Krankenkassen, Sozialversicherung und Krankenversicherungen
Alle Einwohner Luxemburgs müssen zwingend krankenversichert sein. Dazu müssen sie sich bei der Gemeinsamen Sozialversicherungsanstalt (Centre Commun de la Sécurité Sociale) anmelden. So kommen sie in den Genuss der Leistungen der luxemburgischen Sozialversicherung (Caisse Nationale de Sécurité Sociale Luxembourg) oder der staatlichen Krankenkasse (Caisse de santé publique).
Darüber hinaus können sie auf Wunsch Zusatzkrankenversicherungen abschließen, um ihren Krankenversicherungsschutz zu optimieren.
Caisse Nationale de Sécurité Sociale und Versicherungen
Obligatorische Mitgliedschaft bei einer Versicherungskasse in Luxemburg
Alle Einwohner und Arbeitnehmer in Luxemburg müssen sich obligatorisch bei einer Krankenkasse anmelden. Diese Pflichtversicherung deckt luxemburgische Staatsbürger, Einwohner, Grenzgänger und Personen mit einer legalen Aufenthaltsgenehmigung im Falle von Krankheit, aber auch bei Arbeitsunfähigkeit ab. Dieser Versicherungsschutz erstreckt sich auf Erwachsene und ihre Kinder sowie deren Anspruchsberechtigte.
Krankenversicherung: Zugang zu hochwertiger Gesundheitsversorgung und Dienstleistungen
Die Krankenversicherung ist in Luxemburg obligatorisch. Sie garantiert allen Bürgern Zugang zu den notwendigen Gesundheitsdienstleistungen. Das luxemburgische System fördert einen gerechten Zugang zur Gesundheitsversorgung. Darüber hinaus trägt es dazu bei, das Niveau der Gesundheitsdienstleistungen im Land auf einem hohen Stand zu halten.
Krankenkassen, Krankenversicherungsanbieter
In Luxemburg können Einwohner zwischen mehreren zugelassenen Krankenversicherungsanbietern wählen. Diese Anbieter müssen die Vorschriften und Richtlinien des CCSS (Centre Commun de la Sécurité Sociale, Gemeinsames Zentrum für soziale Sicherheit) und der CNS (Caisse Nationale de Santé, Nationale Gesundheitskasse) einhalten.
Beitragsfinanzierung der Krankenversicherung
Die obligatorische Krankenversicherung in Luxemburg wird von mehreren Beitragszahlern finanziert. Die Finanzierung wird zwischen Einzelpersonen, Arbeitgebern und der Regierung aufgeteilt.
Der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber zahlen einen Prozentsatz des Einkommens des Einzelnen, vorbehaltlich bestimmter Schwellenwerte. Gleichzeitig gewährt die Regierung finanzielle Zuschüsse, damit die Versicherung für Personen und Familien mit geringem Einkommen erschwinglich bleibt.
Krankenversicherung und Gesundheitsdienstleistungen
Die Krankenversicherung deckt eine breite Palette von Gesundheitsdienstleistungen ab. Der Krankenversicherungsschutz und die Gesundheitsversorgung umfassen allgemeine Arztbesuche oder Facharztbesuche,Krankenhausaufenthalte und chirurgische Eingriffe, Vorsorgemaßnahmen wie Impfungen oder diagnostische Tests sowie den Kauf von verschreibungspflichtigen Medikamenten.
Die Krankenversicherung erstreckt sich auch auf Mutterschaftsbetreuung, psychologische Betreuung und Rehabilitation.
Zahnbehandlungen werden zwar nicht vollständig übernommen, aber teilweise erstattet. Gleiches gilt für Seh- und Hörhilfen.
Öffentliche Gesundheitsbehörden in Luxemburg
Die CCSS – Gemeinsame Sozialversicherungskasse
In Luxemburg wird das obligatorische Krankenversicherungssystem vom CCSS (Centre Commun de la Sécurité Sociale) überwacht. Das CCSS ist die zentrale Einrichtung. Es ist für die Verwaltung und Regulierung der Krankenversicherung zuständig.
