Wahlrecht
In Luxemburg ist die Teilnahme an Wahlen ein Recht, aber auch eine Pflicht für die Bürger. Hier finden Sie alle notwendigen Informationen zu folgenden Themen:
- das Wahlrecht in Luxemburg
- die verschiedenen Wahlen, an denen ein Bürger als Wähler oder Kandidat teilnehmen kann
- die Eintragung in die Wählerverzeichnisse
- den Ablauf der Wahlen in Luxemburg: Kommunal-, Parlaments-, Europa- und Gewerkschaftswahlen.
Allgemeine Grundsätze der Wahlen in Luxemburg
Wählen in Luxemburg: ein Recht, aber auch eine Pflicht
Bürger mit luxemburgischer Staatsangehörigkeit sind ab dem 18. Lebensjahr wahlberechtigt. Sie werden automatisch in die Wählerverzeichnisse eingetragen.
In Luxemburg besteht Wahlpflicht für alle, die in den Wählerverzeichnissen eingetragen sind. Bei Nichtteilnahmean der Wahl können Strafen zwischen 100 und 1.000 Euro für den widerspenstigen Bürger verhängt werden. Nur in wenigen Fällen kann eine Entschuldigung geltend gemacht werden. Dies gilt insbesondere für Wähler über 75 Jahre oder Personen, die aus beruflichen Gründen nicht wählen können.
Die Briefwahl kann in Ausnahmefällen genehmigt werden. Die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten ist hingegen nicht zulässig.
Eintragung/Streichung aus den Wählerverzeichnissen
Die Eintragung in die Wählerverzeichnisse muss spätestens 55 Tage vor dem Wahltermin erfolgen.
Die Eintragung kann über myguichet.lu oder direkt bei der Gemeindeverwaltung unter Vorlage eines gültigen Ausweises erfolgen.
Die Eintragung in die Wählerverzeichnisse ist dauerhaft. Eine erneute Eintragung ist nicht erforderlich. Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde wird die Eintragung in die Wählerverzeichnisse automatisch übertragen.
Wenn ein Wähler sich aus dem Wählerverzeichnis streichen lassen möchte, muss er einen schriftlichen Antrag beim Schöffenrat stellen und eine Kopie seines Personalausweises beifügen.
Geheime Wahlen in einem einzigen Wahlgang
Die Wahlen in Luxemburg finden in einem einzigen Wahlgang mit geheimer Stimmabgabe statt. Die Wähler begeben sich in eine Wahlkabine, um die Kästchen der Kandidaten ihrer Wahl auf ihrem Stimmzettel anzukreuzen. Anschließend werfen sie den gefalteten Stimmzettel unter Aufsicht von Wahlhelfern in eine Urne.
Nach Abschluss der Wahl werden die in der Urne befindlichen Stimmzettel ausgezählt. Alle Stimmen werden Wahlbüro für Wahlbüro gezählt. Wenn nach Abschluss der Auszählung keine Partei die absolute Mehrheit für die Bildung einer Regierung oder eines Gemeinderats erreicht hat, kommen die verschiedenen Parteien zu Verhandlungen zusammen. Sie bilden dann eine Koalitionsregierung oder einen Koalitionsgemeinderat. Für die kommende Legislaturperiode wird ein gemeinsames Programm festgelegt . Die Ämter werden unter den verschiedenen politischen Parteien der Koalition aufgeteilt.
Die Kommunalwahlen in Luxemburg
Kommunalwahlen finden in Luxemburg alle sechs Jahre statt. Die letzten Kommunalwahlen fanden am 11. Juni 2023 statt. Zum ersten Mal war die gesamte Wohnbevölkerung unabhängig von der Dauer ihres Wohnsitzes zur Teilnahme an diesen Wahlen berechtigt.
Bei den Kommunalwahlen werden die Gemeinderäte gewählt.
Wer darf an den Kommunalwahlen teilnehmen?
Um an den KOMMUNALWAHLEN teilnehmen zu können, muss der Wähler:
- mindestens 18 Jahre alt sein*,
- mindestens 55 Tage vor der Wahl im Wählerverzeichnis eingetragen sein,
- im Besitz seiner bürgerlichen Rechte sein und darf nicht im Wohnsitzstaat oder im Herkunftsstaat seines Wahlrechts enthoben worden sein,
- luxemburgischer Staatsbürger oder Nicht-Luxemburger sein,
- seinen Wohnsitz im Großherzogtum in der Gemeinde haben, in der er wählen möchte, ohne dass eine Mindestaufenthaltsdauer in Luxemburg vorgeschrieben ist.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website „ jepeuxvoter.lu“.
