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Welche Versicherungen für Ihre Wohnung?

Welche Versicherungen für Ihre Wohnung?

Sie stehen kurz vor Ihrem Umzug nach Luxemburg? Ob Sie Eigentümer oder Mieter sind, es ist unerlässlich, die richtige Hausrat- oder Wohnungsversicherung zu finden, um Ihr Zuhause und Ihr Eigentum zu schützen.

Um Ihnen bei der Versicherung Ihrer neuen Wohnung in Luxemburg zu helfen, finden Sie hier die wichtigsten Informationen:

  • Wer muss eine Hausratversicherung abschließen?
  • Welche Risiken deckt eine Hausratversicherung ab?
  • Welchen Vertrag soll man wählen und wie bewertet man die zu versichernden Gegenstände?
  • An welche Versicherungsgesellschaft soll ich mich wenden?
  • Was ist im Notfall in der Wohnung zu tun?

Eine Hausratversicherung ist in Luxemburg unverzichtbar

Bestimmte Versicherungen sind in Luxemburg obligatorisch. Dies gilt insbesondere für die Hausratversicherung, vor allem für Eigentümer. Wenn Sie Mieter Ihrer Wohnung sind, empfehlen wir Ihnen ebenfalls, eine Versicherung abzuschließen.

Durch den Abschluss einer Hausratversicherung bei einer zugelassenen Versicherungsgesellschaft schützen Sie Ihre Wohnung und Ihr Eigentum vor zahlreichen möglichen Schadensfällen . Mit einer Hausratversicherung schützen Sie aber auch Ihre Angehörigen. Denn sie versichert Ihre Haftpflicht gegenüber Dritten.

Wenn Sie eine Hausratversicherung abschließen , erhalten Sie im Schadensfall eine teilweise oder vollständige Erstattung. Die Hausratversicherung bietet auch den Bewohnern der Wohnung zivilrechtlichen Schutz.

Denken Sie daran, Ihren Versicherungsvertrag zu kündigen, wenn Sie Ihre Wohnung verkaufen oder als Mieter ausziehen.

Wer muss in Luxemburg eine Hausratversicherung abschließen?

Unabhängig davon, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind, wird dringend empfohlen, so schnell wie möglich eine Hausratversicherung abzuschließen. Dies gilt auch für nicht selbst nutzendeEigentümer , d. h.diejenigen , die eine Wohnung an Dritte vermieten.

Hausratversicherung für Mieter einer Wohnung in Luxemburg

In Luxemburg können Mieter oder Mitbewohner eine Versicherung abschließen, um ihre Wohnung, ihre Möbel, aber auch ihre persönlichen Gegenstände zu versichern. So profitieren Sie von einem Versicherungsschutz gegen Feuer, Sturm, Wasserschäden oder Diebstahl.

Das luxemburgische Recht verpflichtet den Mieter nicht zum Abschluss einer Versicherung. Während in einigen Ländern wie Frankreich eine Miethaftpflichtversicherung obligatorisch ist, ist sie im Großherzogtum Luxemburg nur freiwillig.

Achtung! Auch wenn der Abschluss einer Hausratversicherung nicht obligatorisch ist, ist der Mieter dennoch verpflichtet, Schäden beispielsweisedurch Feuer oder Wasserschädenzu ersetzen . Der Abschluss einer Versicherung wird daher dringend empfohlen...

Hausratversicherung für Eigentümer, die ihre Wohnung selbst bewohnen

Dank einer Hausratversicherung sind Eigentümer gegen Schäden an ihrer Wohnung abgesichert. Im Schadensfall zahlt der Versicherer eine Entschädigung, mit der die Schäden ganz oder teilweise ersetzt werden können.

Versicherung für Eigentümer, die ihre Wohnung an Dritte vermieten

Der Eigentümer einer vermieteten Immobilie hat die Möglichkeit, eine Hausratversicherung abzuschließen. Diese deckt die Risiken von Feuer, Glasbruch, Diebstahl oder Wasserschäden ab. Es gibt Risiken, die vom Eigentümer und nicht vom Mieter zu tragen sind.

Bitte beachten Sie, dass der Eigentümer auch ohne Versicherung verpflichtet ist, Schäden zum Wohle seines Mieters so schnell wie möglich zu beheben.

Erfahren Sie mehr über Mietverträge in Luxemburg.