Organisation und Aufgaben der CCSS
Das CCSS oder Gemeinsame Zentrum für soziale Sicherheit in Luxemburg ist eine öffentliche Einrichtung. Es ist für die Mitgliedschaft der Versicherten zuständig. Es sammelt, organisiert und verarbeitet Daten und Beiträge im Auftrag verschiedener Sozialversicherungsträger, darunter:
- die Caisse Nationale de Santé (CNS) für Arbeitnehmer im privaten Sektor,
- die Krankenkassen des öffentlichen Dienstes: die Krankenkasse für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes (CMFEP), die Krankenkasse für Beamte und Angestellte der Gemeinden (CMFEC) und die medizinische Hilfsorganisation der luxemburgischen Eisenbahngesellschaft,
- die Mutualité des employeurs (Arbeitgeber-Krankenkasse), insbesondere für Selbstständige
- die Unfallversicherungsgesellschaft,
- die Nationale Rentenversicherungskasse und der Ausgleichsfonds,
- die Kasse für die Zukunft der Kinder,
- die Arbeitsverwaltung.
Vorherige Anmeldung bei der CCSS erforderlich
In Luxemburg muss jede Person, die einer bezahlten beruflichen Tätigkeit nachgeht, bei der Gemeinsamen Sozialversicherungsanstalt (CCSS) angemeldet sein.
Die Anmeldung des Arbeitnehmers bei der CCSS muss vom Arbeitgeber für den Arbeitnehmer vorgenommen werden . Die CCSS kümmert sich dann um die Anmeldung der Person bei der zuständigen Krankenkasse.
Der Ehepartner oder Lebenspartner (sofern er nicht selbst Hauptversicherter ist) und die Kinder sind automatisch über den Hauptversicherten mitversichert. Sie werden als „Mitversicherte” bezeichnet. Bitte beachten Sie, dass die CCSS bei der Anmeldung des Hauptversicherten unbedingt alle erforderlichen Unterlagen (Ehevertrag, Familienbuch usw.) erhalten muss. Sie können Ihre Daten auch über die Website der CNS übermitteln.
Selbstständige müssen ihrerseits die notwendigen Schritte unternehmen, um sich bei der CCSS anzumelden, sobald sie sich niedergelassen haben. Die Anmeldung des Selbstständigen bei der CSS kann direkt über MyGuichet erfolgen.
Nach der Anmeldung bei der CCSS erhalten der Bürger und seine Mitversicherten eine 13-stellige nationale Matrikelnummer.
Sie stellen eine Kinderbetreuerin, Nanny oder Au-pair ein, um Ihre Kinder zu betreuen? Dann müssen Sie diese bei der CCSS anmelden.
Versicherungsbeiträge bei der CCSS
Durch die Anmeldung bei der CCSS haben Sie Anspruch auf Sozialversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Altersrente. Außerdem erhalten Sie eine Erstattung für Medikamente und Arztkosten oder eine finanzielle Unterstützung im Falle von Krankheits- oder Mutterschaftsurlaub.
Die Versicherungsbeiträge werden vom Arbeitgeber direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Erfahren Sie mehr über Brutto-/Nettogehälter und berechnen Sie Ihr Nettogehalt.
Behördliche Formalitäten bei der CCSS
Sie können mehrere Formalitäten bei der CCSS erledigen, darunter:
- Bestellung der Sozialversicherungskarte
- Beantragung von Bescheinigungen über die Mitgliedschaft bei der luxemburgischen CSS. Dieser Antrag kann auch über Myguichet.lu gestellt werden, um das Dokument sofort im PDF-Format zu erhalten.
- Meldung einer Adressänderung
- …
Die CCSS empfängt Sie nach Terminvereinbarung für alle Anträge und persönlichen Auskünfte. Termine können über Myguichet beantragt werden .
Erfahren Sie mehr über das Gemeinsame Sozialversicherungszentrum.
CNS – Caisse Nationale de Santé oder D’Gesondheetskeess
Die Caisse Nationale de Santé ist die luxemburgische Krankenkasse, die für die Versicherten des privaten Dienstleistungssektors in Luxemburg (und ihre Anspruchsberechtigten) in allen Gesundheitsfragen zuständig ist.
Dies betrifft die Prävention, die Erstattung von Gesundheitsausgaben, aber auch die Krankenversicherung in Fällen von Krankheit, Unfall, Mutterschaft, Pflegebedürftigkeit oder Lebensende.
Anmeldung bei der CNS und Sozialversicherungsbeiträge
Alle Arbeitnehmer im privaten Sektor müssen sich bei der CNS anmelden. Bei der Einstellung kümmert sich der Arbeitgeber darum, seinen neuen Arbeitnehmer über die CCSS bei der CNS anzumelden.
