Verhaltensregeln
Sind Sie gerade mit oder ohne Auto in Luxemburg angekommen? Führerschein, Verkehrsregeln, Verwaltungsformalitäten für Ihr Auto... Hier finden Sie einige wichtige Informationen, die Sie unbedingt wissen sollten, wenn Sie in Luxemburg ein Auto oder ein Zweirad fahren möchten!
Führerschein in Luxemburg
Um in Luxemburg ein Kraftfahrzeug (Auto, Motorrad, Nutzfahrzeug) führen zu dürfen, benötigen Sie zunächst einen gültigen Führerschein.
Wie lange ist ein ausländischer Führerschein gültig?
Bitte beachten Sie, dass Ihr Führerschein in Luxemburg nicht automatisch gültig ist. Dies gilt insbesondere, wenn er in einem Land außerhalb der Europäischen Union ausgestellt wurde.
In Luxemburg ist es möglich, einen ausländischen Führerschein registrieren, umtauschen oder übertragen zu lassen. Der Antrag muss bei der Société nationale de circulation automobile (SNCA) gestellt werden.
Europäischer Führerschein: Registrierung oder Umtausch fakultativ
Die Registrierung oder der Umtausch eines ausländischen Führerscheins in Luxemburg ist für Personen möglich, die ihren Führerschein in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erworben haben.
Durch die Registrierung oder den Umtausch seines ausländischen Führerscheins in Luxemburg kann der Inhaber eines europäischen Führerscheins bei Verlust oder Diebstahl seines Führerscheins schnell ein Duplikat bei der SNCA erhalten.
Wenn Sie mit Ihrem Kind begleitet fahren, müssen Sie Ihren ausländischen Führerschein ebenfalls mindestens vorher registrieren lassen.
Nicht-europäischer Führerschein: Umschreibungsverpflichtung
Inhaber eines Führerscheins aus einem Nicht-EU-Land müssen ihren ausländischen Führerschein unbedingt in einen luxemburgischen Führerschein umschreiben lassen. Dafür haben sie ab ihrer Ankunft in Luxemburg maximal ein Jahr Zeit.
Die Nichteinhaltung dieser Vorschrift wird mit einer Geldstrafe von 74 Euro geahndet.
Um sich mit den Verwaltungsformalitäten für das Autofahren in Luxemburg vertraut zu machen, finden Sie hier alle Informationen zu einem in diesem Land anerkannten Führerschein, damit Sie unbesorgt Auto fahren können.
Beantragen Sie einen internationalen Führerschein, um außerhalb der EU zu fahren
Um außerhalb der Europäischen Union – oder sogar des Europäischen Wirtschaftsraums – Auto zu fahren, muss der Führerschein von einem internationalen Führerschein begleitet werden, d. h. einer beglaubigten Übersetzung des nationalen Führerscheins.
Der internationale Führerschein muss beimAutomobilclub Luxemburg beantragt werden.
Den Führerschein in Luxemburg machen
Was muss man wissen, um den Führerschein zu machen?
Die Führerscheinprüfung kann mit einem Schaltgetriebe oder einem Automatikgetriebe abgelegt werden. Beachten Sie, dass Inhaber eines Führerscheins für Automatikgetriebe keine Fahrzeuge mit Schaltgetriebe fahren dürfen.
Um Ihren Führerschein der Klasse B in Luxemburg zu machen, müssen Sie mindestens 12 Theorieunterrichtsstunden ( 6 Stunden, wenn Sie bereits einen Führerschein einer anderen Klasse besitzen) und anschließend 16 Fahrstunden (10 Stunden, wenn Sie bereits einen Führerschein der Klasse A1 besitzen) bei einer zugelassenen Fahrschuleabsolvieren .
Der Kandidat muss sowohl eine theoretische als auch eine praktische Ausbildung absolvieren. Nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung wird ein Führerschein auf Probe für eine Dauer von zwei Jahren ausgestellt.
Um den endgültigen Führerschein zu erhalten, muss der junge Fahrer außerdem einen Kurs zur Verkehrssicherheit im Ausbildungszentrum für Fahrer in Colmar-Berg absolvieren.
Anmeldung in der Fahrschule
In Luxemburg muss der Führerschein über eine zugelassene Fahrschule erworben werden .