Wichtigste Schäden, die durch eine Wohngebäudeversicherung in Luxemburg abgedeckt sind

In der Regel bieten Hausratversicherungen einen umfassenden Versicherungsschutz. Dieser umfasst verschiedene Risiken, die in einer Wohnung auftreten können.

Versicherung gegen Wasserschäden

Im Falle einer Überschwemmung oder eines Wasserschadens werden Ihnen die Schäden am Gebäude und an beschädigten Gegenständen erstattet. Bitte beachten Sie, dass zwei Fälle zu unterscheiden sind:

  • Schäden, die durch ein Leck in der eigenen Anlage zum Nachteil Dritter verursacht wurden
  • Schäden, die durch einen schlecht oder nicht versicherten Dritten an Ihrer eigenen Wohnung verursacht wurden

Versicherungsschutz gegen Diebstahl

Auch wenn Luxemburg als sicheres Land gilt, werden immer mehr Einbrüche in Wohnhäuser verübt. Wir empfehlen Ihnen daher, sich gut gegen Diebstahl zu versichern.

Achten Sie außerdem genau auf die Deckungssummen dieser Diebstahlversicherung. Um im Falle eines Diebstahls gut versichert zu sein, müssen Sie der Versicherung den aktuellen Wert Ihrer Gegenstände angeben.

Machen Sie Fotos und speichern Sie diese in der Cloud. Bewahren Sie die Rechnungen Ihrer wertvollsten Besitztümer auf, insbesondere von Schmuck oder Kunstwerken.

Diese beiden Versicherungsleistungen sind sehr wichtig. Vernachlässigen Sie diese beiden Aspekte nicht. Nehmen Sie sich Zeit, um die Versicherungsverträge mit den Leistungen und Ausschlüssen zu studieren.

Schutz gegenüber Dritten

Wohnungsversicherungsverträge enthalten in der Regel eine Gebäudehaftpflichtversicherung. Diese deckt Sie im Falle von Schäden ab, die Dritten zugefügt werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn eine Person auf Ihrem Gehweg ausrutscht, weil Sie ihn nicht vom Schnee geräumt haben.

Versicherungsschutz gegen Dachschäden

Das Sturmrisiko in Luxemburg ist zwar relativ gering, aber dennoch vorhanden. So verwüstete 2019 ein Tornado zahlreiche Häuser in der Region Pétange. Die Versicherung gegen Dachschäden deckt in der Regel Sachschäden an Ihrem Dach ab, die durch natürliche Ursachen wie Hagel, Schnee oder einen auf das Dach fallenden Baum verursacht wurden.

Glasbruch – wie kann man sich schützen?

Die Glasbruchversicherung deckt verschiedene Risiken wie den Austausch von Fensterscheiben ab. Im weiteren Sinne fallen auch Glaskeramikplatten, Sanitäranlagen, Gewächshäuser, Sonnenkollektoren und/oder Photovoltaikanlagen für den privaten Gebrauch unter diese Garantie.

Risiken durch elektrische Anlagen

Diese Versicherung deckt Risiken ab, die durch die Elektroinstallation, elektrische und elektronische Geräte verursacht werden. Gleichzeitig deckt die Garantie Sachschäden an IT-, Multimedia- und Bürogeräten ab.

Darüber hinaus empfehlen wir Ihnen, die elektrische Ausstattung Ihrer Wohnung von einem Elektriker überprüfen zu lassen. Bewahren Sie den Nachweis der Überprüfung auf, der belegt, dass Ihre Installation den Vorschriften entspricht, insbesondere wenn Ihre Wohnung älter als 20 Jahre ist.

Erdbeben oder Rückstau aus der Kanalisation

Im Gegensatz zu seinen Nachbarländern ist die Deckung von Naturkatastrophen in Luxemburg optional. Je nach Lage Ihrer Wohnung empfehlen wir Ihnen jedoch, diese Versicherung abzuschließen. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Wohnungen aufgrund von Unwettern überflutet.

In Frankreich und Belgien ist der Abschluss einer solchen Versicherung obligatorisch. In Frankreich muss die Versicherung Überschwemmungen, Erdbeben und Dürren abdecken. Im Königreich Belgien muss die Wohngebäudeversicherung Überschwemmungen abdecken.