Der Arbeitnehmer zahlt monatlich Sozialversicherungsbeiträge von seinem Gehalt. Sein Arbeitgeber zahlt ihm ein Nettogehalt, abzüglich der Arbeitnehmerbeiträge.
Wohin sind Krankmeldungen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen an die CNS zu senden?
Bei einer Krankmeldung muss der Arbeitnehmer mit Wohnsitz in Luxemburg oder im Grenzgebiet das Original (Teil 1) der vom Arzt ausgestellten Krankmeldung an die CNS übermitteln. Siehe unsere Seite zum Thema Krankheitsurlaub in Luxemburg.
Die Krankmeldung muss innerhalb von 3 Tagen an die CNS unter folgender Adresse geschickt werden:
Caisse nationale de santé
Service Contrôle et gestion des certificats d’incapacité de travail
4 Rue Mercier
L-2980 Luxemburg
Die CNS kann dann gegebenenfalls die Entschädigungen für den Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dieser Arbeitsunfähigkeit auszahlen. Der Arbeitgeber meldet nämlich jeden Monat die Arbeitsunfähigkeiten sowie die Fehlzeiten seiner Arbeitnehmer.
Für Sonderfälle wie Mutterschafts- und Elternurlaub klicken Sie bitte hier.
Wohin sind die Anträge auf Erstattung von Gesundheitskosten an die CNS zu senden?
Die CNS ist unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Erstattung von Arzneimitteln und medizinischen Kosten zuständig, die dem Versicherten entstanden sind.
Die Erstattungsanträge sind in einem nicht frankierten Umschlagan die untenstehende Adresse zu senden. Die Kosten für einen „Einschreiben”-Versand gehen jedoch zu Ihren Lasten. Siehe Erstattung von Krankheitskosten.
Caisse nationale de santé
Service remboursements
4 Rue Mercier
L-2980 Luxemburg
Der Arbeitnehmer muss den zweiten Teil seiner Krankmeldung innerhalb von maximal 3 Tagen an seinen Arbeitgeber senden.
Weitere Informationen zur Nationalen Gesundheitskasse
CMFEP – Krankenkasse für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst
Die CMFEP ist die Krankenkasse für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst.
Weitere Informationen zu den Sozialversicherungsträgern
Bei Fragen zu den Sozialversicherungsträgern in Luxemburg (Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Familienleistungen usw.) besuchen Sie bitte die Website der luxemburgischen Regierung www.secu.lu.
Zusatzkrankenversicherungen in Luxemburg
Allgemeiner Grundsatz der Krankenzusatzversicherungen
Die gesetzliche Krankenversicherung deckt zwar die grundlegenden Gesundheitsleistungen ab, aber Privatpersonen haben die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung abzuschließen, um sich zusätzlich gegen Gesundheitsrisiken abzusichern. Der Abschluss einer Zusatzversicherung ist nicht verpflichtend.
Die Zusatzversicherung übernimmt bestimmte medizinische und Gesundheitskosten, die von den öffentlichen Einrichtungen nicht erstattet werden. Zusatzversicherungen erstatten beispielsweise private Krankenhauszimmer oder alternative Medizin.
Die Erstattungssätze können für bestimmte Gesundheitsleistungen auch höher sein. Zusatzversicherungen können bestimmte medizinische Leistungen, die von der CNS nicht übernommen werden, bis zu 100 % erstatten.
Wie funktionieren Krankenzusatzversicherungen?
Alle in Luxemburg vertretenen Versicherungsgesellschaften bieten Krankenzusatzversicherungen an. Informieren Sie sich über deren Versicherungsangebote, Tarife und Leistungen.
Bitte beachten Sie, dass zwischen der Unterzeichnung des Vertrags und der Übernahme der Gesundheitskostenoft eine Wartezeit von 3 Monaten gilt. Wahrscheinlich müssen Sie auch einen Fragebogen zu Ihrem Gesundheitszustand und dem Ihrer Mitversicherten ausfüllen. Bestimmte Ausgaben sind eindeutig von der Erstattung ausgeschlossen, beispielsweise bereits begonnene kieferorthopädische Behandlungen.
Bei der Beantragung einer Erstattung prüft der Versicherer den Antrag und zieht die bereits von den gesetzlichen Krankenkassen geleisteten Erstattungen ab. Er erstattet Ihnen einen Teil der Kosten entsprechend den vereinbarten Deckungsraten. Die Erstattungssätze variieren je nach Leistung und Art der Versicherung, die Sie bei Vertragsunterzeichnung gewählt haben.
