Wie erlangt man die luxemburgische Staatsangehörigkeit?
Der Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung verleiht dem Ausländer die luxemburgische Staatsangehörigkeit mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten. Hier erfahren Sie, wie Sie die luxemburgische Staatsangehörigkeit erwerben können.
Der luxemburgische Pass, einer der mächtigsten der Welt
Mit dem luxemburgischen Pass können Sie 187 Länder weltweit ohne Visum bereisen. Laut einer Studie des Henley Passport Index gilter als einer der mächtigsten Pässe der Welt. Luxemburg liegt auf Platz drei, hinter Japan und Singapur, die sich den ersten Platz teilen, sowie Finnland, Deutschland und Südkorea, die sich den zweiten Platz teilen.
Gesetz von 2017 über die luxemburgische Einbürgerung
Seit dem 1. April 2017 ermöglicht ein neues Gesetz Personen, die seit mindestens fünf Jahren in Luxemburg leben, unter bestimmten Voraussetzungen die luxemburgische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung zu erwerben. Aufgrund des Grundsatzes der doppelten Staatsangehörigkeit ist der Antragsteller nicht verpflichtet, seine ursprüngliche Staatsangehörigkeit aufzugeben.
Seit 2017 wurde die im neuen Gesetz vorgesehene Aufenthaltsdauer von 7 auf 5 Jahre verkürzt, um die luxemburgische Staatsangehörigkeit beantragen zu können.
Tatsächlich erfolgt der Einbürgerungsantrag oft während der Phase der Anpassung oder sogar der Bewältigung des Auswanderungsprozesses.
Wer kann die luxemburgische Staatsangehörigkeit beantragen?
Luxemburgische Staatsangehörigkeit durch Option
Jede in Luxemburg geborene Person, die mindestens 18 Jahre alt ist, erhält unter folgenden Bedingungen automatisch die luxemburgische Staatsangehörigkeit:
- Sie hat vor Erreichen der Volljährigkeit mindestens fünf Jahre lang ununterbrochen in Luxemburg gewohnt und gelebt.
- einer ihrer Elternteile hat unmittelbar vor ihrer Geburt mindestens zwölf aufeinanderfolgende Monate in Luxemburg gelebt.
Sind diese beiden Bedingungen erfüllt, kann ein in Luxemburg geborenes Kind ab dem 12. Lebensjahr die Staatsangehörigkeit erhalten.
Der Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit durch Option ist in zehn bestimmten Fällen möglich:
- volljährige Person mit einem luxemburgischen Elternteil oder Großelternteil
- Elternteil, dessen minderjähriges Kind Luxemburger ist
- Personen, die mit einem Luxemburger verheiratet sind
- in Luxemburg geborene Person über 12 Jahre
- volljährige Person, die mindestens 7 Jahre in Luxemburg zur Schule gegangen ist
- volljährige Person, die seit mehr als 20 Jahren regelmäßig in Luxemburg lebt
- volljährige Person, die die Verpflichtungen des Aufnahme- und Integrationsvertrags erfüllt hat
- volljährige Person, die sich vor ihrem 18. Lebensjahr in Luxemburg niedergelassen hat
- volljährige Person mit dem Status eines Staatenlosen, Flüchtlings oder Personen mit subsidiärem Schutz
- Freiwilliger Soldat.
Das Territorialitätsprinzip der zweiten Generation gilt in Luxemburg weiterhin. Ein in Luxemburg geborenes Kind, dessen Eltern oder Adoptiveltern ebenfalls im Großherzogtum geboren sind, erhält automatisch die luxemburgische Staatsangehörigkeit.
Luxemburgische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung
Zusätzlich zu den oben genannten Fällen der Wiedererlangung der luxemburgischen Staatsangehörigkeit kann jede Person, die die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt, unter folgenden Bedingungen die luxemburgische Staatsangehörigkeit beantragen:
- zum Zeitpunkt der Antragstellung volljährig (über 18 Jahre) sein
- zum Zeitpunkt der Einreichung des Einbürgerungsantrags seit mehr als 5 Jahren und mindestens seit 1 Jahr ununterbrochen rechtmäßig in Luxemburg wohnen
- Er muss die Anforderungen an die Ehrenhaftigkeit erfüllen. Das bedeutet, dass der Antragsteller keine falschen Angaben gemacht, keine wichtigen Tatsachen verschwiegen oder in irgendeiner Weise bei der Einbürgerung betrogen haben darf. Er darf auch nicht wegen einer Straftat zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten oder mehr oder zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten oder mehr auf Bewährung verurteilt worden sein.