Um sich in einer luxemburgischen Fahrschule anzumelden, muss der Bewerber:
- in Luxemburg wohnen,
- das erforderliche Alter haben (18 Jahre für das Führen eines PKW)
- sich einer ärztlichen Voruntersuchung unterziehen.
Bei der Anmeldung muss der Bewerber außerdem eine Reihe von Unterlagen vorlegen:
- ärztliches Attest
- Passfoto 45×35 mm
- Kopie seines Ausweises
- Kopie des Ausweises seines gesetzlichen Vormunds
- Strafregisterauszug des letzten Wohnsitzes im Ausland
- Nachweis über die Zahlung einer Kanzleimarke in Höhe von 30 Euro, die per Banküberweisung bei der Registrierungsbehörde zu erwerben ist
- Strafregisterauszug für Antragsteller über 18 Jahre und die Begleitperson, wenn begleitetes Fahren vorgesehen ist
- Wenn der Antragsteller seit weniger als 5 Jahren in Luxemburg wohnt, wird zusätzlich ein Strafregisterauszug aus dem Herkunftsland verlangt
- Kopie des Führerscheins mit luxemburgischer Nummer (Verpflichtung, mindestens den ausländischen Führerschein zu registrieren), Personalausweis der Begleitperson und Genehmigungsschreiben der Versicherung des für das begleitete Fahren verwendeten Fahrzeugs
- Ausgefülltes Antragsformular für den Führerschein, das auf der Website guichet.lu heruntergeladen werden kann.
Begleitetes Fahren ist in Luxemburg ab 17 Jahren erlaubt.
Punkteführerschein in Luxemburg
Der Punkteführerschein wurde 2002 in Luxemburg eingeführt. Das Punktkonto umfasst 12 Punkte. Jeder, der nach Luxemburg kommt, verfügt über ein Punktguthaben von 12 Punkten auf seinem Führerschein, auch wenn er keinen luxemburgischen Führerschein besitzt.
Punkteverlust auf dem Führerschein
Bestimmte Verstöße führen zu einem Punkteabzug, der proportional zum begangenen Verstoß ist. Die Nutzung eines Mobiltelefons am Steuer kostet nun 4 Punkte (und 250 Euro Geldstrafe), ein verbotenes Überholen kostet 2 Punkte, eine Fahrerflucht kostet 4 Punkte.
Erfahren Sie mehr über die Punkteskala für Verkehrsverstöße in Luxemburg
Der vollständige Verlust der Punkte auf dem Führerschein führt zum sofortigen Entzug der Fahrerlaubnis.
Punkte auf dem Führerschein zurückgewinnen
Ein Fahrer, der Punkte verloren hat, kann alle seine Punkte zurückerhalten, wenn er innerhalb von drei aufeinanderfolgenden Jahren keinen Verstoß begeht, der zum Verlust von Punkten führt.
Wenn er nicht drei Jahre warten möchte, kann er auch freiwillig an einem Sensibilisierungskurs teilnehmen. Dieser Kurs ermöglicht es , alle drei Jahre drei Punkte zurückzugewinnen, bis zu einer Höchstgrenze von 12 Punkten. Diese Kurse werden im Centre de formation pour conducteurs CFC (Ausbildungszentrum für Fahrer) in Colmar-Berg angeboten.
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Die Straßenverkehrsordnung in Luxemburg
Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung
Die Nichteinhaltung der Straßenverkehrsordnung in Luxemburg (wie auch anderswo) kann zu einem Punkteabzug, einer Geldstrafe oder einem Strafzettel führen.
Im Falle einer Geldstrafe wird der in Luxemburg ansässige Zuwiderhandelnde aufgefordert, diese innerhalb von maximal 45 Tagen zu begleichen. Nicht in Luxemburg ansässigePersonen haben einen Monat mehr Zeit.
Der Zuwiderhandelnde kann den Sachverhalt anfechten. Diese Anfechtung kann am Ort der Feststellung direkt beim Polizeibeamten erfolgen. Es ist auch möglich, sich bei der Polizeidienststelle zu melden oder die Anfechtung an die Generaldirektion der Großherzoglichen Polizei (Service national des avertissements taxés SNAT, L-2957 Luxemburg) zu richten.
Im Falle eines Verstoßes kann der Inhaber eines ausländischen Führerscheins aufgefordert werden , seinen Führerschein umzutauschen.