Prinzip der Kommunalwahlen in Luxemburg
Kommunalwahlen finden alle 6 Jahre statt. Dabei werden die Vertreter jeder Gemeinde Luxemburgs gewählt: der Bürgermeister, seine Schöffen und der Gemeinderat.
Ein nicht luxemburgischer Einwohner kann sich bei den Kommunalwahlen seines Wohnortes zur Wahl stellen. Er muss seit mindestens 6 Monaten in dieser Gemeinde und seit mindestens 5 Jahren in Luxemburg wohnen. Das letzte Jahr muss ununterbrochen gewesen sein. Die Kandidatur muss mindestens 60 Tage vor der Wahl bekannt gegeben werden.
Ablauf der Kommunalwahlen in Luxemburg
Die Wahlbenachrichtigung wird den Wählern mindestens 8 Tage vor der Wahl zugestellt. Der Wähler muss am Wahltag mit seinem Ausweis im angegebenen Wahllokal erscheinen.
Die Wahlen erfolgen nach dem relativen Mehrheitswahlrecht für Gemeinden mit weniger als 3.000 Einwohnern und nach dem Verhältniswahlrecht für Gemeinden mit mehr als 3.000 Einwohnern.
Jeder Wähler verfügt über eine Anzahl von Stimmen, die der Anzahl der zu besetzenden Sitze im Gemeinderat entspricht. Er kann sich dafür entscheiden, für eine gesamte Liste zu stimmen oder seine Stimmen auf verschiedene Kandidaten zu verteilen. Er kann sogar einem oder mehreren Kandidaten zwei Stimmen geben, ohne jedoch seine Gesamtstimmenzahl zu überschreiten.
Um seine Stimme abzugeben, kreuzt er die entsprechenden Kästchen auf dem Stimmzettel an.
Die Parlamentswahlen in Luxemburg
Die Parlamentswahlen finden in Luxemburg alle fünf Jahre statt. Dabei werden die 60 Abgeordneten gewählt, die die Abgeordnetenkammer bilden . Nach dieser Wahl wird eine neue Regierung gebildet, die das Wahlergebnis widerspiegelt.
Die letzten Parlamentswahlen fanden am Sonntag, dem 8. Oktober 2023, statt.
Wer darf bei den Parlamentswahlen wählen?
Um bei den Parlamentswahlen wählen zu dürfen, muss der Wähler:
- die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen ,
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben*,
- im Besitz seiner bürgerlichen und politischen Rechte sein,
- seinen Wohnsitz im Großherzogtum Luxemburg haben . Luxemburgische Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland können jedoch per Briefwahl wählen.
Alle luxemburgischen Wähler, die in den Wählerverzeichnissen eingetragen sind, sind aufgerufen, an den Parlamentswahlen teilzunehmen.
Wie wird bei den Parlamentswahlen gewählt?
Für die Wahl der Abgeordneten ist das Land in vier Wahlkreise unterteilt: den Zentrumswahlkreis mit 21 Abgeordneten, den Südwahlkreis mit 23 Abgeordneten, den Nordwahlkreis mit 9 Abgeordneten und den Ostwahlkreis mit 7 Abgeordneten.
Jeder Wähler verfügt über eine maximale Anzahl von Stimmen, die der Anzahl der Abgeordneten seines Wahlkreises entspricht. Er kann seine Stimmen auf mehrere Optionen verteilen:
- Sie können für eine ganze Liste stimmen, die eine einzige politische Partei vertritt(siehe Liste der wichtigsten politischen Parteien in Luxemburg). Dazu müssen Sie auf dem Stimmzettel das Kästchen über der ausgewählten Liste ankreuzen.
- Seine Stimmen namentlich auf mehrere Kandidaten verteilen, auch wenn diese verschiedenen politischen Parteien angehören. Dazu muss das Kästchen neben dem Namen des gewählten Kandidaten angekreuzt werden. Sie können einem oder mehreren Kandidaten einen Vorteil verschaffen, indem Sie ihm maximal 2 Stimmen geben. Dazu müssen Sie die beiden Kästchen neben seinem Namen ankreuzen. Achten Sie darauf, die Gesamtzahl der Stimmen, auf die Sie Anspruch haben, nicht zu überschreiten: 23 für die Region Süd, 21 für die Region Zentrum, 9 für die Region Nord und 7 für die Region Ost.