Voraussetzungen für die Einbürgerung als Luxemburger Staatsbürger
Mindestens 5 Jahre in Luxemburg gelebt haben
Um die luxemburgische Staatsbürgerschaft zu erhalten, muss man neben einer Mindestaufenthaltsdauer von 5 Jahren in Luxemburg zwei wichtige Tests bestehen: einen Sprachtest und einen Test über die luxemburgische Kultur und Gepflogenheiten.
Bestehen des Luxemburgisch-Sprachtests
Um die luxemburgische Staatsangehörigkeit zu erhalten, muss der Kandidat für die Einbürgerung in Luxemburg die Prüfung zur Bewertung der luxemburgischen Sprache bestanden haben.
Diese Prüfung der luxemburgischen Sprache wird vom Institut National des Langues du Luxembourg ( Nationales Sprachinstitut Luxemburg) organisiert . Die Prüfung besteht aus zwei separaten Teilen: mündlicher Ausdruck und mündliches Verständnis. Diese Prüfungen finden an zwei Tagen statt. Der Bewerber muss an beiden Prüfungen teilnehmen.
Prüfung zum mündlichen Ausdruck in Luxemburgisch
Für den mündlichen Ausdruck ist das erforderliche Niveau der Prüfung das Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Dieses Niveau entspricht der Fähigkeit, ein einfaches Gespräch in Luxemburgisch zu führen.
Der Kandidat muss in der Lage sein, sich vorzustellen, nach dem Weg zu fragen, in einem Geschäft einzukaufen, nach jemandem zu fragen usw.
Die Prüfung dauert etwa 15 Minuten, in denen sich der Kandidat vor zwei Prüfern, von denen einer die Rolle des Moderators und der andere die des Beobachters übernimmt, auf Luxemburgisch äußern muss. Die Prüfung besteht aus zwei getrennten Teilen.
Im ersten Teil wählt der Kandidat eines von zwei vorgeschlagenen Themen aus. Er muss die Fragen eines der Prüfer beantworten. Im zweiten Teil wählt der Kandidat eines von drei vorgeschlagenen Bildern aus. Er muss dieses Bild beschreiben.
Prüfung zum Hörverständnis der luxemburgischen Sprache
Für die Prüfung zum Hörverständnis in Luxemburgisch muss der Kandidat das Niveau B1 nachweisen. Dazu muss er in der Lage sein, Themen aus dem Alltag, der Arbeit, dem Freundeskreis, dem Radio usw. zu verstehen. Bei dieser etwa 25-minütigen Prüfung hört der Kandidat drei verschiedene Texte. Er muss jedes Mal Multiple-Choice-Fragen beantworten. Die Korrektur erfolgt durch zwei Prüfer.
Der Kandidat muss im mündlichen Ausdruck einen Durchschnitt von mindestens 30 % erreichen, um die Sprachprüfung zu bestehen. Wenn er im mündlichen Ausdruck nicht den Durchschnitt erreicht, kann seine Note durch die Note im Hörverständnis ausgeglichen werden .
Der Kandidat erhält die Testergebnisse etwa zwei Wochen nach der letzten Prüfung per Post.
Die Anmeldegebühren für die Prüfung und die Luxemburgischkurse können vom Staat erstattet werden. Wenn der Kandidat jedoch zu einer der beiden Prüfungen nicht erscheint, muss er erneut antreten und die Anmeldegebühren erneut entrichten.
Bestehen der Prüfung „Zusammenleben im Großherzogtum Luxemburg”
Um die Staatsangehörigkeit oder Einbürgerung zu erhalten, muss der Kandidat zusätzlich zur Sprachprüfung auch ein Zertifikat „Zusammenleben in Luxemburg” erwerben.
Dieses Zertifikat erhält man durch die Teilnahme an den Staatskundekursen „Zusammenleben im Großherzogtum Luxemburg”, die vom Amt für Erwachsenenbildung des Ministeriums für Bildung, Kindheit und Jugendorganisiert werden . Die Kurse sind obligatorisch. Am Ende der Kursreihe erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat über die Teilnahme am Kurs.
Der Kurs„Zusammenleben im Großherzogtum Luxemburg” besteht aus 3 Modulen mit insgesamt 24 Unterrichtsstunden:
- Die Grundrechte der Bürger (6-stündiges Modul)
- Staatliche und kommunale Institutionen in Luxemburg (12-stündiges Modul)
- Die Geschichte Luxemburgs und die europäische Integration (6-stündiges Modul).
Man kann sich auch für die Prüfung „Zusammenleben in Luxemburg” anmelden, wenn man sich die verschiedenen Themen selbst über die Website „Zusammenleben im Großherzogtum” angeeignet hat .