Haben Sie ein Haustier? Denken Sie daran, eine spezielle Versicherung abzuschließen.

Schützen Sie Ihre Wohnung mit einem vorgeschriebenen Rauchmelder

Zur Information: Seit dem 1. Januar 2023 muss in Ihrer Wohnung ein Rauchmelder installiert sein. Im Falle eines Brandes oder starken Rauchs löst dieser eine laute Sirene aus, um die Bewohner der Wohnung zu warnen und sie aufzufordern, die Wohnung so schnell wie möglich zu verlassen, bevor die Feuerwehr eintrifft.

Rauchmelder sind in Baumärkten erhältlich und relativ einfach zu installieren. Brandmelder müssen in Durchgangsbereichen und Schlafzimmern installiert werden. Sie werden auch dringend für Wohnräume außerhalb von Küchen und Badezimmern empfohlen. Sie können einen Rauchmelder kostenlos bei Ihrer Gemeinde oder beim Innenministerium abholen, wenn Sie ein Schreiben vorlegen, das jeder Haushalt erhalten hat. Weitere Informationen finden Sie auf der Website rauchmelder.lu

Welche Hausratversicherung sollte man in Luxemburg abschließen?

Angebote für Hausratversicherungen in Luxemburg

Es gibt verschiedene Angebote für Hausratversicherungen. Diese sind je nach Versicherungsgesellschaft mehr oder weniger umfassend. Wählen Sieje nach Ihren Bedürfnissen die richtigen Garantien.

Wohngebäudeversicherungen decken jedoch immer die Grundrisiken ab, d. h.: Feuer , Wasserschäden, Diebstahl, Glasbruch, Sturm, Haftpflicht.

Hausratversicherung und E-Protection

Sowohl Eigentümer als auch Mieter sollten eine sogenannte „moderne” Versicherung abschließen. Diese Art von Versicherungsvertrag deckt nicht nur die mit der Immobilie verbundenen Risiken ab, sondern auch viele andere Aspekte unseres „modernen” Lebens.

68 % der luxemburgischen Internetnutzer geben an, bereits Bankdaten im Internet weitergegeben zu haben. Um Probleme im Zusammenhang mit der Weitergabe vertraulicher Informationen zu vermeiden, bieten einige Versicherungsgesellschaften eine Option „E-Schutz” an . Diese ist in Ihrer Hausratversicherung enthalten!

„E-Protection” ist ein Rechtsschutz. Diese Option schützt den Versicherten vor Risiken im Zusammenhang mit dem Internet: betrügerische Zahlungen, Streitigkeiten bei einem Kauf bei einem Online-Händler, Identitätsdiebstahl, aber auch Schäden am Online-Ruf.

Umzugsversicherungen in Luxemburg

Denken Sie bei einem Umzug daran, den Inhalt des Umzugswagens zu versichern. Umzugsunternehmen bieten in der Regel spezielle Versicherungen an.

Schätzen Sie den Wert Ihres Eigentums für Ihre Hausratversicherung

Unterscheiden Sie zwischen dem Wert der Immobilie und dem Wert der materiellen Güter

Sachwerte sind Gegenstände, die bewegt oder weggenommen werden können und einen bestimmten Wert haben. Bestimmte Gegenstände sind vom Vertrag ausgenommen, beispielsweise Türen. Dennoch ist es wichtig, alles zu berücksichtigen. Denken Sie daran, Ihre Vorhänge und Jalousien einzubeziehen, insbesondere wenn diese maßgefertigt sind!

Wie können Sie den Inhalt Ihrer Wohnung richtig bewerten?

Um Ihre Wohnung richtig zu versichern, ist es wichtig, den Wert ihres Inhalts und Ihrer persönlichen Gegenstände richtig einzuschätzen. Dieser Wert hat nämlich Auswirkungen auf die Hausratversicherung und die daraus resultierenden Erstattungen.

Erstellen Sie ein Inventar Ihrer Güter. Anhand dieser Liste können Sie wertvolle Gegenstände identifizieren. Die Referenznummer, das Kaufdatum und die Rechnung des Gegenstands können bei der Berechnung des Wertes der Güter helfen. Diese Angaben können außerdem im Schadensfall sehr nützlich sein.