Die Wahlbenachrichtigungen für die Parlamentswahlen werden mindestens 5 Tage im Voraus verschickt. Der Wähler muss sich mit seinem Ausweis im angegebenen Wahllokal einfinden.
Die Europawahlen in Luxemburg
Bei den Europawahlen wählen die europäischen Bürger ihre Vertreter im Europäischen Parlament für die nächsten fünf Jahre.
Derzeit hat die DP zwei Sitze, die CSV zwei Sitze, die Grünen einen Sitz und die LSAP einen Sitz. Erfahren Sie mehr über die Rolle der Europäischen Union in Luxemburg.
Die nächsten Europawahlen finden am 9. Juni 2024 statt.
Eintragung in die europäischen Wählerverzeichnisse
Da in Luxemburg Wahlpflicht besteht, werden Luxemburger automatisch in die Wählerverzeichnisse eingetragen.
Einwohner aus einem anderen europäischen Land, die nicht die luxemburgische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sich in die lokalen Wählerverzeichnisse eintragen lassen, um für die luxemburgischen Abgeordneten stimmen zu können.
Diese Eintragung erfolgt bei ihrer Wohnsitzgemeinde oder über MyGuichet.lu.
Wähler können sich auch in die Listen des nationalen Konsulats eintragen lassen, um für die Abgeordneten ihres Herkunftslandes zu stimmen. Bitte beachten Sie, dass Sie nicht gleichzeitig für die Europaabgeordneten und für die Abgeordneten Ihres Herkunftslandes stimmen können. Die Wähler müssen sich entscheiden, für welche Vertreter sie stimmen möchten: für die luxemburgischen oder für die ihres Herkunftslandes.
Voraussetzungen für die Teilnahme an den Europawahlen
Um an den Europawahlen teilnehmen zu können, muss der Wähler:
- mindestens 18 Jahre alt sein*,
- die luxemburgische Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaats besitzen,
- seinen Wohnsitz in Luxemburg haben,
- mindestens 86 Tage vor der Wahl, d. h. vor dem 13. April für die Wahlen 2024, im Wählerverzeichnis eingetragen sein
- für Luxemburger seinen Wohnsitz im Großherzogtum haben
- für Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedstaats: Wohnsitz im Großherzogtum und Aufenthalt dort zum Zeitpunkt der gesetzlich vorgesehenen Beantragung der Eintragung in das Wählerverzeichnis.
* Personen, die am Wahltag 18 Jahre alt sind, zum Zeitpunkt der Antragstellung jedoch noch nicht, müssen eine Genehmigung der Eltern oder des Vormunds vorlegen.
Luxemburger mit Wohnsitz im Ausland sind berechtigt, per Briefwahl an den Europawahlen teilzunehmen.
Briefwahl in Luxemburg
In Luxemburg sind alle in den Wählerverzeichnissen eingetragenen Wähler verpflichtet, an den verschiedenen Wahlen teilzunehmen. Eine Vertretung ist nicht möglich, jedoch kann per Briefwahl gewählt werden.
Die Briefwahl ist möglich für Wähler:
- über 75 Jahre alt sind,
- die aus gesundheitlichen Gründen nicht mobil sind,
- die aus beruflich oder persönlich begründeten Gründen nicht persönlich zum Wahllokal kommen können,
- die in einer anderen Gemeinde wohnen als der, in der sie wählen sollen.
Der Antrag auf Briefwahl ist frühestens 10 Wochen und spätestens 30 Tage vor dem Wahltag an das Bürgermeister- und Schöffenkollegium der Gemeinde zu richten .
Weitere Informationen zu den Wahlen und zum Wahlrecht in Luxemburg finden Sie auf den Websites: www.guichet.public.lu und www.elections.public.lu
Achtung: Vergessen Sie nicht, sich beim Konsulat Ihres Herkunftslandes in Luxemburg zu registrieren, damit Sie weiterhin an bestimmten Wahlen Ihres Herkunftslandes teilnehmen können.
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