Personen, die einen Teil ihrer Schulausbildung in Luxemburg absolviert haben
Personen, die mindestens 7 Jahre langeine luxemburgische öffentliche Schule besucht habenoder über eine Aufenthaltsgenehmigung verfügen und seit dem 31. Dezember 1984 in Luxemburg wohnen, sind von den Anforderungen hinsichtlich der Bewertung der luxemburgischen Sprache und den Staatsbürgerkundeunterricht befreit.
Zugang zu den Anmeldeformularen für den Kurs „Zusammenleben im Großherzogtum Luxemburg”
Wie beantragt man die luxemburgische Staatsangehörigkeit?
Vor Einreichung des Einbürgerungsantrags muss der Antragsteller die Sprachprüfungen bestanden und den Staatsbürgerkundeunterricht absolviert haben (siehe oben).
Der Antragsteller muss einen datierten und unterschriebenen Einbürgerungsantrag an den Justizminister richten.
Bitte beachten Sie, dass alle Unterlagen bei der Gemeinde Ihres Wohnortes einzureichen sind. Die Dokumente müssen alle in einer der Amtssprachen Luxemburgs (Französisch, Deutsch, Luxemburgisch) vorliegen oder von einem vereidigten Übersetzungsbüro übersetzt worden sein.
Weitere Informationen zum Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit
Für alle Anfragen zum Recht auf die luxemburgische Staatsangehörigkeit wenden Sie sich bitte an die Infoline Staatsangehörigkeit des Justizministeriums:
- aus Luxemburg unter der Nummer 8002 1000 (kostenlos) und
- aus dem Ausland unter der Nummer +352 247-885 88.
Die Infoline ist montags bis freitags von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr erreichbar.
Unter bestimmten Voraussetzungen können die (begrenzten) Kosten für den Erwerb der luxemburgischen Staatsangehörigkeit erstattet werden. Der Antrag muss beim Justizministerium, Dienststelle für Staatsangehörigkeitsfragen, gestellt werden.
Weitere Informationen zum Thema Integration finden Sie auf unseren Seiten „Integration”.
Die luxemburgische Staatsangehörigkeit verleiht das Recht und die Pflicht, an luxemburgischen Wahlen teilzunehmen.
Das Prinzip der doppelten Staatsangehörigkeit
Seit dem 1. Januar 2009 ist es möglich, die luxemburgische Staatsangehörigkeit zu erwerben und gleichzeitig die ursprüngliche Staatsangehörigkeit beizubehalten. Dies ist das Prinzip der doppelten Staatsangehörigkeit.
Beachten Sie jedoch, dass Luxemburg dieses Prinzip der doppelten Staatsangehörigkeit zwar akzeptiert, dies jedoch nicht in allen Ländern der Fall ist. Es ist möglich, dass das Herkunftsland des Bewerbers um die luxemburgische Staatsangehörigkeit dieses Prinzip nicht anwendet. Der Bewerber muss dies bei den Behörden seines Herkunftslandes überprüfen.
Welche Auswirkungen hat dies auf die demografische Entwicklung Luxemburgs? Unsere Analyse.
Statistiken zu Anträgen auf die luxemburgische Staatsangehörigkeit
Das Gesetz von 2017 sowie der Brexit hatten einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Anträge auf die luxemburgische Staatsangehörigkeit. Im Jahr 2019 wurden wie bereits 2018 mehr als 11.000 Anträge pro Jahr bearbeitet, gegenüber etwas mehr als 9.000 im Jahr 2017. Im Jahr 2020 erhielten fast 9.400 Personen die luxemburgische Staatsangehörigkeit, 6.800 im Jahr 2021 und fast 10.500 im Jahr 2022.
Die Brasilianer waren die ersten Begünstigten, da 3.275 von ihnen im Jahr 2022 die luxemburgische Staatsangehörigkeit erhielten. Die Portugiesen waren mit 1.227 neuen Luxemburgerinnen und Luxemburgern die zweitgrößte Gruppe. Die Franzosen waren mit fast 1.191 neuen luxemburgischen Staatsangehörigen die drittgrößte Gruppe.
Einige profitierten übrigens von dem 2009 verabschiedeten Gesetz, das es ermöglicht, die Staatsangehörigkeit zu erwerben, wenn ein Vorfahre am 1. Januar 1900 selbst Luxemburger war.
Insgesamt ist daher festzustellen, dass der Anteil der Ausländer an der Gesamtbevölkerung Luxemburgs zurückgeht.
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