Besonderheiten der Straßenverkehrsordnung
Luxemburg wendet die europäische Straßenverkehrsordnung an. Es herrscht Rechtsverkehr und es wird links überholt. Das Anlegen des Sicherheitsgurts ist sowohl auf den Vorder- als auch auf den Rücksitzen vorgeschrieben.
Einige Besonderheiten der luxemburgischen Straßenverkehrsordnung:
Alkohol am Steuer
Der zulässige Höchstwert für den Blutalkoholgehalt beträgt 0,05 %.
Beförderung von Kindern
- Kinder dürfen nur ab einem Alter von 11 Jahren und einer Körpergröße von 1,50 m auf dem Beifahrersitz mitfahren.
- Vorgeschriebene Kindersitze: Es werden nur noch Kindersitze verkauft, die der Norm R129 entsprechen (an das Gewicht des Kindes angepasst und mit dem Isofix-System ausgestattet sind), aber Kindersitze der Norm R44 können weiterhin sicher verwendet werden.
- In Luxemburg und Deutschland müssen alle Kinder unter 1,50 m in einem geeigneten Kindersitz befördert werden. In Belgien gilt diese Verpflichtung bis zu einer Größe von 1,35 m und in Frankreich bis zu einem Alter von 10 Jahren .
- Kindersitze für Kinder bis zu einer Größe von 83 cm und einem Alter von 15 Monaten müssen entgegen der Fahrtrichtung eingebaut werden. Bei Einbau auf dem Beifahrersitz muss der Airbag deaktiviert werden.
- Sitzerhöhungen und Sitze mit Rückenlehne: Sitzerhöhungen sind für kurze Fahrten zulässig, aber Modelle mit Rückenlehne bieten mehr Komfort und erhöhte Sicherheit bei einem Unfall.
Die ACL organisiert regelmäßig Verkäufe von gebrauchten Sitzerhöhungen und Kindersitzen. Diese werden vor dem Verkauf selbstverständlich überprüft.
Geschwindigkeitsbegrenzungen
- In Ortschaften: 20 km/h, 30 km/h oder 50 km/h, je nach Zone.
- Auf Landstraßen: 90 km/h (oder 70 km/h, je nach Beschilderung).
- Auf Autobahnen: 130 km/h (oder 110 km/h bei Regen).
Radverkehr
- Empfohlene Radwege: Radfahrer können diese benutzen, sind jedoch nicht dazu verpflichtet.
- Radfahrstrecken in Gegenrichtung: Bestimmte Straßen, die für Autos gesperrt sind, bleiben für Fahrräder zugänglich.
- Busfahrspuren: Für Fahrräder verboten, sofern nicht anders angegeben.
Besondere Verkehrsbereiche
Begegnungszonen (20 km/h): Fußgänger haben absoluten Vorrang und dürfen jederzeit die Straße überqueren.
Spezifische Verkehrsregeln
- Reißverschlusssystem: Jeder Fahrer muss abwechselnd ein Fahrzeug vorbeifahren lassen, das die Spur wechselt, um den Verkehr flüssiger zu gestalten. Die Nichtbeachtung wird geahndet.
- Überholverbot: Mit dem Auto und dem Motorrad ist es verboten, zwischen Fahrzeugen zu überholen, auch bei Stau. Sie können die Sicherheitsregeln für Motorradfahrer beim Motorradtag der ACL auffrischen.
- Bodenmarkierung „Parkverbot”: Ein Rechteck mit einem Kreuz bedeutet, dass Parken, Halten und längeres Halten verboten sind.
- Motor im Leerlauf: Es ist verboten, den Motor unnötig laufen zu lassen.
- Standstreifen auf der Autobahn: Bei einem Unfall auf der Autobahn, einem Stau oder der Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen (Krankenwagen, Polizei, Feuerwehr usw.) werden die Fahrzeuge gebeten, sich an den Rand zu stellen, um die Einsatzfahrzeuge in der Mitte vorbeifahren zu lassen.
Wintervorschriften
- Im Winter müssen Autofahrer die speziellen Wintervorschriften einhalten.
- Das Fahrzeug muss vor Fahrtantrittenteist und vom Schnee befreit werden.
- Winterreifen sind vorgeschrieben, sobald die winterlichen Bedingungen dies erfordern, auch für Besucher.
