugen vor.

Eheschließung in Luxemburg

Die Eheschließung findet nach Erledigung der Formalitäten statt. Es ist daher ratsam, mindestens zwei bis drei Monate vor dem gewählten Termin mit den Vorbereitungen zu beginnen.

Das Datum und die Uhrzeit der Trauung werden bei Einreichung der vollständigen Unterlagen festgelegt. Trauungen können an jedem Werktag der Woche stattfinden . Sie müssen zwingend im Rathaus oder an einem anderen von der Gemeindeverwaltung genehmigten Ort stattfinden.

Vor jeder Eheschließung müssen in der Wohnsitzgemeinde beider Ehepartner die Aufgebote veröffentlicht werden. Diese werden 10 Tage lang ausgehängt. Nach der Veröffentlichung muss die Eheschließung innerhalb von 12 Monaten erfolgen. Andernfalls ist eine erneute Veröffentlichung erforderlich.

Urlaub wegen Heirat in Luxemburg

Jedem Ehepartner wird ein Sonderurlaub von drei Tagen gewährt, wenn beide Ehepartner in einem Arbeitsverhältnis stehen.

Weitere Informationen zur eingetragenen Lebenspartnerschaft oder PACS in Luxemburg.

Die Güterstände in Luxemburg

Bei der Eheschließung können junge Ehepaare durch einen notariellen Vertrag einen bestimmten Güterstand wählen. Diese Regeln regeln die finanziellen Interessen der Ehepartner. Liegt kein Ehevertrag vor, gilt der gesetzliche Güterstand der Gütergemeinschaft.

Der gesetzliche Güterstand in Luxemburg

Wenn die Ehegatten beschließen, keinen besonderen Ehevertrag zu unterzeichnen, unterliegen sie automatisch dem gesetzlichen Güterstand. Dieser basiert auf dem Prinzip der Errungenschaftsbeteiligung.

Mit dem gesetzlichen Güterstand fallen die nach der Eheschließung erworbenen Güter in die Gütergemeinschaft. Mit anderen Worten bedeutet dies, dass die Erträge aus ihrer Arbeit, die Einkünfte aus ihrem Vermögen und die während der Ehe erworbenen Güter beiden Ehegatten gehören.

Bestimmte Vermögenswerte bleiben jedoch Eigentum eines der Ehegatten, wenn dieser die Zugehörigkeit nachweisen kann. Dabei handelt es sich beispielsweise um Vermögenswerte, die vor der Eheschließung erworben wurden, Vermögenswerte persönlicher Art oder Vermögenswerte, die durch Schenkung oder Erbschaft erworben wurden.

Darüber hinaus bleiben vor der Eheschließung eingegangene Schulden persönlich. Gläubiger können jedoch die verschuldete Person nicht nur aus ihrem persönlichen Vermögen, sondern auch aus dem gemeinschaftlichen Vermögen verfolgen. Schulden, die einer der Ehepartner für den Unterhalt des Haushalts oder die Erziehung der Kinder eingegangen ist, können aus dem gesamten gemeinsamen Vermögen verfolgt werden.

Wenn nur einer der Ehegatten eine Schuld im Rahmen der Gütergemeinschaft eingeht, kann der andere Ehegatte nicht belangt werden.

Die Gütergemeinschaft zwischen Ehegatten

Ehegatten, die dies wünschen, können die Gütergemeinschaft wählen. Das gesamte Vermögen des Paares – vor und nach der Eheschließung erworben – gehört der Gütergemeinschaft. Es gibt also kein Eigenvermögen, mit Ausnahme von persönlicher Kleidung und Familienerbstücken.

Alle Schulden sind ebenfalls gemeinschaftlich. Die Ehegatten haften also gesamtschuldnerisch, auch für Schulden, die einer von ihnen vor der Ehe gemacht hat.

Die Gütertrennung zwischen Ehegatten

Durch die Unterzeichnung eines Güterstandsvertrags behalten die Ehegatten die Verwaltung, den Genuss und die freie Verfügung über ihr persönliches Vermögen. Es gibt also kein gemeinsames Vermögen zwischen den Ehegatten.

Jeder muss seine Schulden selbst tragen, unabhängig davon, ob sie vor oder während der Ehe entstanden sind. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn die Schulden für die Ausbildung der Kinder oder den Unterhalt des Haushalts gemacht wurden. In diesem Fall sind beide Ehepartner für diese Schulden haftbar.

Im Todesfall kann die Gütergemeinschaft dem überlebenden Ehepartner zugewiesen werden. Dieser erbt dann das gesamte Vermögen des Paares. Diese Möglichkeit unterliegt jedoch besonderen Bedingungen, wenn Kinder aus einer ersten Ehe vorhanden sind.

