Seinen Wohnsitz in Luxemburg anmelden oder seinen Wegzug melden
Sie sind gerade in Luxemburg angekommen und möchten sich für einen kürzeren oder längeren Zeitraum dort aufhalten? Die Anmeldung Ihres Wohnsitzes in Luxemburg ist ein obligatorischer Verwaltungsschritt, den Sie als Expatriate zwingend durchführen müssen.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Anmeldung Ihres neuen Wohnsitzes in Luxemburg, sei es als Neuankömmling, weil Sie innerhalb Luxemburgs umziehen oder weil Sie das Großherzogtum endgültig verlassen.
Anmeldung Ihrer Ankunft in Luxemburg
Anmeldefristen je nach Ihrem Status
Je nach Ihrem Status haben Sie mehr oder weniger Zeit, um diese administrative Verpflichtung bei der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes zu erfüllen.
Wenn Sie Bürger der Europäischen Union sind, haben Sie 8 Tage Zeit, um Ihren Wohnsitz in Luxemburg anzumelden.
Wenn Sie Staatsangehöriger eines anderen Landes sind, müssen Sie diese Verpflichtung innerhalb von 3 Tagen nach Ihrer Ankunft in Luxemburgerfüllen. Vergewissern Sie sich jedoch vor Ihrer Ankunft, dass Sie über ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung verfügen.
Siehe weitere administrative Verpflichtungen für Ihren Umzug nach Luxemburg.
Anmeldung bei Ihrer Wohnsitzgemeinde
Sobald Sie sich in Luxemburg niedergelassen haben, müssen Sie Ihren Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt Ihrer Gemeinde anmelden. Dieser Verwaltungsvorgang ist für alle neuen Einwohner Luxemburgs obligatorisch.
Diese Anmeldung muss innerhalb von 3 bis 8 Tagen nach Ihrer Ankunft in Luxemburg erfolgen. Minderjährige Kinder werden von ihrem gesetzlichen Vertreter angemeldet.
Die Modalitäten für die Wohnsitzanmeldung können von Gemeinde zu Gemeinde variieren. Informieren Sie sich vorab bei Ihrer Gemeindeverwaltung. Sie müssen mindestens einen Ausweis und das Familienbuch für Kinder sowie gegebenenfalls ein Visum oder eine Aufenthaltsgenehmigung vorlegen.
Ein Vertreter kann Ihren Wohnsitz in Ihrem Namen auf der Grundlage eines gültigen Ausweises und einer besonderen Vollmacht anmelden.
Erforderliche Dokumente für die Eintragung in das Bevölkerungsregister
Um sich in das Bevölkerungsregister einzutragen und Ihren Wohnsitz in Luxemburg anzumelden, müssen Sie Folgendes vorlegen:
- einen Personalausweis oder Reisepass
- ein Einreisevisum bzw. eine Aufenthaltsgenehmigung oder eine Aufenthaltskarte für Staatsangehörige von Nicht-EU-Mitgliedstaaten
- ein Familienbuch
Weitere Formalitäten beim Einwohnermeldeamt
Durch die Anmeldung bei Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde können Sie auch einige nützliche Verwaltungsformalitäten erledigen.
Sie können die Gelegenheit nutzen, um Ihre Kinder in der luxemburgischen Schule der Gemeinde anzumelden, wenn Sie dies wünschen. Außerdem können Sie sich in die Wählerverzeichnisse für bestimmte lokale Wahlen in Luxemburg eintragen lassen.
Die Anmeldung bei der Gemeinde ermöglicht es Ihnen auch, die Müllabfuhr und die Abfallsammlung zu regeln, wenn Sie in einem Haus wohnen.
Online-Meldung bei Umzug innerhalb Luxemburgs
Sie haben Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkauft, um woanders hinzuziehen? Wenn Sie Ihren Wohnsitz verlassen, um an einen anderen Ort in Luxemburg zu ziehen, müssen Sie dies auch der Gemeindeverwaltung Ihres neuen Wohnortes melden. Diese wird Sie dann aus dem Register Ihres alten Wohnortes streichen.
Diese Anmeldung eines neuen Wohnsitzes in Luxemburg kann nun für eine Reihe von Gemeinden online über Myguichet.lu vorgenommen werden . Dieses Verfahren gilt für eine einzelne Person, den Ehepartner oder Lebenspartner sowie minderjährige Kinder, die im selben Haushalt und unter derselben Adresse gemeldet sind.
Sie suchen eine neue Wohnung in Luxemburg? Wie gehen Sie vor?
Registrierung beim Konsulat oder der Botschaft Ihres Heimatlandes
Als neuer Einwohner Luxemburgs wird Ihnen außerdem empfohlen, sich bei Ihrem Konsulat oder Ihrer Botschaft in Luxemburg anzumelden.
Diese Registrierung ist für die Ausstellung oder Erneuerung von offiziellen Dokumenten (Reisepass, Personalausweis usw.), aber auch im Falle einer Geburt/eines Todesfalls, einer Heirat, eines schweren Unfalls, einer Verhaftung, einer notariellen Urkunde usw. unerlässlich . Das Konsulat oder die Botschaft kann Ihnen helfen und Ihnen die Verwaltungsformalitäten erleichtern.
Die Registrierung bei der Botschaft oder dem Konsulat Ihres Herkunftslandes ist außerdem für die Eintragung in die nationalen Wählerverzeichnisse als Einwohner Luxemburgs unerlässlich . So können Sie weiterhin an bestimmten Wahlen in Ihrem Herkunftsland teilnehmen.
Hier finden Sie eine Liste der Konsulate und Botschaften in Luxemburg.
Weitere Informationen zu den Formalitäten, die Sie bei Ihrem Umzug nach Luxemburg erledigen müssen
Sie verlassen Luxemburg? Melden Sie Ihren Wegzug bei Ihrer Gemeinde
Wenn Sie Luxemburg endgültig verlassen, müssen Sie Ihren Wegzug auch bei Ihrer letzten Wohngemeinde melden.
Einige Gemeinden bieten Ihnen nun die Möglichkeit, diese Verwaltungsformalitäten im Zusammenhang mit Ihrem Wegzug online über MyGuichet.lu zu erledigen.
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