Weitere Informationen zu Kontrollen und zum Verkehr auf luxemburgischen Straßen finden Sie auf der Website Cita.lu. Dort finden Sie praktische Informationen (Baustellen, Arbeiten, technische Probleme, Umleitungen, aktuelle Hinweise usw.) und können sogar die Straßen per Webcam beobachten, um die Verkehrslage einzuschätzen!
Sie haben ein eigenes Fahrzeug? Informieren Sie sich über die vorgeschriebenen Formalitäten für Ihr Privatfahrzeug.
Behördliche Formalitäten bei der Einreise mit Ihrem Auto
Wenn Sie sich mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug in Luxemburg niederlassen, müssen Sie bestimmte Verwaltungsformalitäten erledigen, um die lokalen Rechtsvorschriften zu erfüllen. Hier finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Formalitäten:
Anmeldung und Zulassung des Fahrzeugs
Wenn Sie planen, länger als 6 Monate in Luxemburg zu bleiben, müssen Sie Ihr Fahrzeug innerhalb von 6 Monaten nach Ihrer Ankunft zulassen.
Die Zulassung erfolgt bei der Société Nationale de Circulation Automobile (SNCA). Sie müssen mehrere Dokumente vorlegen, darunter die europäische Konformitätsbescheinigung, einen Identitätsnachweis, einen Wohnsitznachweis, die Rechnung oder den Kaufvertrag für das Fahrzeug und das ordnungsgemäß ausgefüllte Zulassungsantragsformular.
Nach der Zulassung erhalten Sie ein Kennzeichen. Sie müssen dann Ihre Nummernschilder bei einem zugelassenen Hersteller anfertigen lassen.
Erfahren Sie, wie Sie Ihr Fahrzeug in Luxemburg zulassen können
Technische Überprüfung für Fahrzeuge, die älter als 4 Jahre sind
Wenn Ihr Fahrzeug älter als 4 Jahre ist, ist vor der Zulassung eine technische Überprüfung erforderlich. Diese Überprüfung muss in einem zugelassenen Zentrum in Luxemburg durchgeführt werden.Erfahren Sie mehr über die technische Überprüfung.
Obligatorische Kfz-Versicherung
Bevor Sie mit Ihrem Fahrzeug fahren dürfen, muss es durch eine luxemburgische Haftpflichtversicherung versichert sein . Eine Versicherungsbescheinigung (Grüne Karte) wird Ihnen von Ihrem Versicherer ausgestellt.
Steuern und Zölle auf Fahrzeuge
Wenn Sie ein Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land importieren, sind zusätzliche Zollformalitäten erforderlich, darunter die Zahlung der Mehrwertsteuer und der Einfuhrzölle.
Die Zoll- und Verbrauchsteuerverwaltung informiert Sie über die Höhe der für Ihr Fahrzeug zu entrichtenden jährlichen Steuer. Sie haben 60 Tage Zeit, um die Zahlung zu leisten, und erhalten anschließend die endgültige Vignette per Post.
Wenn Sie diese Punkte beachten, stellen Sie sicher, dass Ihr Fahrzeug den luxemburgischen Vorschriften entspricht und Sie können unbesorgt fahren.
Weitere Informationen zu den für Ihr Fahrzeug zu erledigenden Verwaltungsformalitäten.
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Fördermittel für Elektrofahrzeuge: Subventionen
Die luxemburgische Regierung fördert aktiv die Einführung von Elektrofahrzeugen durch finanzielle Hilfen und Steuervorteile. Diese Anreize tragen dazu bei, den Preisunterschied zwischen herkömmlichen Fahrzeugen und Fahrzeugen mit geringem CO2-Ausstoß zu verringern und erleichtern so den Übergang zu einer umweltfreundlicheren Mobilität.
Der unverzichtbare ACL-Tag für Motorradfahrer
Um die Sicherheitsvorschriften zu fördern und neuen (oder auch erfahrenen) Motorradfahrern zu ermöglichen, ihr Fahrzeug zu beherrschen oder wieder zu beherrschen, organisiert ACL Workshops zur Verbesserung der Fahrtechnik. Und im Juni habe ich mich zu meiner großen Zufriedenheit dafür angemeldet!
Fahren Sie umweltfreundlicher, teilen Sie sich ein Fahrzeug
Wir bieten Ihnen hier zwei Möglichkeiten, sich in Luxemburg mit dem Auto fortzubewegen, jedoch auf eine umweltfreundlichere, kostengünstigere und vor allem ökologischere Weise.