Bei der Berechnung ist es wichtig, den Gebrauchswert der Gegenstände und nicht den Kaufwert zu berücksichtigen. Denn je nach Gegenstand kann ihr Wert im Laufe der Zeit sinken. Die Versicherung berücksichtigt bei der Entschädigung den Wert zum Zeitpunkt t und nicht den Kaufwert.

Denken Sie daran, den Wert Ihrer Küche bei der Berechnung der Versicherungssumme zu berücksichtigen. Dieser Wert wird im Schadensfall von Ihrer Gesamtdeckung abgezogen.

Wenn Ihr Hausrat aus vielen wertvollen Gegenständen oder Kunstwerken besteht , ist es außerdem sehr ratsam, einen speziellen Vertrag abzuschließen.

Machen Sie Fotos von Ihren Wertgegenständen und bewahren Sie die Rechnungen auf. Im Falle eines Einbruchs ist dies sehr hilfreich, um Ihre Ansprüche gegenüber Ihrer Versicherungsgesellschaft geltend zu machen! Bewahren Sie diese Dokumente in einem physischen Ordner an einem sicheren Ort und direkt elektronisch im Internet auf.

Regelmäßige Neubewertung der Versicherungssummen für Ihre Hausratversicherung

Jahr für Jahr verändert sich Ihr bewegliches Vermögen. Außerdem haben Sie seit Abschluss Ihres Versicherungsvertrags vielleicht neue Sofas oder andere wertvolle Gegenstände erworben. Es ist wichtig, Ihren Vertrag regelmäßig neu zu bewerten, damit Sie immer einen Versicherungsvertrag haben, der Ihrer aktuellen Situation entspricht.

Welche Kriterien gelten für welchen Tarif der Hausratversicherung?

Die Kosten eines Hausratversicherungsvertrags hängen von vielen Faktoren ab. Dazu gehören die Art des Gebäudes, der Wert des Inhalts, aber auch die abgeschlossenen Garantien.

Hier sind die verschiedenen Komponenten, die bei der Festlegung des Vertrags eine Rolle spielen, wobei die Versicherungsprämie die wichtigste, aber nicht die einzige ist.

  • Die Jahresprämie: Beim Abschluss Ihrer ersten Hausratversicherung können Sie einen erheblichen Rabatt erhalten.
  • Selbstbehalt: Der Selbstbehalt ist der Betrag, den Sie im Schadensfall selbst tragen müssen. Vergleichen Sie diesen unbedingt zwischen den verschiedenen Versicherungsgesellschaften. Bei einigen Versicherungsgesellschaften kann er null sein.
  • Bestimmte Garantien können angeboten werden
  • Die Alarmanlagenversicherung kann eine Voraussetzung für sehr vorteilhafte Konditionen sein. Denken Sie daran, dies Ihrer Versicherungsgesellschaft mitzuteilen, wenn Sie nach Abschluss des Vertrags eineAlarmanlage installieren. Vergessen Sie nicht, dass Diebstahl einer der häufigsten Schadensfälle ist, auch in Luxemburg!

Einige Versicherungsgesellschaften bieten Rabatte an, wenn zuvor kein Schadenfall vorlag, wenn ein Brandmeldesystem (in Wohnungen obligatorisch) gekauft wurde usw. Die Rabatte variieren je nach Vertrag und Versicherungsgesellschaft.

Welche Versicherungsgesellschaft soll man wählen?

In Luxemburg gibt es zahlreiche Versicherungsgesellschaften. Jede hat ihre eigenen Besonderheiten und Verträge.

Es ist daher ratsam, sich direkt mit ihnen in Verbindung zu setzen, um einen Termin mit einem Berater zu vereinbaren oder einen Kostenvoranschlag anzufordern.

Erfahren Sie mehr über Pflichtversicherungen und Versicherungsgesellschaften in Luxemburg

Was tun im Notfall oder bei einem Schadensfall in Ihrer Wohnung?

Notfall-Assistance-Service

Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten eine Notfallversicherung an. Wasserschaden? Zuzgefallene Tür? Einbruch? Wie sollten Sie sich richtig verhalten? Wenden Sie sich an Ihren Assistance-Service. Dieser wird sich um Ihre Anfrage kümmern und die ersten notwendigen Schritte einleiten.

Bei einem größeren Schadensfall müssen Sie möglicherweise vorübergehend Ihre Wohnung verlassen, was Ihr Leben durcheinanderbringen wird. Um Ihnen bei der Bewältigung dieser Probleme zu helfen, ist eine persönliche und finanzielle Unterstützung sehr hilfreich.