Identifizierung des Sozialversicherten in Luxemburg
Persönliche Sozialversicherungskarte
Nach der Anmeldung bei Ihrer Krankenkasse erhalten Sie eine persönliche nationale Sozialversicherungskarte. Die Sozialversicherungskarte bestätigt, dass Sie bei der luxemburgischen Krankenversicherung angemeldet sind.
Die Sozialversicherungskarte ist persönlich.
Sie dient Ihrer Identifizierung gegenüber den Sozialversicherungsträgern und Gesundheitsdienstleistern(Ärzten, Krankenhäusern, Apothekern usw.) im Großherzogtum Luxemburg. Sie müssen sie bei jedem Termin vorlegen.
13-stellige luxemburgische Matrikelnummer
Die Sozialversicherungskarte enthält den Namen, den Vornamen und die 13-stellige Matrikelnummer des Versicherten. Die 13-stellige Matrikelnummer ist die persönliche und individuelle nationale Identifikationsnummer in Luxemburg. Diese Nummer wird bei allen Ihren Beziehungen zu Behörden, Bildungseinrichtungen usw. abgefragt.
Europäische Krankenversicherungskarte – EKVK
Wenn Sie regelmäßig innerhalb Europas reisen, können Sie eine Europäische Krankenversicherungskarte beantragen. Diese Karte hat zwei Seiten. Eine Seite ist in Luxemburg gültig, die andere in den Ländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums.
Mit der europäischen Seite können Sie sich direkt an die vertraglich gebundenen Gesundheitsdienstleister in den Ländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums wenden. Wenn während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem anderen Mitgliedstaat eine medizinische Versorgung erforderlich wird, ermöglicht die Karte:
- die Erbringung von Gesundheitsleistungen gemäß den Rechtsvorschriften und Modalitäten des Landes, in dem Sie sich vorübergehend aufhalten,
- die Beantragung einer Erstattung im Aufenthaltsland gemäß den dort geltenden Rechtsvorschriften oder in Luxemburg gemäß den luxemburgischen Tarifen.
Die Europäische Krankenversicherungskarte hat ein Ablaufdatum. Sie kann auf Antrag bei der CCSS über diesen Link verlängert werden.
Laden Sie die App „Europäische Krankenversicherungskarte” auf Ihr Smartphone herunter.
Die App „Europäische Krankenversicherungskarte” ist in 25 Sprachen verfügbar und enthält die Gebrauchsanweisung für die Europäische Krankenversicherungskarte in den EU-Mitgliedstaaten. Darin finden Sie allgemeine Informationen zur Karte sowie Notrufnummern und die Stelle, an die Sie sich bei Verlust der Karte wenden müssen. Sie erfahren, wie Sie eine Erstattung erhalten und welche Behandlungen und Kosten übernommen werden.
Bitte beachten Sie, dass die Europäische Krankenversicherungskarte keine Gesundheitskosten bei Reisen außerhalb der Europäischen Union abdeckt. Um gut versichert zu sein, informieren Sie sich über Reiseversicherungen.
Auf unserer Seite zum Thema Gesundheit von Grenzgängern in Luxemburg finden Sie Informationen zu den Anmeldeverfahren und den spezifischen Versicherungsleistungen.
Sind Sie neu in Luxemburg? Hier finden Sie wichtige Informationen zum Thema Versicherungen.
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Gesundheit von Grenzgängern: umfassender Leitfaden
Grenzgänger arbeiten in Luxemburg, wohnen jedoch in einem anderen Land wie Frankreich, Belgien oder Deutschland. Aufgrund ihres Status genießen sie eine Sonderstellung in Bezug auf die Krankenversicherung.
Notfälle und Erste Hilfe
Sie befinden sich in einer medizinischen Notfallsituation? Wen können Sie kontaktieren? Wie? Hier finden Sie alle Ratschläge und Notfalldienste, die Ihnen in dieser schwierigen Situation helfen, in der das Leben anderer Menschen in Gefahr sein kann.
Einen Arzt aufsuchen
Der medizinische Sektor ist in Luxemburg sehr gut entwickelt. Neben Allgemeinmedizinern sind zahlreiche Fachärzte und andere Gesundheitsberufe im Land vertreten, um Patienten eine hochwertige Versorgung zu bieten.