Änderung des Ehevertrags in Luxemburg

Nach mindestens zwei Jahren Ehe steht es den Ehegatten frei , ihren bestehenden Güterstand durch notarielle Urkunde zu ändern.

Auflösung der Gütergemeinschaft

Die Ehe wird durch Scheidung oder Tod eines der Ehegatten aufgelöst .

Die Auflösung der Gütergemeinschaft erfolgt entsprechend den jeweiligen Rechten der Ehegatten gemäß ihrem Ehevertrag. Im Rahmen eines Gütertrennungsvertrags gibt esjedoch kein gemeinsames Vermögen, sodass nichts zu liquidieren ist.

Familienname von in Luxemburg verheirateten Ehepaaren

In Luxemburg sieht das Gesetz keine Namensvereinigung vor. Es wird nur der im Standesamt eingetragene Name anerkannt. Die verheiratete Frau kann jedoch den Familiennamen ihres Mannes annehmen und ihren Mädchennamen daran anhängen.

Zu beachten ist, dass das Gesetz vom 18. März 1982 eine Änderung des Familiennamens erlaubt. Dazu muss ein begründeter schriftlicher Antrag an das Justizministerium gestellt werden.

Die kirchliche Trauung in Luxemburg

Eine reine kirchliche Trauung ist strengstens untersagt. Hingegen muss vor der kirchlichen Trauung zwingend eine standesamtliche Trauung bei der Gemeindeverwaltung stattfinden.

Für die Organisation einer kirchlichen Trauung werden die zukünftigen Eheleute gebeten , sich direkt bei ihrer Glaubensgemeinschaft bei den zuständigen Personen zu erkundigen.

Luxemburgische Besteuerung für verheiratete Ehepaare

Verheiratete Steuerzahler fallen unter die Steuerklasse 2. Ehepaare werden somit gemeinsam besteuert und profitieren von Steuerabzügen.

Erfahren Sie mehr über die Besteuerung natürlicher Personen in Luxemburg.

Eine im Ausland geschlossene Ehe in Luxemburg anerkennen lassen

Warum sollte eine im Ausland geschlossene Ehe anerkannt werden?

Ein im Ausland verheiratetes Paar kann seine Ehe auf Wunsch in Luxemburg anerkennen lassen. Grundsätzlich kann jede Ehe, die nach dem Recht des Staates, in dem sie geschlossen wurde, gültig geschlossen wurde, anerkannt werden.

Die Anerkennung einer Ehe bietet Ehegatten, die sich aus steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen oder abstammungsrechtlichen Gründenin Luxemburg niederlassen möchten, zahlreiche Vorteile.

Sind Sie Ehepartner eines Expatriates in Luxemburg? Dann könnte Sie dieser Artikel über die Schwierigkeiten von Expat-Ehepartnern interessieren.

Wer kann die Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe beantragen?

Die Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe kann von allen verheirateten Paaren beantragt werden. Dies ist unabhängig davon möglich, ob sie luxemburgische Staatsangehörige sind oder nicht, vorausgesetzt, dass sie beide ihren rechtmäßigen Wohnsitz in Luxemburg haben.

Gleichgeschlechtliche Personen, deren Ehe vordem 1. Januar 2015 geschlossen wurde, können ebenfalls einen Antrag auf Anerkennung ihrer Ehe stellen. Allerdings müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein, wie z. B. die im Ausland geltenden Formvorschriften, das luxemburgische Recht oder internationale Übereinkommen.

Schritte zur Anerkennung einer Ehe in Luxemburg

Um eine im Ausland geschlossene Ehe anerkennen zu lassen, sind mehrere Schritte erforderlich. Die Ehegatten müssen sich an die Gemeinde ihres Wohnsitzes wenden. Die Ehegatten müssen dem Standesbeamten mehrere Dokumente vorlegen:

  • Einen gültigen Reisepass für Ausländer oder einen Personalausweis für luxemburgische Staatsangehörige.
  • Die beglaubigte Heiratsurkunde.

Sobald die Unterlagen geprüft wurden, kann die Ehe in das Standesamtsregister des Wohnsitzes der Ehepartner eingetragen werden.

Achtung: Der Antrag kann jedoch abgelehnt werden, wenn die Gültigkeit der Ehe nach luxemburgischem Recht fraglich ist.

Weitere Informationen zu den Verwaltungsformalitäten in Luxemburg finden Sie hier.

Laurent Ollier

Laurent Ollier

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