Die Assistance-Dienste der Versicherungsgesellschaften ermöglichen Ihnen den Austausch des Schlosses. Sie kümmern sich auch um Ihre vorübergehende Unterkunft (Hotel) oder die Betreuung Ihrer Kinder während Ihrer Arbeitszeit. Außerdem ist es wichtig, die Höhe der Versicherungsleistung zu kennen, die alle laufenden Kosten nach dem Schadenfall abdeckt.

Informieren Sie sich bei Ihrer Versicherungsgesellschaft, bevor Sie mit einem Notfall konfrontiert werden, um die Nummer des Assistance-Dienstes zu erhalten. Bewahren Sie diese griffbereit auf.

Verlust, Diebstahl oder Vergessen des Schlüssels: Was tun?

Bei Verlust, Diebstahl oder Vergessen des Schlüssels kann sich der Versicherte direkt an den Kundendienst seiner Versicherungsgesellschaft wenden, bei der er die Hausratversicherung abgeschlossen hat. Einige Versicherungsgesellschaften bieten nämlich spezielle Garantien an. Diese decken im Falle eines Problems die Kosten ganz oder teilweise ab.

Einige Versicherungsgesellschaften schicken selbst einen Handwerker und bezahlen ihn dann direkt. Denken Sie also daran, Ihre Versicherung anzurufen, bevor Sie einen Schlüsseldienst kontaktieren!

Wasserschaden in Ihrer Wohnung: Was tun?

Bei Wasserschäden sollten Sie als Erstes die Ursache des Problems ermitteln und diese nach Möglichkeit beheben.

Finden Sie heraus, wo Sie das Wasser in Ihrer Wohnung abstellen können. Rufen Sie dann Ihre Versicherung an, um zu klären, welche Maßnahmen zur Behebung des Schadens ergriffen werden können.

Brand in Ihrer Wohnung: Was tun?

Im Falle eines Brandes ist es wichtig, so schnell wie möglich die Feuerwehr zu rufen und sich in Sicherheit zu bringen.

Sobald der Brand unter Kontrolle ist und der Zugang wieder freigegeben ist, sollten die Betroffenen ihre Versicherungsgesellschaft kontaktieren. Eine Schadensmeldung, eine Liste der beschädigten Gegenstände (wenn möglich zusammen mit den Rechnungen), ein Brandbericht der Feuerwehr sowie Fotos der Wohnung müssen dem Versicherer vorgelegt werden.

Bewahren Sie Ihre Rechnungen und Fotos Ihrer Gegenstände im Internet auf

Sie sind Opfer eines Einbruchs geworden

Im Falle eines Einbruchs sollten Sie als Erstes so schnell wie möglich die Polizei unter der Nummer 113 verständigen.

Nachdem die Polizei eingeschritten ist, ist es wichtig, Ihre Versicherungsgesellschaft zu benachrichtigen, bei der Sie Ihre Hausratversicherung abgeschlossen haben. Diese übernimmt gegebenenfalls die Sicherung der Wohnung (Austausch von Schlössern, Türen, Fenstern usw.).

Eine Liste der gestohlenen Gegenstände, Fotos und Rechnungen – soweit möglich – sind dann an die Versicherung zu übermitteln. Sachschäden und Einbruchsspuren müssen ebenfalls gemeldet werden. Bewahren Sie alle Einbruchsspuren auf, die dem von der Versicherung beauftragten Sachverständigen bei seinem Besuch vorgeführt werden müssen, und zwar bis zur Regulierung des Schadensfalls.

Hier sind drei Tipps, um das Einbruchsrisiko zu verringern:

  • Mit neuen Technologien können Sie Ihre Anwesenheit simulieren, indem Sie die Beleuchtung bestimmter Räume programmieren oder Ihren Fernseher einschalten.
  • Da die Tür der wichtigste Zugangspunkt ist, können Sie Öffnungen per Fingerabdruckerkennung nutzen. Dadurch wird die Identifizierung von Schließsystemen erschwert.
  • Jedes Jahr bietet die Großherzogliche Polizei an, Ihr Zuhause während Ihres Urlaubs zu überwachen.
Laurent Ollier

Laurent Ollier

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